Hallo zämä
Wir haben in Thun ein EFH gebaut. Auf dem Vorplatz (unter wasserdurchlässigen Verbundsteinen) haben wir einen ARA-Kanaldeckel "versteckt". Der Betondeckel ist der Abschluss unseres ARA-Kontrollschachtes und liegt auf unserem Grund und Boden.
Im Rahmen der Bauabnahme will uns die Stadt Thun zwingen, diesen Kanaldeckel auf das Niveau der Verbundsteine zu heben und ihn nicht mehr darunter zu "verstecken".
Meine Frage; Darf die Stadt Thun uns dazu zwingen? Gibt es darüber gesetzliche Vorschriften?
Besten Dank
Dr. House
Wir haben in Thun ein EFH gebaut. Auf dem Vorplatz (unter wasserdurchlässigen Verbundsteinen) haben wir einen ARA-Kanaldeckel "versteckt". Der Betondeckel ist der Abschluss unseres ARA-Kontrollschachtes und liegt auf unserem Grund und Boden.
Im Rahmen der Bauabnahme will uns die Stadt Thun zwingen, diesen Kanaldeckel auf das Niveau der Verbundsteine zu heben und ihn nicht mehr darunter zu "verstecken".
Meine Frage; Darf die Stadt Thun uns dazu zwingen? Gibt es darüber gesetzliche Vorschriften?
Besten Dank
Dr. House