Vordächlein

Bennjas

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10. Mai 2010
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Hallo zusammen

Wir haben bei der Haustür ein Vordächlein installieren lassen.

Das Haus ist 1986 gebaut worden. Ist es möglich den Betrag dafür bei den Steuern abzuziehen

oder gilt die als Wertsteigerung wie zb. ein Wintergarten? Wohnen im Kanton Solothurn.

Vielen Dank im Voraus

 
Hallo Bennjas

Ich bin nicht der Steuer-Experte. Aber mein laienhaftes Verständnis sagt, dass wertvermehrende Massnahmen nicht von den Steuern abgezogen werden dürfen. Unterhalts oder Reperatur-Arbeiten können aber in der Steuererklärung unter "Gebäude-Unterhalt" abgezogen werden. Du musst also sicherstellen, dass auf der Handwerker-Rechnung der richtige Text drauf steht /emoticons/default_wink.png Notfalls noch mal eine neue Rechung verlangen. Für den Handwerker macht das keinen Unterschied, für Dich schon.

Gruss Jürg

 
Hallo Bennjas

Wenn dort vorher ein Vordächlein war, das entfernt und durch ein neues ersetzt wurde, geht das unter "Unterhalt" und kann auf der Steuererklärung abgezogen werden. Andernfalls nicht.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Hallo Maisonette

Ich bin mir ziemlich sicher, dass da vorher bereits ein Vordächlein bestand oder die Fassade/Türe war beschädigt und musste repariert werden, etc. /emoticons/default_wink.png

Wichtig ist was auf der Rechnung drauf steht!

Gruss Jür

 

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