Vorabüberweisung Eigenkaptial an PK für Zahlungsversprechen

sunseeker

Mitglied
16. März 2008
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Hoi Finanzexperten

Folgender Sachverhalt: wir wollen unsere Wohnung via Pensionskassen Hypothek und Eigenkapital finanzieren. Zum Notartermin (Eigentumsübertragung) müssen wir ein Zahlungsversprechen mitbringen.

Nun schlägt die PK vor, dass wir unser EK vorab an sie überweisen und sie dann ein Zahlungsversprechen über den Gesamtbetrag (EK und Hypothekarbetrag) ausstellt. Ist dies ein übliches Vorgehen?

Welche Sicherheiten hat man für sein EK?

Gruss

sunny

 
Hallo Sunseeker

Die Handhabung wie Du Sie beschrieben hast, ist üblich und macht Sinn.

Denn der Verkäufer möchte natürlich per Eigentumsübertragung den Kaufpreis sichergestellt (bezahlt) wissen, dies geschieht über die Aushändigung des unwiderrufl. Zahlungsversprechen. Wenn die Pensionskasse nicht über den ganzen Gegenwert des Kaufpreises verfügt, werden sie auch weniger bestätigen (logisch). Der Rest müsste von der oder den Guthabenbanken kommen. Ist kompliziert (für Dich, die einzelnen Institute und den Verkäufer auch irgendiwe seltsam) und zudem aufwändig... sprich unsinnig!

Gruess, Yogi

 
Hallo Yogi

Danke fürs schnelle Feedback!

Habe ich dann auch eine Sicherheit gegenüber der Pensionskasse, wenn ich denen meine Eigenkapital vorab überweise? Oder sind meine Befürchtungen hier unbegründet, da es sich um eine PK handelt, die mein Geld schon nicht unterschlagen werden?

Gruss

sunseeker

 
Das ist üblich und bei der Bank nicht anders, denn die Bank oder PK haftet für das unwiederufliche ZV, also will sie im voraus das EK sehen.

 
Also kann mir nix passieren wenn ich der PK im Voraus mein EK überweise, korrekt? Da es um viel Geld geht ist man eben immer vorsichtig...

 

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