Ich habe am 15. Mai 2009 eine Eigentumswohnung gekauft. Nun sind verschiedene Arbeiten gemäss Baubeschrieb noch nicht fertig erstellt. Der Verkäufer ignoriert ganz einfach meine Anfragen, während der Architekt uns immer wieder auf die kommenden Tage vertröstet - passieren tut dann wenig.
Meine Frage hierzu: welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Ersatzvornahme zu Lasten des Verkäufers vorgenommen werden kann? Es kann ja nicht sein, dass man immer wieder vertröstet wird, aber passieren tut dann trotzdem nichts. Und wenn doch, dann nur "halbbatzig". Wäre ich Mieter, wäre die Sache einfach: Frist ansetzen, und wenn alles nicht klappt, Mietzins hinterlagen und ab auf das Mietamt.
Und welche Rechte hat ein Stockwerkeigentümer in einer solchen Situation? Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüsse aus Bern.
Meine Frage hierzu: welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Ersatzvornahme zu Lasten des Verkäufers vorgenommen werden kann? Es kann ja nicht sein, dass man immer wieder vertröstet wird, aber passieren tut dann trotzdem nichts. Und wenn doch, dann nur "halbbatzig". Wäre ich Mieter, wäre die Sache einfach: Frist ansetzen, und wenn alles nicht klappt, Mietzins hinterlagen und ab auf das Mietamt.
Und welche Rechte hat ein Stockwerkeigentümer in einer solchen Situation? Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten und liebe Grüsse aus Bern.