Fertighaus mit unabhängigem Architekten/Bauleiter. Der hat die "Evaluation" verschiedener Bauunternehmer gemacht und mir vorgelegt. Den Vertrag mit der Baufirma hab ich unterschrieben.
hallo codegen
Studiere Deinen Vertrag und vor allem die darin enthaltenen Allgemeinen Bedingungen und achte insbesondere darauf, was zum Thema BKP 0 Grundstück steht. Im Normalfall klammert ein Planer die Dinge, welche mit dem Grundstück behaftet sind aus; will heissen, dass Ihr Euch für das Grundstück entschieden habt, und allfällige Probleme, welche während der Bauzeit bspw. während des Aushubes ans Tageslicht kommen von der Euch übernommen werden müssen. Dies gilt dann insbesondere für einen Findling, welcher angegraben wird und ausgegraben werden muss, eine ungünstige, wasserführende Schicht in der Parzelle, nicht sicherbarer und/oder nicht tragfähiger Boden etc.
Bevor Du aber die Planer und Bauleute für etwas verantwortlich machst, würde ich Dir empfehlen,
nochmals in die Phase "Baulandkauf" zurück zu denken. Vor dem Kauf einer Parzelle sollten im Normalfall Abklärungen über die Parzelle getätigt werden. Dabei ginge es also nun um die Diskussion, ob Du für diese Abklärungen Hilfe in Anspruch nahmst, oder ob Du/Ihr alleine und ohne Abklärungen dem Kauf zugestimmt habt. Hätten Abklärungen stattgefunden und man hätte dementsprechend über den schlechten Baugrund Bescheid gewusst, hättet Ihr beim Kaufpreis runterhalten müssen, um die Spezialtiefbauarbeiten im Nachhinein berappen zu können. Da dies aber offensichtlich nicht der Fall war, habt Ihr jetzt den Schlamassel.
Wenn bei Eurem Bauplatz der Grundwasserspiegel gesenkt werden musste, weil er zu hoch ist oder andere wasserhaltende Massnahmen getroffen werden mussten, kann es sein, dass nicht genügend Vorabklärungen getroffen wurden (beispielsweise schon ein Gespräch mit Deinem Nachbarn über seine Bauzeit hätte darüber Aufschluss geben können, was bei Euch zu erwarten ist...).
Aber wie geschrieben; Lies im Vertrag nach. Wenn ausdrücklich eine Wegbedingung von Bauland und seinen Eigenschaften erwähnt ist...
Etwas allgemeines zum Bauen:
Ihr habt als Bauherrschaft Euer Projekt unterzeichnet mit der Baueingabe. Damit habt Ihr Euren Willen bekannt gegeben, wie das Bauprojekt von Statten gehen soll und wie es am Schluss auszusehen hat. Im Baubeschrieb wurde ausserdem alles definiert, was das Material anbelangt.
Wenn nun aufgrund schlechten Baugrunds Massnahmen getroffen werden mussten und diese rapportiert und nachvollziehbar sind, ist diese Arbeit auch zu bezahlen. Ohne diese Massnahmen hätte Euer verlangtes Projekt keine Projektbasis erlangt (man kann nunmal im Wasser nicht betonieren, geschweige denn, dass Setzungsverhalten abschätzen, wenn der Baugrund durchschwemmt ist). Mehrkosten, die daraus entstehen sind zwar eine sehr schlechte Nachricht für die Bauherrschaft, trotzdem müssen sie berappt werden.
Der Baumeister/die Aushubunternehmung hat nicht den Auftrag, Deinen Grund und Boden zu untersuchen, sondern den, welcher im Werkvertrag definiert ist.
Du kannst somit höchstens versuchen nachzuvollziehen, ob Dein Planer bei Eurem Bauort offensichtlich mit Problemen des Baugrundes hätte rechnen und Euch darauf hinweisen müssen.
En Gruess
Philippe