Vorgehen bei "Meinungsverschiedenheiten" über Mängel

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Mit unserem GU gibt es einige "Meinungsverschiedenheiten" über mangelhafte Ausführung einiger Gewerke. (siehe auch im Forum z.B. Treppenbelag, Wärmepumpe).

Wir sind vor ca. zweieinhalb Monaten eingezogen und sich also noch in der 2-Jahres Garantiefrist. Eine Mängelrüge habe ich geschrieben.

Meine Auffassung der rechtslage ist nun folgende:

Da wir in der 2-jährigen Garantiefrist sind, ist der GU in der Pflicht nachzuweisen, dass kein Mangel vorliegt. Tut er dies nicht und bemüht sich auch sonst nicht um eine Behebung des Mangels, habe ich das Recht auf seine Kosten den Mangel durch einen anderen Unternehmer beheben zu lassen oder einen entsprechenden Nachlass zu verlangen.

Die Mangelfreiheit kann nicht durch eine Erklärung der ausführenden Subunternehmers erfolgen!

Da wir noch einen Restbetrag offen haben, würde ich diesen Nachlassbetrag/Ersatzvornahmekosten direkt in Abzug bringen.

Ist meine Auffassung der rechtslage soweit korrekt?

Wer zahlt etwa nötige Gutachten, für den Fall das darin der Mangel anerkannt bzw. nicht anerkannt wird?

Gruss,

Sven

 
Ob dein Vorgehen rein juristisch betrachtet in Ordnung ist, sollen dir die hier mitlesenden Juristen beantworten.
Ich würde es genau gleich machen.... Die Kosten der Gutachten sollte eigentlich der "Verursacher" tragen: Wenn der Mangel nachgewiesen wird: Der Mängelverursacher. Wenn KEIN Mangel vorliegt: Der Auftraggeber - meist der Bauherr.

 
Lieber Sven

Ich glaube, der Bauprofi (Username) hat entweder mal eine Liste im Forum eingestellt oder bei ihm auf der Homepage findest Du eine kurze Übersicht, was wann zu erledigen wäre. Damit es rechtlich auch "verhäbet".

Wichtig ist für Dich jetzt:

Vertrag nach SIA oder nach OR? Je nach dem musst Du schnell reagieren.

Grüess

haba

 

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