Hallo zusammen
Wir haben bei der Haustür ein Vordächlein installieren lassen.
Das Haus ist 1986 gebaut worden. Ist es möglich den Betrag dafür bei den Steuern abzuziehen
oder gilt die als Wertsteigerung wie zb. ein Wintergarten? Wohnen im Kanton Solothurn.
Vielen Dank im Voraus
Wir haben bei der Haustür ein Vordächlein installieren lassen.
Das Haus ist 1986 gebaut worden. Ist es möglich den Betrag dafür bei den Steuern abzuziehen
oder gilt die als Wertsteigerung wie zb. ein Wintergarten? Wohnen im Kanton Solothurn.
Vielen Dank im Voraus