Vorprojekt

Stigx

Mitglied
16. Nov. 2011
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Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage und zwar, habt ihr für ein Vorprojekt was bezahlen müssen?

Meine Geschichte: Ich habe 3 verschiedene Architekten einen Vorprojekt über 4MFH und 2EFH erstellen lassen praktisch als Kandidatur. Meine ersten Worte waren, das ich ein kostenloses Vorprojekt wollte. Jetzt nach langer Zeit

habe ich mich für einen entschieden und ihm den Auftrag gegeben mir das zu erstellen. Das Baugespann wurde ausgesteckt und somit auch ausgeschrieben. Als das der einte Architekt sah schickte er mir eine Rechnung über 67`000.-!!?????!!!!!

Fragen:

- muss ich das bezahlen?

- hat er Anspruch auf Entlöhnung?

Ich habe mit Ihm email verkehr ob er mir noch andere unterlagen für die Bank erstellen könnte die ich aber nicht erhalten habe. Einmal war ich mit meiner Frau da um das Projekt zu besichtigen aber keine änderungen vorgenommen gar nichts. Vertraglich habe ich nichts abgemacht, auch nichts unterschrieben!!!

Auch wenn er anspruch auf Geld hätte finde ich für die Arbeit die er gemacht hat 67`000.- definitiv zuviel.

Was jetzt??

Vielen Dank für eure Antworten

MfG Stigx

 
Wir haben für unser EFH 2 Vorprojekte erstellen lassen. Diese waren beide kostenlos.

War aber auch mit beiden Architeken so abgesprochen.

gruss Björn

 
Wir haben für unser sehr ausführliches Vorprojekt bezahlt. Dafür haben wir z.B. auch damals schon eine sehr genaue Kostenschätzung erhalten.

Genau genommen lief es so ab: Besprechung mit dem Architekt, ein, zwei Wochen später eine kostenlose Skizze von hand, wie es aussehn könnte, ob uns etwas in die Richtung gefallen könnte, dann eine klare Abmachung, was es kostet, das als volles Vorprojekt mit sauberen Plänen, Kostenschätzung,.... auszuarbeiten.

Der Betrag für das Vorprojekt war auch nicht überrissen hoch, in etwa das, was man vielleicht zu zweit in einem guten Hotel für 1 Woche Badeferien mit Flug was weiter weg ausgibt.

In deinem konkreten Fall würde ich jetzt sofort einen guten Anwalt nehmen. Alles, was du jetzt selber machst, kann sich im Nachhinein als irgendwie falsch rausstellen, wenn der Architekt nicht auf die Forderung verzichtet.

 

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