Vorbesitzer machen nicht vorwärts mit Auszug

bluesea

New member
09. Aug. 2015
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Habe vor drei Monaten ein Haus gekauft. Notariat und Überschreibung war Anfang September. Übergabe und Bezahlung wurde auf 1. Nov. festgelegt.
Nun hat sich der Vorbesitzer letzte Woche gemeldet, und meinte er schaffe es nicht, dass Haus leer zu räumen bis zum 1. Nov. Ich soll ihm zwei Wochen mehr Zeit geben und
ob wir die Übergabe 2 Wochen aufschieben können.
In der zwischen Zeit habe ich bereits Handwerker bestellt, die ab 2. Nov. mit der Renovation starten sollten.

Wie ist die Rechtliche Lage? Was kann ich machen?
Ich befürchte er wird es auch in zwei Wochen mehr nicht schaffen. Ich möchte eigentlich mit der Renovation schnellstens starten damit ich einziehen kann.

 
Solange er nur fragt heisst es ja nicht, dass er da bleibt.

Ich gehe davon aus, dass du ihm mitgeteilt hast, dass die Handwerker am 2. November beginnen.

Wenn es dein Eigentum ist dann ist es von deinem goodwill abhängig ob du ihn länger in deinem Haus duldest oder eben nicht.

warum möchte er denn gerne noch zwei Wochen länger bleiben?

 
Er möchte sein Hab und Gut in Ruhe aussortieren, da er anscheinend nicht alles ans neue Ort mitnehmen kann aus Platz Gründen. Sowie das Haus immer noch zugestellt ist, wird er es auch nicht schaffen auf den abgemachten Termin und ich befürchte auch nicht auf den zwei Wochen späteren Termin.

Helfen lassen von einer Zügelfirma will er sich auch nicht, da er nicht will, dass jemand an die Sachen geht und es zu teuer sei. Er meint ich solle die Handwerker zwei Wochen aufschieben.

Ich habe im Moment keine Ahnung was ich machen kann / soll.

 
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Grüezi. Ihr könnt ja den Mietzins verlangen. Dann verdient ihr noch an seiner Verspätung. Ich denke wenn er dann zahlen muss gehts plötzlich schnell. So was meine Erfahrung ist, kann die Miete bei Verzögerung auch als Standard angeschaut werden, oder irre ich mich? Gruss corvus

 
Was du machen sollst musst du letztendlich entscheiden.

Was du machen kannst ist jedoch was anderes: Du könntest zum Beispiel einfach sagen dass es nicht geht und die Handwerker so oder so am 1. November beginnen werden und du somit für seine Sachen keine Garantie übernehmen kannst. Der soll sich nicht so anstellen von wegen Zügelfirma zu teuer. Hat schliesslich die Kohle vom Hausverkauf. Und du könntest ihn natürlich auch darauf aufmerksam machen dass er wenn er nicht raus geht deine Unkosten zu bezahlen hat.

Du kannst auch schwereres Geschütz auffahren und ihm damit drohen das Haus von der Polizei räumen zu lassen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Obwohl ich selber diese Methode wenn möglich nicht anwenden würde. Aber du könntest dich bei den entsprechenden Stellen ja schon mal erkundigen.

Können tut man ja vieles die Frage bleibt halt was du denn willst.

Wenn er partout nicht raus will wirds so oder so ungemütlich.

P.S Was hat er denn mit dem Gerümpel vor welchen er nicht mehr will? Lässt er diesen einfach im Haus und ihr dürft entsorgen?

 
Grüezi. Ihr könnt ja den Mietzins verlangen. Dann verdient ihr noch an seiner Verspätung. Ich denke wenn er dann zahlen muss gehts plötzlich schnell. So was meine Erfahrung ist, kann die Miete bei Verzögerung auch als Standard angeschaut werden, oder irre ich mich? Gruss corvus
Ohne Garantie. Ich hab keine Ahnung und nur gefährliches Halbwissen. 

Miete würde ich nicht verlangen. Sonst hast du im dümmsten Falle einen Mieter in deinem Haus....und Mieter sind gut geschützt. Aber du wirst ihn wohl darüber aufklären können, dass die anfallenden Kosten für die Verzögerung (Handwerker, deine Miete, Aufwände) ihm Voll und Ganz in Rechnung gestellt werden.

 
P.S Was hat er denn mit dem Gerümpel vor welchen er nicht mehr will? Lässt er diesen einfach im Haus und ihr dürft entsorgen?
Eine sehr gute Frage von Isitiom. - Hoffe es ist vertraglich mit geregelt in welchem Zustand die Übergabe zu erfolgen hat.

Was du machen kannst steht eigentlich bei Isitiom's Antwort schon mit drin. Dir entsteht ein Schaden, den du gem. OR weiterbelasten kannst - meiner Meinung nach in dem Fall (nach Vorwarnung, die du ihm rechtzeitig vor dem Termin erklärst) auch solltest.
Dazu zählen z.B.
- Deine Mietkosten für längeren Wohnbezug (bzw. Hotel, falls ihr selber schon gekündigt habt und nicht verlängern könnt.)
- neues Aufgebot der Zügelfirma (Den aktuellen Termin sollte das Zügelunternehmen schliesslich wahrnehmen um deine Möbel irgendwohin bringen. Normalerweise ist dies zum abgesprochenen Preis drin. Somit hast du die Mehrkosten bei der zweiten Bestellung der Firma)
- Kosten für Möbellagerung
- evtl. Mehraufwand für verlängerten Arbeitsweg den ihr jetzt in Kauf nehmen müsst (nur reale Kosten also nicht der Zeitunterschied - leider. Allenfalls Kilometeransatz bei Anfahrt mit eigenem PKW)

Dies alles zusammen dürfte vermutlich mehr werden als eine reine Miete, die du von ihm kassieren könntest.
Falls du nicht selber in dem Haus wohnen wolltest sondern dies weitervermieten, dann hast du Mietausfall anstatt der zuvor genannten Punkte.


 

 
Frag doch sonst mal noch den Notar wo Ihr beide Unterschrieben habt?!? Eventuell kann der schlichten?

 
Vertraglich ist alles sauber geregelt und Notariell beglaubigt. Übergabe Termin, leergeräumt, gereinigt, usw.. Nur will sich jetzt der alte Eigentümer nicht an das Übergabe Datum halten. Einen Mietvertrag möchte ich eigentlich nicht machen.
Ich würde ihm dann eine Rechnung für Umtriebs Entschädigung stellen. Die Frage ist nur ob die dann auch bezahlt wird. Meine Befürchtung ist halt, dass auch nach den zwei Wochen Aufschub das Haus noch nicht leer ist.

Wie ist es mit den ganzen Rechte und Pflichten die ab Dato auch bei mir sind?
Ich will eigentlich nur so schnell wie möglich die Übergabe machen, damit ich mit der Renovation beginnen kann, bevor mir die Handwerker wieder abspringen.
Da er die Übergabe erst machen will, wenn er fertig ist, habe ich auch kein Zutritt zum Haus.

 
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Wie schon oben erwähnt würde ich mich bei den entsprechenden Stellen informieren. Das Haus gehört ja letztendlich dann dir.

 
Salü

Ich würde den kullanten Weg gehen. Zwei Wochen Zeit geben, mit Verweis darauf, das nach Ablauf dieser Frist auf seine Kosten geräumt wird und die Handwerker mit den Arbeiten beginnen. Als Variante kannst du ihm ja ein Zimmer zur Verfügung stsllen in dem Anfangs noch nicht gearbeitet wird. Das Haus ansonsten aber geräumt übernehmen.

Ich möchte ein neues Projekt nicht mit Streit beginnen.

Die Übergabe würde ich nicht verschieben. (Rechte und Pflichten)

 
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[SIZE=10.5pt]Ich habe nun mit dem Notar gesprochen. Er hat mir empfohlen, einen eingeschriebenen Brief zu schreiben wo ich ihm zwei Wochen Aufschub gebe und somit auch Rechte und Pflichten zwei Wochen[/SIZE]

aufgeschoben werden. Mit vermerk, dass es keine weitere Aufschiebung geben wird. Wenn er dann nach zwei Wochen immer noch nicht raus will wird es schwierig und ich müsste einen Anwalt einschalten, um auch Schadenersatz zu Vordern.
 
Ab wann ist es denn nun rechtlich dein Eigentum?

Ich würde mich auch schon für die Zeit nach den 2 Wochen vorbereiten.

Alles Gute,

Thomas

 
Überschrieben ist es ja bereits, also ist es mein Eigentum. Der alte Eigentümer hat nur das Nutzungsrecht bis 1. Nov. Der Notar meine falls die Frist wieder nicht eingehallten wird sollte ich mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. 

 
Ich würde mich da jetzt schon absichern denn falls er eure zweiwöchige frist verstreichen lässt und immer noch nicht raus will dann dauerts.

 
Wenn ER nicht will, dann wird es auf eine Räumungsklage rauslaufen und die muss Vorgänger geplant sein. Ich hätte da nicht soviel Skrupel und würde auf den 14.Nov eine Räumungsklage erwirken und dies auch mit allen Konsequenzen durchsetzen. Aber ich denke, du kannst die Situation besser einschätzen wie wir Aussenstehende.

 
Da hätte ich ganz Konsequent "Nein" gesagt.

Immerhin besteht die Verkaufsabsicht ja nicht nur seit kurzer zeit, sondern auch länger und der Verkäufer muss sich darauf einstellen, die Immobilie zu den angewiesenen Zeitpunkt abzugeben. Wie es hier zu lesen ist, besteht hier kein Aufschub, weil die neue Immobilie des Verkäufers nicht rechtzeitig beziehbar war (ist ein wichtiger Grund) sondern anscheinend weil er nicht in die Gänge kommt.

Immerhin sind Handwerker bestellt, und die kann man nicht einfach absagen, denn mit neuen Terminen würde es auch nicht so schnell gehen, denn kein Betrieb hat seine Leute in der Schublade sitzen die dann mal schnell anklappen, wenn der Herr das Haus geräumt hat. So geht es jedenfalls nicht.

Also, sollte es sich machen lassen, dann ja aber keinen Tag länger, dann muss sich jedenfalls der Verkäufer was einfallen lassen.

 
Auch eine Ausweisungsklage braucht Zeit. Bis zum rechtskräftigen Urteil vergeht meistens ziemlich viel Zeit. Ich hoffe einfach, dass es auszieht, ansonsten ist der Schlammassel vorprogrammiert.

 
Ich bin jetzt mal den kulanten Weg gegangen. Habe nochmals das Gespräch gesucht. Er hat mir nun versprochen, dass er in zwei Wochen raus sein wird. Nichts desto trotz habe ich ihm per Einschreiben mitgeteilt, dass sich die Übergabe und somit auch die Recht und Pflichten um zwei Wochen verschiebt und es kein weiterer Aufschub geben wird. Der eine Handwerker hatte überhaupt kein Verständnis für die Verschiebung. Da muss ich jetzt schauen, dass er nicht abspringt...

 
Kein Wunder, denn ein seriöser Handwerker macht keine Überbuchungen wie eine Fluggesellschaft und nun noch schnell andere Arbeit finden?

 

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