Vorplatz; ARA-Kontrolldeckel

Dr. House

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13. Nov. 2009
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Hallo zämä

Wir haben in Thun ein EFH gebaut. Auf dem Vorplatz (unter wasserdurchlässigen Verbundsteinen) haben wir einen ARA-Kanaldeckel "versteckt". Der Betondeckel ist der Abschluss unseres ARA-Kontrollschachtes und liegt auf unserem Grund und Boden.

Im Rahmen der Bauabnahme will uns die Stadt Thun zwingen, diesen Kanaldeckel auf das Niveau der Verbundsteine zu heben und ihn nicht mehr darunter zu "verstecken".

Meine Frage; Darf die Stadt Thun uns dazu zwingen? Gibt es darüber gesetzliche Vorschriften?

Besten Dank

Dr. House

 
Wenn jemand JETZT in den Kontrollschacht hinein schauen muss, was muss er machen? Wie kommt er zum Deckel? Ist der Schachtdeckel unter den Verbundsteinen ersichtlich?

Gruss Walter

 
Die Sache macht Sinn; versteckte Deckel werden erfahrungsgemäss nach wenigen Jahren unauffindbar, weil man vergessen hat, wo der Plan ist, auf dem steht, wo er ist. Ein Kontrolldeckel ist dazu da, dass man die Grundleitung kontrollieren und wenn nötig reinigen kann, und dazu muss man ihn öffnen können. Das muss je nach Schadensfall in Eurem Interesse ziemlich rasch gehen und sollte auch dann möglich sein, wenn der Besitzer gar nicht da ist. Sonst hätte man die Kosten für den Schacht gleich sparen können. Es ist dumm, den Deckel verstecken zu wollen. Insofern ist es also irrelevant, ob die Stadt das rechtlich erzwingen kann.

Selbst wenn man weiss, wo der Deckel ist: Versuch mal, aus einer gut verlegten Verbundsteindecke, die schon ein paar Jahre liegt, einen Stein zu entfernen.

Übrigens: ARA = Abwasserreinigungsanlage - nicht Abwasserleitung

 
Ich kann mich dem nur anschliessen. In einigen Jahren ist es dann eben genau die Gemeinde/Stadt, die Schuld ist, weil man einen Defekt nicht schnell beheben kann.

Vermutlich war die Abwasseranlage Deines Hauses Bestandteil der Baubewilligung (oder eine separate Verfügung).

 

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