Vorgehen bei Mehrkosten Aushub etc.

codegen

Mitglied
02. März 2007
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Hallo zusammen

nach Abschluss der Bauarbeiten unseres Einfamilienhauses hat uns nun das Bauunternehmen das den Aushub etc. gemacht hat, eine Schlussrechnung von + 36% Mehrkosten präsentiert. Diese Mehrkosten sind vor Allem zurückzuführen auf "Wasserhaltung" und "Stützmassnahmen".

Wie verhält sich das nun? Muss ich diese Mehrkosten murrend tragen, oder kann ich die Baufirma auch dazu verpflichten, einen Teil der Mehrkosten halt als eigenes Risiko zu tragen?

An wen wende ich mich am Besten um Unterstützung und Beratung zu erhalten? Anwalt? Bauexperten? SIA? Kassensturz? Rechtschutz?

Danke für ein paar Tipps!

 
massgeblich ist primär einmal das, was im vertrag steht. und so wie ich hier öfters lese, ist das schon so formuliert, dass der baufirma nichts passiert /emoticons/default_mad.png

hast du mit einem generalunternehmer oder fertighausanbieter gebaut, oder wer hat den auftrag für den aushub denn vergeben?

 
oder wer hat den auftrag für den aushub denn vergeben?
Fertighaus mit unabhängigem Architekten/Bauleiter. Der hat die "Evaluation" verschiedener Bauunternehmer gemacht und mir vorgelegt. Den Vertrag mit der Baufirma hab ich unterschrieben.

 
dann wäre dein erster anlaufpartner der architekt. vielleicht hat er den auftrag nicht fundiert genug ausgeschrieben (es müsste schon ein sehr komplexes problem bestanden haben, wenn er nicht gewusst hätte, dass es stützmassnahmen braucht).

falls er aber wirklich nicht wissen konnte, dass es zusätzliche massnahmen braucht, so ist es leider so, dass das restrisiko der bauherr zu tragen hat.

 
hallo Codegen

ich würde den vertrag mal genau anschauen. es heisst da wohl schon von absicherung des unternehmers, also dass mehraufwände aufgrund unvorhergesehenem nicht inbegirffen seien. aber vielleicht heisst es auch, dass diese mehraufwände dem bauherr (-dame) / architekt / gu oder sonstwem angezeigt werden müssen. und das hoffentlich vor ausführung.

schau mal danach im vertrag. dann frag mal deinen bauleiter, ob er von mehraufwänden weiss. er müsst wohl rapporte haben.

wenn ihr vertragspartner der unternehmung seid, ist dann auch noch die frage wer rapporte unterschreiben darf. ist der bauleiter damit beuftragt?

wenn nirgends etwas festgelegt ist, wird es wohl schwierig. ich würde aber trotzdem mal von der pflicht zur anmeldung der mehraufwände ausgehen. entweder vor oder spätestens bei ausführung dieser arbeiten.

diskusionen wird es wohl geben. aber hoffentlich könnt ihr mindestens einen teil der zusatzkosten auf andere abwälzen.

viel glück!

rollwett

 
Danke für die bisherigen Infos...

Vertrag ist gem. SIA. sonst keine Klauseln. Keine Unterschriften von mir...

noch schnell zu meiner anderen Frage:

- wer hilft in einem solchen Falle?

 
Fertighaus mit unabhängigem Architekten/Bauleiter. Der hat die "Evaluation" verschiedener Bauunternehmer gemacht und mir vorgelegt. Den Vertrag mit der Baufirma hab ich unterschrieben.
hallo codegen

Studiere Deinen Vertrag und vor allem die darin enthaltenen Allgemeinen Bedingungen und achte insbesondere darauf, was zum Thema BKP 0 Grundstück steht. Im Normalfall klammert ein Planer die Dinge, welche mit dem Grundstück behaftet sind aus; will heissen, dass Ihr Euch für das Grundstück entschieden habt, und allfällige Probleme, welche während der Bauzeit bspw. während des Aushubes ans Tageslicht kommen von der Euch übernommen werden müssen. Dies gilt dann insbesondere für einen Findling, welcher angegraben wird und ausgegraben werden muss, eine ungünstige, wasserführende Schicht in der Parzelle, nicht sicherbarer und/oder nicht tragfähiger Boden etc.

Bevor Du aber die Planer und Bauleute für etwas verantwortlich machst, würde ich Dir empfehlen, nochmals in die Phase "Baulandkauf" zurück zu denken. Vor dem Kauf einer Parzelle sollten im Normalfall Abklärungen über die Parzelle getätigt werden. Dabei ginge es also nun um die Diskussion, ob Du für diese Abklärungen Hilfe in Anspruch nahmst, oder ob Du/Ihr alleine und ohne Abklärungen dem Kauf zugestimmt habt. Hätten Abklärungen stattgefunden und man hätte dementsprechend über den schlechten Baugrund Bescheid gewusst, hättet Ihr beim Kaufpreis runterhalten müssen, um die Spezialtiefbauarbeiten im Nachhinein berappen zu können. Da dies aber offensichtlich nicht der Fall war, habt Ihr jetzt den Schlamassel.

Wenn bei Eurem Bauplatz der Grundwasserspiegel gesenkt werden musste, weil er zu hoch ist oder andere wasserhaltende Massnahmen getroffen werden mussten, kann es sein, dass nicht genügend Vorabklärungen getroffen wurden (beispielsweise schon ein Gespräch mit Deinem Nachbarn über seine Bauzeit hätte darüber Aufschluss geben können, was bei Euch zu erwarten ist...).

Aber wie geschrieben; Lies im Vertrag nach. Wenn ausdrücklich eine Wegbedingung von Bauland und seinen Eigenschaften erwähnt ist...

Etwas allgemeines zum Bauen:

Ihr habt als Bauherrschaft Euer Projekt unterzeichnet mit der Baueingabe. Damit habt Ihr Euren Willen bekannt gegeben, wie das Bauprojekt von Statten gehen soll und wie es am Schluss auszusehen hat. Im Baubeschrieb wurde ausserdem alles definiert, was das Material anbelangt.

Wenn nun aufgrund schlechten Baugrunds Massnahmen getroffen werden mussten und diese rapportiert und nachvollziehbar sind, ist diese Arbeit auch zu bezahlen. Ohne diese Massnahmen hätte Euer verlangtes Projekt keine Projektbasis erlangt (man kann nunmal im Wasser nicht betonieren, geschweige denn, dass Setzungsverhalten abschätzen, wenn der Baugrund durchschwemmt ist). Mehrkosten, die daraus entstehen sind zwar eine sehr schlechte Nachricht für die Bauherrschaft, trotzdem müssen sie berappt werden.

Der Baumeister/die Aushubunternehmung hat nicht den Auftrag, Deinen Grund und Boden zu untersuchen, sondern den, welcher im Werkvertrag definiert ist.

Du kannst somit höchstens versuchen nachzuvollziehen, ob Dein Planer bei Eurem Bauort offensichtlich mit Problemen des Baugrundes hätte rechnen und Euch darauf hinweisen müssen.

En Gruess

Philippe

 
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Hi Phillipe

merci für die Hinweise. Die Mehraufwände sind nachvollziehbar, jedoch über die Preise dafür müsste ja noch Verhandlungsspielraum bestehen.

Schliesslich sollte ja der "Offerierer" ebenfalls ein Teil des Risikos tragen, wenn er schon keine Reserven einplant.

Noch zu meiner zweiten Frage:

Wer kann mich hier konkret unterstützen, wenn ich rechtliche Schritte erwäge?

Gibt es spezielle Anwälte für Baurecht?

 
Hallo codegen

Natürlich gibt es Juristen, welche sich auf Baurecht spezialisiert haben.

Nur:

Ein solcher Jurist wird Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht helfen können.

Alle Lasten und Eigenschaften welche eine Bauparzelle hat, gehen mit der notariellen Überschreibung (Grundbuch) auf den neuen Besitzer über.

Vereinbarungen/Klauseln in Sachen Grundstückbeschaffenheit hätten mit dem Verkäufer im Vorfeld der Überschreibung besprochen und vertraglich vereinbart werden müssen.

Den Unternehmer, welcher beim Aushub beteiligt war, kannst Du somit nicht verantwortlich machen, dass die Eigenschaften Deiner Parzelle nicht jene sind, die Du Dir erhofft hast.

Es wird Dir somit vermutlich niemand helfen können.

AdArch

Ergänzung 1:

Schliesslich sollte ja der "Offerierer" ebenfalls ein Teil des Risikos tragen, wenn er schon keine Reserven einplant.
Der offerierende Unternehmer rechnet im Normalfall keine Reserven und wenn, sind diese äusserst gering. Der Grund liegt auf der Hand: Würde er es machen, wäre er nicht konkurrenzfähiggegenüber seiner Mitbewerber.

Hätte der Deviseur (der Planer, welcher die Ausschreibungen machte) eine Reserveposition von Wasserhaltungsmassnahmen im Devi eingetragen, hättest Du wenigstens von Anfang

an gewusst, wie hoch die Zahl hätte werden können. So ist zugegebenermassen etwas ungünstig, weil der Unternehmer freie Hand hat, was er sich den Mehraufwand kosten lassen

will. In jedem Fall müsst Ihr daher verlangen, dass er diesen Mehraufwand detailiert ausweist. Vieleicht könnt Ihr dann noch etwas "verhandeln"...

Ergänzung 2:

Wenn Dir der Unternehmer eine Mehrkostenrechnung erteilt, würde ich im Werkvertrag nachsehen, welche Konditionen er Euch gemacht hat (Rabatt, Skonto, etc.). Diese zählen selbstverständlich auch

für die Mehrkosten. Nur so als Tip.

 
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