Bei der Auswahl eines Architekten für eine Hausrenovation/Umbau macht der Architkekt normalerweise gewisse Vorleistungen bevor er den Auftrag definitiv erhält
Bei uns wurde nichts vereinbart und kein Auftrag erteilt. Wir wollten aus zwei Architekten den für uns Besseren auswählen. Beide führten mit uns ein Gespräch, besichtigten das Haus und erstellten eine Grobkostenschätzung. Müssen solche Vorleistungen trotz fehlendem Auftrag bezahlt werden oder kann ein Teil als Akquisition angesehen werden? Was ist Usus und branchenüblich? Wieviel Stunden Arbeit darf man als Bauherr unentgeltlich unter Akquisition erwarten? Ab wann beginnt der Punkt wo etwas bezahlt werden muss?
Für die Erstellung eines KV macht der Architekt ja das gleiche, wenn er bei verschiedenen Handwerkern Offerten einholt und sich dann für einen entscheidet.
Bei uns wurde nichts vereinbart und kein Auftrag erteilt. Wir wollten aus zwei Architekten den für uns Besseren auswählen. Beide führten mit uns ein Gespräch, besichtigten das Haus und erstellten eine Grobkostenschätzung. Müssen solche Vorleistungen trotz fehlendem Auftrag bezahlt werden oder kann ein Teil als Akquisition angesehen werden? Was ist Usus und branchenüblich? Wieviel Stunden Arbeit darf man als Bauherr unentgeltlich unter Akquisition erwarten? Ab wann beginnt der Punkt wo etwas bezahlt werden muss?
Für die Erstellung eines KV macht der Architekt ja das gleiche, wenn er bei verschiedenen Handwerkern Offerten einholt und sich dann für einen entscheidet.