T
Tine
Guest
Hallo allerseits,
habe Euch gerade eben im Netz gefunden aber niemand scheint so eine komisch Frage zu haben wie ich. Vielleicht hat aber jemand eine interessante Antwort... ;-)
Nach einer Hausbesichtigung (aelteres Modell mit viel Arbeit zum reinstecken) habe ich mir das Gutachten (von 2004 :-( ...) naeher angesehen und es werden alle Flaechen (ausser einige unter den Schraegen auf der Bodenentage) als Wohnflaechen ausgewiesen. Insoweit, als dort auch Bueros etc. untergbracht werden duerften. Ich habe an dem Gutachten ohnehin so meine Zweifel, nicht nur des Alters wegen, aber ich bin mir sehr sicher, dass die angegebene 2m-Raumhoehe im Souterrain nicht korrekt ist. Aber, unterstellt, sie waere es, ist diese Raumhoehe zulaessig zur (Fremd-)Vermietung fuer ein Gewerbe oder z.B. als FeWo????
Wir wohnen jetzt in einem Haus, dessen Souterrain-Deckenhoehe 2,12 betraegt und ich haette gern da mein Buero gehabt, was aberm wegen der zu geringen Deckenhoehe "untersagt" war sprich: wurde vom Bauamt nicht abgenickt und das Finanzamt hat uns einen Vogel gezeigt und gemeint, das waere bestenfalls "Nebenraeume".
Kennt sich irgendjemand mit dergleichen aus?
Mittlerweile habe ich auch gehoert, fuer eine solche Vermietung muessten auch die Fenster eine bestimmte Groesse (ueber der Eroberflaeche) haben usw. ... Weiss dazu vielleicht irgendwer irgendwas?
Das ganze Objejt waere zu gross/ teuer, wenn eine Vermietung nicht realisierbar waere. Der jetzige Eigentuemer hat diese Raeume als sein eigenes Bueros seit den 80-ern genutzt. Da gab's angeblich solche Vorschriften nicht...
Besten Dank fuer hilfreiche Tips (meinetwegen auch einfach, wo's nachzulesen ist ;-) )
Tine
habe Euch gerade eben im Netz gefunden aber niemand scheint so eine komisch Frage zu haben wie ich. Vielleicht hat aber jemand eine interessante Antwort... ;-)
Nach einer Hausbesichtigung (aelteres Modell mit viel Arbeit zum reinstecken) habe ich mir das Gutachten (von 2004 :-( ...) naeher angesehen und es werden alle Flaechen (ausser einige unter den Schraegen auf der Bodenentage) als Wohnflaechen ausgewiesen. Insoweit, als dort auch Bueros etc. untergbracht werden duerften. Ich habe an dem Gutachten ohnehin so meine Zweifel, nicht nur des Alters wegen, aber ich bin mir sehr sicher, dass die angegebene 2m-Raumhoehe im Souterrain nicht korrekt ist. Aber, unterstellt, sie waere es, ist diese Raumhoehe zulaessig zur (Fremd-)Vermietung fuer ein Gewerbe oder z.B. als FeWo????
Wir wohnen jetzt in einem Haus, dessen Souterrain-Deckenhoehe 2,12 betraegt und ich haette gern da mein Buero gehabt, was aberm wegen der zu geringen Deckenhoehe "untersagt" war sprich: wurde vom Bauamt nicht abgenickt und das Finanzamt hat uns einen Vogel gezeigt und gemeint, das waere bestenfalls "Nebenraeume".
Kennt sich irgendjemand mit dergleichen aus?
Mittlerweile habe ich auch gehoert, fuer eine solche Vermietung muessten auch die Fenster eine bestimmte Groesse (ueber der Eroberflaeche) haben usw. ... Weiss dazu vielleicht irgendwer irgendwas?
Das ganze Objejt waere zu gross/ teuer, wenn eine Vermietung nicht realisierbar waere. Der jetzige Eigentuemer hat diese Raeume als sein eigenes Bueros seit den 80-ern genutzt. Da gab's angeblich solche Vorschriften nicht...
Besten Dank fuer hilfreiche Tips (meinetwegen auch einfach, wo's nachzulesen ist ;-) )
Tine