Vorbezug PK zu spät für den Start der Hypothek

dumberlin

Mitglied
08. Sep. 2010
54
0
0
Guten Morgen miteinander,

Meine Frau und ich haben endlich unser Traumobjekt gefunden. Ein älteres Stadthaus, welches wir ohne grössere Umbauten beziehen können.

Wir haben den Zuschlag des Maklers bekommen und könnten bereits ab Januar 2011 einziehen.

Mit der Bank haben wir gesprochen. Langfristige Hypothek, super Zins, alles so weit OK.

- Wir werden einen Teil aus dem Gesparten nehmen.

- Wir werden einen Teil aus der 3. Säule nehmen.

- Wir werden einen Teil aus meiner PK vorbeziehen.

Nun mein Problem, da alles relativ schnell gehen muss, habe ich den Termin mit dem Banker bereits Morgen, der weiss auch schon Bescheid, wie wir was Beisteuern und hat eine Zahlungsbestätigung erstellt, ohne die, wir gar keinen zuschlag gekriegt hätten.

Es scheint alles zu klappen, nur ein kleine Hacken besteht, wenn die PK nicht auf den Termin zahlen kann, habe meine Frau und ich ein Problem, weil wir dann ja die Hypothek nicht so abschliessen können.

mit der 3. Säule und dem Eigenkapital ( ohne pk kommen wir nur auf rund 15 % eigenkapital )

Was haben wir den nun noch für Möglichkeiten, wenn die PK z.B. sagt, dass sie den geforderten Betrag erst im Februar 2011 auszahlen kann, die Hypothek aber schon ab Januar 2011 laufen müsste.... Mache mir da echt noch etwas sorgen.

Vielen Dank und Gruss

 
es ist leider schon so, dass sich einige Pensionskassen extrem viel Zeit lassen das Geld zu überweisen. Sie verhalten sich zum Teil so, als wäre es ihr Geld... anyway, das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und ich würde einfach versuchen Druck aufzusetzen. Aber sicher haben die ihr Reglement (nachlesen!) und daran werden sie sich wohl halten.

Grundsätzlich sehe ich das aber nicht als Riesenproblem an. Entweder es klappt rechtzeitig mit der Uerberweisung und wenn nicht, kann diese Zeit die Bank mit einem (Zusatz)Kredit bzw. einer höheren Hypothek abdecken. Da entstehen höchstens etwas höhere Kosten durch den Zins - also sicherlich kein Beinbruch.

Viel Glück!

 
Hallo Dumberlin

Deine Bank/ Dein Banker wird im Zusammenhang mit der Finanzierung Deinen Antrag zum Bezug des Pensionskassenguthabens an die PK weiterleiten (mit der erforderlichen Bestätigung bzgl. selbstgenutztem Wohneigentum), diese kann dann darauf basierend eine entsprechende unwiderrufliche Auszahlungsbestätigung an die Bank erstellen, welche im Normalfall einige Bedingungen enthält (Ihr werdet Eigentümer, die Veräusserungsbeschränkung nach BVG kann eingetragen werden).

Diese Auszahlungsbestätigung ist für die Bank fast wie vorliegendes Eigenkapital. Somit kann die Bank die Zeit, in welcher die Auszahlung noch nicht vorliegt aber Ihr schon Eigentümer seid mit einer entsprechenden Zusatzhypothek überbrücken und dann mit der Auszahlung wieder reduzieren. Durch die vorliegende Bestätigung weiss die Bank, dass die Auszahlung per Termin xy erfolgen wird und die Zusatzhypothek dadurch gedeckt ist. Somit kann Sie Euch über den Gesamtkaufpreis ein Zahlungsversprechen erstellen (basierend auf vorliegendem Eigenkapital, Hypothekarsumme und Auszahlungsbestätigung der PK) damit Ihr den Kauf (die Eigentumsübertragung/ Grundbuchanmeldung) vollziehen könnt.

Gerade wenn Ihr eine so kurze zeitliche Differenz habt (Januar bis Februar) sollte diese Vorgehensweise kein Problem darstellen.

Sprich mit Deinem Banker, was er für eine Lösung für dieses Problem hat. Wenn er keine hat, offerier ihm diese hier.

Ich hoffe das bringt Euch weiter.

Freue mich für Euch und wünsche Euch schon heute gutes Gelingen und viel Spass im neuen Eigenheim.

Gruss, Yogi

 
@ Kurt Wagner....

da waren wir wohl gleich schnell beim Antworten und die Antworten sind zudem Deckungsgleich... :)

Gruss, Yogi

 
wow, das ging ja fix. 1000dank für die antworten, das lässt mich, bis zum Gespräch mit meinem Banker wieder ruhiger schlafen...

 
Zusätzlich könntest bei der PK anrufen und fragen, wie lange sie im Regelfall haben um das Geld auszuzahlen.

 
Wir waren in etwa in der gleichen Situation. Unser Konto bei der Bank war dann einfach bis die Pensionskasse überwiesen hatte im Minus. Auf den Minusbetrag mussten dann Schuldzinsen bezahlt werden. Aufpassen falls du über dieses Konto eine Maestrokarte oder ähnliches laufen hast, dann kannst du bei einem Minus nicht mehr bargeldlos bezahlen. Unsere Bank eröffnete uns darum für diese Zeit (waren bei uns 2 Wochen) ein zusätzliches Konto.

 
eine kleine Anmerkung meinerseits, bitte nicht ausser acht lassen, dass eine je nach Bezugshöhe des PK-Geldes Sondersteuer bezahlt werden muss, die als ganzes fällig wird und nicht mit Raten beglichen werden kann.

1965

 
eine kleine Anmerkung meinerseits, bitte nicht ausser acht lassen, dass eine je nach Bezugshöhe des PK-Geldes Sondersteuer bezahlt werden muss, die als ganzes fällig wird und nicht mit Raten beglichen werden kann.

1965
Das ist korrekt. Die Höhe dieser Steuer kann auf der Internetseite des kantonalen Steueramtes berechnet werden.

Diese Steuer wird sonst erst bei Erreichen der Pensionierung vom angesparten Vermögen abgezogen.

 
eine kleine Anmerkung meinerseits, bitte nicht ausser acht lassen, dass eine je nach Bezugshöhe des PK-Geldes Sondersteuer bezahlt werden muss, die als ganzes fällig wird und nicht mit Raten beglichen werden kann.

1965
wieso nicht...? Geld vom Baukonto bar abheben und Steuerrechnung bezahlen...kein Prob. Gruss moudi

 
Danke noch einmal für die vielen hilfreichen Kommentare und Tips. Meine PK hat mittlerweilen bestätigt, dass sie die Zahlung innert 1-2 Wochen ausführen können. Dmit ist dieses Problem für uns wohl vom Tisch. Die Steuern wurden bereits in meinem Budget miteinbezogen. ( Sind ja in Schaffhausen glücklicherweise nicht ganz so hoch )

Gruss

Dumberlin

 
@moudi

das ist eine längere Geschichte und die möchte ich hier nicht reinstellen

 

Statistik des Forums

Themen
27.498
Beiträge
257.739
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77