Vorprojekt gestoppt

Roeschu

New member
28. Jan. 2016
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Hallo zusammen
Ich habe da zwei Fragen an die Experten betreffend abgebrochenem Vorprojekt.
1. Wie muss ein Architekt seine Aufwände gegenüber einem Kunden belegen? Reicht es, wenn er dem Kunden einen Auszug aus seinem Zeiterfassungssystem zustellt, wo ersichtlich ist, in welchem Monat ein Mitarbeiter Aufwände auf das Projekt verbucht hat? Oder muss er seine Aufwände mit Rapporten belegen, wo ersichtlich ist wann wer und wofür die Stunden geleistet wurden?
2. So wie ich verstanden habe, muss ein Architekt sich an die SIA- Norm halten, wenn der Kunde kein Vertrag mit ihm gemacht hat. Kann der Architekt ohne weiteres über 1/3
mehr Stunden für ein Vorprojekt verrechnen (67 Stunden anstatt ~40 h gem. SIA)? Was für Gründe gibt es, den von SIA vorgegebenen Durchschnittswert so hoch zu überschreiten?
 
Vielen Dank schon jetzt für eure Meinungen!
LG
 
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Reaktionen: Mäke
Hi Roeschu

Ich bin zwar kein Experte, habe aber trotzdem eine Meinung dazu.

Zu 1.

Je detaillierter die Rapportierung erfolgt, desto weniger Diskussionen gibt es. M.E. ist es nirgendwo festgehalten resp. vorgeschrieben, wie hoch der Detaillierungsgrad sein soll/muss.

Zu 2.

Die SIA sind (zumindest habe ich das immer so verstanden) Normen und keine Vorschriften. Eine hoch komplexe und verwinkelte Villa dürfte eher mehr Stunden Planung benötigen, als ein einfaches Quader mit Flachdach. Insofern stellt sich die Frage, was schriftlich resp. mündlich vereinbart wurde. De facto handelt es sich um einen Auftrag. Dieser unterliegt nicht einer Kündigungsfrist als solches, jedoch muss der Auftraggeber dem Beauftragten die Kosten, welche bis zum Entzug des Auftrags entstanden sind, entschädigen.

Kurzum: Ohne genaue Vereinbarung wird es wohl auf eine Einigung herauslaufen. Ob mit oder Ohne Friedensrichter/Gericht.

Gruss

Tom  

 
Wenn nichts vereinbart wurde dann gelten die SIA nicht.
Er wird dir sicherlich begründen können wie die Stunden zusammen gekommen sind?

 
Hallo zusammen

Vielen Dank für eure Meinungen!

@isitom: Kannst du das erläutern warum SIA nicht gilt? Mir wurde gesagt, dass eben genau dann die SIA- Nomen zum Zuge kommen, wenn die Architekturleistungen nicht im Voraus vertraglich geregelt wurden. Stimmt das so nicht?

Der Architekt kann/resp. er will auch gar nichts begründen. Zuerst hatte er behauptet, dass er die Grobkostenrechnung bereits gemacht hätte. Das konnte aber nicht sein, da die Pläne noch gar nicht fertig waren. Dann hat er behauptet, wir hätten sehr viele Änderungswünsche gehabt. Anhand seiner aufgelisteten Zeit ist aber ersichtlich, dass er bereits für den ersten Entwurf mehr als 40 Stunden benötigt hatte. Ausserdem entspricht das geplante Haus einem Entwurf, der schon vorhanden war und nur teilweise angepasst werden musste. Danach kamen dann noch weitere Sachen vor (Abklärungen auf der Gemeinde, die nicht gemacht wurden obwohl er das behauptete, wir erhielten Pläne mit offensichtlichen Fehlern, die sogar ein Laie auf den zweiten Blick erkennen konnte, usw.). Deswegen verlangten wir detailliertere Arbeitsrapporte, welche der Architekt nun aber nicht aushändigen will. Das hat mich dann doch etwas stutzig gemacht...

Es ging übrigens um ein 6.5 Zimmer- Haus, rechteckig, Flachdach; also keine Villa oder so.

LG

 
Kannst du das erläutern warum SIA nicht gilt?
SIA ist kein Gesetz und hat nur dann Gültigkeit, wenn diese im Vertrag explizit genannt werden.

Ist diesbezüglich nichts genannt gelten die regulären Vorschriften des OR und die sind sehr schwammig.

Es kann gut sein, dass ein Richter die SIA bei seinem Entscheid dann wieder als Grundlage mit einbezieht aber auch das ist nicht zwingend.

Ja, bei dieser Sachlage wie du sie schilderst wird eine Einigung wohl kaum möglich sein und das ganze wohl bei deinem Anwalt landen. :-(

 
Bin auch kein Experte oder Jurist, aber ich meinte schon, dass eine Dienstleistung für die Rechnungsstellung soweit nachvollziehbar rapportiert werden muss, dass ersichtlich ist, wann wofür wieviele Stunden aufgewendet wurden (ausser es wurde eine Pauschale vereinbart).

Ich würde jedenfalls einen Stundenrapport verlangen und dann auf dieser Basis verhandeln oder halt streiten (Mediator, Gewerbeverband, Friedensrichter, etc.).

Viel Glück!

Dave


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Was wärst du denn bereit zu zahlen?
Dies kannst du ihm ja als Vorschlag nennen und auch bezahlen.
Dann kann sich der Architekt noch immer überlegen ob er den Rest einfordern will oder nicht.
Falls du dies so machen willst dann per einschreiben mitteilen und begründen.

 
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Reaktionen: dave2
Nachdem wir das Projekt abgebrochen hatten, hatte er mir telefonisch und mitgeteilt, dass so viele Stunden angefallen
seien (rund 9500 Fr.). Er begründete die hohe Anzahl Stunden damit, dass er die Grobkostenrechnung bereits gemacht habe. Da wir dazu aber
noch kein OK gegeben hatten und die Pläne noch nicht fertig waren, konnte ich dieses Argument nicht gelten lassen. Ich habe ihn dann
gebeten, mir die Arbeitsrapporte per Mail zu senden, damit wir die Stunden überprüfen können. Am Telefon war er damit noch einverstanden,
hat und dann aber trotzdem einfach die Rechnung mit besagten Auszügen aus dem Zeiterfassungsystem per Post geschickt.
Darauf haben wir mit einem eingeschriebenen Brief geantwortet. Wir sein mit der Rechnung nicht einverstanden weil das Haus auf einem
bestehenden Plan basierte, weil die Kostenrechnung noch nicht hätte gemacht werden dürfen und weil wir immer wieder fehlerhafte Pläne erhalten
hatten. Zudem habe ich eine Berechnung gem. SIA 102 beigelegt, wo wir auf nicht ganz den halben Betrag (4300.-) gekommen sind. Zudem haben wir eine Frist gesetzt bis
wann wir seine Stellungnahme haben möchten und wann wir den von uns vorgeschlagenen Betrag überweisen werden.
Eine Woche nach Ablauf der Frist hat er mich wieder angerufen. Er sei natürlich überhaupt nicht einverstanden und er wolle nun keine Zeit
mehr mit diesem Projekt verschwenden. Nun kam er, wie bereits beschrieben, mit dem Argument, dass wir immer wieder Änderungswünsche hatten.

Inzwischen haben wir uns auf einen Betrag zwischen unserem Vorschlag und seiner Forderung geeinigt (7000 Fr.).
Für mich ist das soweit abgeschlossen, aber ich wundere mich dennoch über sein Vorgehen.

 

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