Vorkaufsrecht was heisst das genau?

goodie31

Mitglied
09. Sep. 2011
35
0
0
War jetzt grad bei meiner Schwiegermama. Sie hat ihr Grundstück geteilt und den hinteren Teil verkauft. Da wurde jetzt ein Haus drauf gebaut und der Käufer hat sich fürs Haus und Grundstück von meiner Schwiegermama das Vorkaufsrecht geholt. Was heisst das genau? Mein Mann hat mich das gefragt aber ich konnte ihm keine zufriedenstellende Antwort geben.

Er hat gefragt ob sie das Grundstück auf jedenfall ihm Verkaufen müssen, auch falls sie z.B. einen Käufer finden würden der mehr zahlen würde? Also nicht dass ihr jetzt denkt mein Mann würde seine Mutter lieber unter der Erde sehen würde, sie ist noch ein *Jungbrunnen* /emoticons/default_wink.png Die Frage ist jetzt einfach entstanden aus reiner Unwissenheit.

 
Hallo Goodie

In meiner Verwandtschaft gabs sowas auch mal. Läuft einfach darauf hinaus, dass wenn irgendein Käufer z.B. 800'000.- bietet, der Nachbar mit dem Vorkaufsrecht gefragt werden muss, ob ers für denselben Preis haben will. Falls ja gibts für den Verkäufer 800'000.- vom Nachbarn, ansonsten kommt der andere Käufer zum Zug.

Hoffe das hilft weiter.

Gruss gulx

 
Hallo goodie31 und gulx

Ganz so einfach es nun auch wieder nicht, es gibt verschiedene Arten von Vorkaufsrechten (die übrigens regelmässig beurkundet werden), insbesondere auch ein "limitiertes Vorkaufsrecht", in dem der Preis im voraus abgemacht wird. In der Praxis ist es meist hinderlich, wenn man mit einem Käufer verhandelt und immer sagen muss: "es gibt übrigens noch ein Vorkaufsrecht" ... Schliesslich ist noch anzumerken, dass Vorkaufsrechte max 25 Jahre eingetragen werden können.

Liebe Grüsse

Umbauer

 
Ja sie hat das auch glaubs schriftlich gemacht. Der Nachbar ist nett und die haben 3 Kinder und wahrscheinlich will er es einfach als erstes wissen falls das Haus verkauft wird. Naja dann sag ich ihm das so weiter. War mir eben nicht sicher, ob er einen niedrigeren Preis akzeptieren müsste, falls er und seine Schwester das Haus erben. Weil haben wills keiner von beiden. Meine Schwägerin hat ein Haus und mein Mann wohnt ja hier in der Schweiz und will garantiert nicht mehr zurück nach DE. Ausserdem sind wir ja selber hier grad am Haus kaufen/bauen.

Super danke für die Antwort.

 
War mir eben nicht sicher, ob er einen niedrigeren Preis akzeptieren müsste, falls er und seine Schwester das Haus erben.
Erben ist nicht kaufen; der Vorkaufsrechtsbegünstigte wird bei einem Verkauf begrüsst.Im Übrigen wäre es schlau, wenn man sich vorher erkundigt, was sowas bedeutet. Steht das Vorkaufsrecht nicht im Grundbuch, so ist es z.B. nur für die Parteien bindend, die den Vertrag unterzeichnet haben, aber nicht für die Erben.

 
Hallo zusammen:)

Ich habe mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Mein Freund würde gerne das Haus und Grundstück von seinem Onkel kaufen.

Dieser würde es auch sehr begrüssen wenn mein Freund es kaufen könnte.

Das Problem ist jetzt allerdings, dass der andere Onkel auch intressierst ist.

Mein Freund hat auch das gleiche Vorkaufsrecht wie der andere intressierte Onkel.

Jetzt benötigt man eine Unterschrift von allen die das Vorkaufsrecht haben. Könnt euch sicherliche vorstellen dass der Onkel von meinem freund ihm die Unterschrift nicht gibt./emoticons/default_sad.png

Habt ihr eine Lösung? Wisst ihr ob man diese Unterschrift auch umgehen kann?

Vielen Dank jetzt schon:)/emoticons/default_smile.png

Liebe grüsse

 
Wenn mehrere eine Vorkaufsrecht haben (z.B. häufig bei mehreren Eigentümern eines Grundstückes), dann kann jeder Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht nur gegenüber einem Dritten geltend machen. Das heisst, bei mehreren vorkaufsberechtigten Interessenten kann der Verkäufer sich aussuchen, an wen er verkauft.

Die Vorkaufsberechtigten müssen nur alle verzichten, wenn an einen Dritten verkauft wird.

Dein Szenario würde nicht funktionieren: A will verkaufen, B und C haben Vorkaufsrecht und sind beide stur. A kann nicht an B verkaufen, weil C nicht damit einverstanden ist, A kann nicht an C verkaufen, weil B nicht einverstanden ist, und an einen Dritten auch nicht, weil B und C beide nicht einverstanden sind. In der Datenbank-EDV nennt man sowas "Deadlock"

 
Wenn mehrere eine Vorkaufsrecht haben (z.B. häufig bei mehreren Eigentümern eines Grundstückes), dann kann jeder Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht nur gegenüber einem Dritten geltend machen. Das heisst, bei mehreren vorkaufsberechtigten Interessenten kann der Verkäufer sich aussuchen, an wen er verkauft.

Die Vorkaufsberechtigten müssen nur alle verzichten, wenn an einen Dritten verkauft wird.

Dein Szenario würde nicht funktionieren: A will verkaufen, B und C haben Vorkaufsrecht und sind beide stur. A kann nicht an B verkaufen, weil C nicht damit einverstanden ist, A kann nicht an C verkaufen, weil B nicht einverstanden ist, und an einen Dritten auch nicht, weil B und C beide nicht einverstanden sind. In der Datenbank-EDV nennt man sowas "Deadlock"
Ganz so kann es ja kaum sein. Das Vorkaufsrecht berechtigt nicht, einen Verkauf zu verhindern. Wenn der Besitzer einen Käufer gefunden hat, kann der Vorkaufsberechtigte eben zum gleichen Preis einsteigen. Will oder kann er das nicht, wird das Haus eben an den Dritten verkauft. Ein Vetorecht entsteht hier nicht.

Abgesehen davon, sollte man in einem Schweizerischen Forum schon vorsichtig sein, wenn rechtliche Fragen zu Verträgen im Ausland gestellt werden. Was in der Schweiz gilt, kann in D falsch sein!

Gruss

Christoph

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ganz so kann es ja kaum sein. Das Vorkaufsrecht berechtigt nicht, einen Verkauf zu verhindern. Wenn der Besitzer einen Käufer gefunden hat, kann der Vorkaufsberechtigte eben zum gleichen Preis einsteigen. Will oder kann er das nicht, wird das Haus eben an den Dritten verkauft. Ein Vetorecht entsteht hier nicht.
... hat auch niemand behauptet. Die vom Fragesteller befürchtete Situation könnte entstehen, wenn mehrere Vorkaufsbereichtigte einsteigen wollen:
Jetzt benötigt man eine Unterschrift von allen die das Vorkaufsrecht haben. Könnt euch sicherlich vorstellen dass der Onkel von meinem freund ihm die Unterschrift nicht gibt.
und ich hab zu erklären versucht warum dies in seinem Fall vermutlich nicht zutrifft, da er, wie er selbst sagt, ja auch ein Vorkaufsrecht habe.Wenn es anders ist (z.B. Onkel ist Miteigentümer, Fragesteller hat Vorkaufsrecht aufgrund eines Grundbucheintrages) ist es sowieso komplizierter und dann wäre der Notar zu fragen.

Für Preisnachverhandlungen ist sowieso kein Raum; der Vorkäufer tritt anstelle des Käufers im bereits abgeschlossenen Kaufvertrag.

Abgesehen davon, sollte man in einem Schweizerischen Forum schon vorsichtig sein, wenn rechtliche Fragen zu Verträgen im Ausland gestellt werden. Was in der Schweiz gilt, kann in D falsch sein!
... sicher, aber woher soll man wissen, wo in diesem Fall "Traumhaus90" wohnt. In deutschen Foren schreibt auch keiner, dass es in der Schweiz vielleicht anders sein könnte, ausser man fragt extra danach.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich bin vom TE ausgegangen - und da wurde klar gesagt, dass das Haus in D steht:

.... Weil haben wills keiner von beiden. Meine Schwägerin hat ein Haus und mein Mann wohnt ja hier in der Schweiz und will garantiert nicht mehr zurück nach DE. Ausserdem sind wir ja selber hier grad am Haus kaufen/bauen.

Super danke für die Antwort.
Aber nix für ungut ;-)

Und wie ich gerade erst sehe, ist der Tread ja auch auch schon vor etwas längerer Zeit eröffnet worden.

 
...

Abgesehen davon, sollte man in einem Schweizerischen Forum schon vorsichtig sein, wenn rechtliche Fragen zu Verträgen im Ausland gestellt werden. Was in der Schweiz gilt, kann in D falsch sein!

Gruss

Christoph
Hallo,die erste Anfrage von goodie scheint sich auf ein Haus in D zu beziehen.

Bei der zweiten von Traumhaus90 steht nichts davon. ich würd also auch davon ausgehen, dass es sich da um ein Haus in der Schweiz handelt.

Die beiden Anfragen haben ja nichts miteinander zu tun

Gruss

 
Das Problem ist oft, dass der Fragesteller nicht alle wesentlichen Umstände nennt, entweder weil sie für ihn selbstverständlich sind oder weil er nicht daran denkt, was alles wichtig sein könnte.

Bei Rechtsproblemen neigt man oft dazu, den Teil der Geschichte, wo man sich selbst ins Unrecht gesetzt hat oder haben könnte, wegzulassen - das ist hier offenbar nicht der Fall.

Bei vielen grossen Versicherungen hat man Anspruch auf kostenlose Telefonrechtsberatung, wenn man eine Haftpflicht (auch Auto) police hat. Dort werden solche Anfragen beantwortet - wenn man denn per Telefon durchkommt.

 

Statistik des Forums

Themen
27.521
Beiträge
257.853
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand