Hallo zusammen
Wir haben eine Frage zum Vorgehen bei einer Anmeldung eines Garantieanspruchs und wären sehr froh um euren Input.
Ausgangslage: Wir haben im Juni 2011 ein halbfertiges EFH gekauft. Der Verkäufer wollte das Haus (resp. die ganze Siedlung) nicht mehr selber fertig ausbauen und wir haben das EFH im damaligen Zustand gekauft (es war alles fertig bis auf Bodenbeläge, Sanitär, Wände streichen, Kabel einziehen). Bezüglich Garantien stand in unserem Kaufvertrag folgender Standardsatz:
"Die Verkäuferin tritt der Käuferschaft ihre Garantieansprüche gegenüber den direkt beauftragten Auftragsnehmern und Unternehmern vollumfänglich ab und ermächtigt die Käuferschaft, die ihr zustehenden Mängelrechte direkt gegenüber den Garantiepflichtigen geltend zu machen. Jedwelche Sach- und Rechtsgewährleistung der Verkäuferin selbst wird hingegen vollumfänglich wegbedungen."
Wir haben eine Garage mit Flachdach. Diesen Frühling haben wir nun vermehrt nach heftigen Regenfällen festgestellt, dass Wasser in die Garage läuft. Der Sanitär hat die Sache bereits begutachtet und meinte, am Abflussrohr könne es nicht liegen. Folglich muss wohl etwas mit dem Dach nicht ok sein. Wir wissen bis heute nicht, wie teuer die Behebung des Schadens sein wird (kann von ein paar 100 Franken bis weit über 10'000 Franken alles sein).
Wir haben also die zuständige Firma ("X") kontaktiert und den Schaden mündlich gemeldet. Diese meinte, dass sie den Schaden nicht a) begutachten kommen und /emoticons/default_cool.png nicht reparieren werden. Als Begründung bekamen wir die Antwort, dass der vorherige Besitzer und Bauherr der Siedlung bereits einen Betrag ab einem Konto bezogen hat, welches für Garantiearbeiten gedacht war. Das Geld war allerdings nicht für unseren konkreten Fall bezogen worden, sondern einfach mal pauschal jeder Handwerkerfirma vom Konto "abgezügelt" worden.
Wir haben dann zwei andere Dachdeckerfirmen kommen lassen für eine Offerte. Diese meinten aber beide, sie würden an dem Dach nichts machen, weil wir ja noch Garantie haben (5 Jahre auf verdeckte Mängel). Sobald sie etwas machen würden, würde unser Garantieanspruch an die ursprüngliche Firma "X" erlischen. Einer der beiden Dachdecker kennt die Firma "X", welche unseren Schaden nicht anschauen will und hat gesagt, er würde bei dem mal nachfragen und ihm ins Gewissen reden.
Aufgrund von diesem Gespräch der beiden Dachdeckerfirmen kam dann die Firma "X" bei uns vorbei und meinte bloss, dass er von aussen nichts sehen könne und einer seiner Leute mal vorbeikommen müsse, um die Sache genauer anzuschauen.
Seit diesem Besuch ist nun nichts mehr passiert. Ich habe telefonisch nachgefragt und wurde informiert, dass sie nur vorbeikommen würden, wenn der ursprüngliche Bauherr dies übernehmen würde (was er sicherlich nicht tun wird). Ein Treffen mit dem ursprünglichen Bauherrn und der Firma X wird anscheinend immer wieder verschoben (seitens des ursprünglichen Bauherrn) - dies wurde mir ebenfalls telefonisch von der Firma "X" mitgeteilt.
So, nun zu unserer Frage an euch. Wie müssen wir genau vorgehen? Wir wollen der Firma "X" einen eingeschriebenen Brief machen mit einem Datum, bis wann der Schaden behoben werden muss und der Erklärung, dass bei einem Nichteinhalten dieses Termins eine Drittfirma diese Leistung übernehmen wird und wir die Rechnung an Firma X senden werden. Passt das so?
Wie lange muss die Frist sein, welche wir der Firma geben, um den Schaden zu beheben?
Müssen wir nach der Verstreichung der Frist nochmals einen Brief schicken mit einer neuen Frist, oder können wir direkt eine Drittfirma engagieren?
Danke für eure Hilfe!
Wir haben eine Frage zum Vorgehen bei einer Anmeldung eines Garantieanspruchs und wären sehr froh um euren Input.
Ausgangslage: Wir haben im Juni 2011 ein halbfertiges EFH gekauft. Der Verkäufer wollte das Haus (resp. die ganze Siedlung) nicht mehr selber fertig ausbauen und wir haben das EFH im damaligen Zustand gekauft (es war alles fertig bis auf Bodenbeläge, Sanitär, Wände streichen, Kabel einziehen). Bezüglich Garantien stand in unserem Kaufvertrag folgender Standardsatz:
"Die Verkäuferin tritt der Käuferschaft ihre Garantieansprüche gegenüber den direkt beauftragten Auftragsnehmern und Unternehmern vollumfänglich ab und ermächtigt die Käuferschaft, die ihr zustehenden Mängelrechte direkt gegenüber den Garantiepflichtigen geltend zu machen. Jedwelche Sach- und Rechtsgewährleistung der Verkäuferin selbst wird hingegen vollumfänglich wegbedungen."
Wir haben eine Garage mit Flachdach. Diesen Frühling haben wir nun vermehrt nach heftigen Regenfällen festgestellt, dass Wasser in die Garage läuft. Der Sanitär hat die Sache bereits begutachtet und meinte, am Abflussrohr könne es nicht liegen. Folglich muss wohl etwas mit dem Dach nicht ok sein. Wir wissen bis heute nicht, wie teuer die Behebung des Schadens sein wird (kann von ein paar 100 Franken bis weit über 10'000 Franken alles sein).
Wir haben also die zuständige Firma ("X") kontaktiert und den Schaden mündlich gemeldet. Diese meinte, dass sie den Schaden nicht a) begutachten kommen und /emoticons/default_cool.png nicht reparieren werden. Als Begründung bekamen wir die Antwort, dass der vorherige Besitzer und Bauherr der Siedlung bereits einen Betrag ab einem Konto bezogen hat, welches für Garantiearbeiten gedacht war. Das Geld war allerdings nicht für unseren konkreten Fall bezogen worden, sondern einfach mal pauschal jeder Handwerkerfirma vom Konto "abgezügelt" worden.
Wir haben dann zwei andere Dachdeckerfirmen kommen lassen für eine Offerte. Diese meinten aber beide, sie würden an dem Dach nichts machen, weil wir ja noch Garantie haben (5 Jahre auf verdeckte Mängel). Sobald sie etwas machen würden, würde unser Garantieanspruch an die ursprüngliche Firma "X" erlischen. Einer der beiden Dachdecker kennt die Firma "X", welche unseren Schaden nicht anschauen will und hat gesagt, er würde bei dem mal nachfragen und ihm ins Gewissen reden.
Aufgrund von diesem Gespräch der beiden Dachdeckerfirmen kam dann die Firma "X" bei uns vorbei und meinte bloss, dass er von aussen nichts sehen könne und einer seiner Leute mal vorbeikommen müsse, um die Sache genauer anzuschauen.
Seit diesem Besuch ist nun nichts mehr passiert. Ich habe telefonisch nachgefragt und wurde informiert, dass sie nur vorbeikommen würden, wenn der ursprüngliche Bauherr dies übernehmen würde (was er sicherlich nicht tun wird). Ein Treffen mit dem ursprünglichen Bauherrn und der Firma X wird anscheinend immer wieder verschoben (seitens des ursprünglichen Bauherrn) - dies wurde mir ebenfalls telefonisch von der Firma "X" mitgeteilt.
So, nun zu unserer Frage an euch. Wie müssen wir genau vorgehen? Wir wollen der Firma "X" einen eingeschriebenen Brief machen mit einem Datum, bis wann der Schaden behoben werden muss und der Erklärung, dass bei einem Nichteinhalten dieses Termins eine Drittfirma diese Leistung übernehmen wird und wir die Rechnung an Firma X senden werden. Passt das so?
Wie lange muss die Frist sein, welche wir der Firma geben, um den Schaden zu beheben?
Müssen wir nach der Verstreichung der Frist nochmals einen Brief schicken mit einer neuen Frist, oder können wir direkt eine Drittfirma engagieren?
Danke für eure Hilfe!