Vorschrift/Norm für Tiefe der Fassadendämmung ins Erdreich

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Gibt es einer Norm ö.ä. die vorschreibt, wie weit die Fassadendämmung unter den Erdboden heruntergezogen werden muss?

Wieviel ist das dann?

Gruss,

Sven

 
Das kann man so leider nicht beantworten, wenn man zum Beispiel im Sockelbereich ein Thermurelement (Verhindert Wärmebrücke) unter die Backsteinwand macht, müsste man die Dämmung nur bis auf die obere Kante der Erdgeschoss Betondecke machen...

 
Es kommt auch noch darauf an, ob der Keller beheizt ist oder nicht. Beschreibe deine Situation doch etwas genauer, dann kann man auch besser Auskunft geben.

 
Hallo,

Also, der Keller ist als weisse Wanne betoniert und unbeheizt. Die Wände im EG sind teilweise Beton, teilweise Backstein. Ein "Thermoelement" wurde meines Wissens nicht eingesetzt.

Insgesamt ist es so: Ein Teil des Kellers wurde auf meinen Wunsch hin komplett gedämmt (Boden+Perimeter). Der Rest wurde ohne spezielle Abmachungen bis mindestens 1m unterhalb Erdoden ebenfalls gedämmt. Und zwar bei allen Häusern der Überbauung. Jetzt will ich natürlich nur den Teil der Dämmung zahlen, der tatsächlich zusätzlich ist.

Gruss,

Sven

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haha, delikate Angelegenheit.

Soweit ich das deinen anderen Posts entnehmen kann, baust du ja mit einem GU. Du kannst jetzt natürlich schon sagen du zahlst beim Ausmass alles was mehr als dieser Meter ist, das Problem ist nur das die Nachtragsofferte vom GU so oder so nicht nach deinem Interresse gestaltet ist, wenn du zwar weniger effektive Fläche hast die du bezahlst, schraubt er einfach den m2 Preis rauf, bis es für ihn stimmt...

 
Hallo Sven

Vermutlich...oder eigentlich.. wirst Du für die Perimeterdämmung schon eine Mehrkostenabrechnung unterzeichnet haben....oder wenn das schon bei Vertragsabschluss ausgehandelt wurde, eine dortige Mehrleistungsposition haben. Schaue Dir den Text dazu an. Wird die Leistung nur pauschal beschrieben, meint der GU natürlich auch nur die Mehrfläche.. /emoticons/default_additional/145.gif  sollte tatsächlich die Menge, mit voller Kellerwandhöhe errechnet worden sein, dann kannst Du ihn auf den kleinen Fehler hinweisen und zur Korrektur auffordern.

 
Hallo Pfälzer,

Naja bei unserem Bauprojekt ist doch nichts, wie es "eigentlich" ist. ;o)

Es gab vorher keine ordentliche Offerte. Ich musste damals die (Teil)-kellerdämmung ohne unterschriebenen Kaufvertrag entscheiden. Hatte eine Kostenschätzung und habe ein Kostendach in meine Freigabe hineingeschrieben.

Anyway. Im Werkvertrag ist eine offene Abrechnung der Mehrkosten vereinbart. Das heisst ich bekomme zumindest die Rechnungen der ausführenden Subunternehmer weitergereicht. Der Preis mit 72 Sfr/qm sollte soweit auch okay sein.

Es ist jetzt nur die Frage um wieviele qm es geht: Die Überbauung hat insgesamt 4 EFH. Überall wurde der eigentlich ungedämmte Bereich auf GU-Kosten bis auf mindestens 1 m unter die Erdoberfläche gedämmt. Der GU sagt jetzt er hätte mit seinem Subunternehmer nur 0,5 m unterhalb + um die Lichtschächte herum Dämmung vereinbart, weil das Vorschrift sei. Den Rest hat der Sub "aus versehen" selber gemacht.

Da auch in der Vergangenheit nicht alles so ganz gestimmt hat was so gesagt wurde, würde mich eben mal interessieren was nun tatsächlich in der Vorschrift steht?

Gruss,

Sven

 
Du kannst dir alle Wärmebrückenkataloge, die SIA 180 und weitere Empfehlungen und Normen zur gemüte führen, aber du wirst dabei keine brauchbare "Vorschrift" finden. Und:

1. Ist dein m2 Preis genau das was ich vorher schon geschrieben habe -> Für ihn stimmts /emoticons/default_wink.png

2. Auch wenn er dir nun doch deine 0.5m gibt, hast du irgendetwas über die Ausmassregeln irgendwo festgehalten? Bezahlst du die effektive, gedämmte Fläche? Weil das wäre wohl das nächste, das der GU mit irgendwelchen Ausmass Zuschlägen kommen könnte. Ausmass und Leistung von Aussenwärmedämmung ist in der Norm SIA 243 exkat beschrieben. Nur wie sieht das eigentlich mit Perimeterdämmung aus? Einfach soviel zum Normen und Vorschriften drehen und wenden...

 
Hallo Hauschenbauer,

1. So schlimm finde ich den Preis jetzt eigentlich nicht. Wenn das Swisspor-XPS-160mm auch schon etwa 50 Sfr/qm kostet sind das ca. 25 Sfr/qm fürs verlegen. Bei 35 qm Wandfläche also etwa 900 Sfr. Könnte schon sein, dass da eine Person einen Tag dran schafft, zumal auch noch Gebastel an den Lichtschächten dabei ist.

2. Ich habe immerhin die Abrechnung von seinem Subunternehmer vorliegen. Also was der tatsächlich Ausführende dem GU verrechnet. Das die beiden auch noch unter einer Decke stecken, glaube ich jetzt mal nicht. Zudem sind die Abmasse soweit erstmal realistisch. Bis auf die fragliche Höhe eben, da bei allen Häusern der Überbauung die fraglichen 1-1,5m ab Erdboden eben ohne Zusatzkosten gedämmt wurden.

Gruss,

Sven

 
Um auf die Wensetliche Frage zurückzukommen, plane ich bei der Perimeterdämmung grundsätzlich immer -1m ab fertig Terrain ein. Extrudiertes Polystyrol(XPS) 

Das ist das Mindestmass welches man einhalten muss, wenn kein Thermurelement eingeplant ist. Und auch nur wen das Untergeschoss unbeheizt ist. Ansonsten ist das haus vollumfänglich mit Dämmung ''einzupacken'' unter der Bodenplatte ist als Druckfeste Wärmedämmung Schaumglas sehr geeignet auf Grund der hohen Druck belastbarkeit.

Gruss GIOVA

 
Update und neues Problem:

Ich habe nun endlich bei der Gemeinde Einsicht in den Energienachweis nehmen können.

So wie ich den Nachweis verstehe ist im Bereich der Kellerdämmung folgendes gerechnet:

1. Bodenplatte: Die Bodenplatte ist auf der gesamten Gundfläche von innen her mit 8 cm Polyuretan gedämmt.
2. Perimeter: der gesamte Perimeter ist von aussen mit 16 cm Polystrol (Jackodur bzw. Lambda light) gedämmt. Es wird auch explizit eine Dämmung bis mindestens 80cm ab Unterkante Kellerdecke erwähnt.

Dies entspricht nun nicht mehr der tatsächlichen Ausführung.

Daher:
1. Kann ich aus diesem Nachweis Ansprüche in der Art geltend machen, dass mir nach den Angaben im Energienachweis und auch dem ein komplett gedämmtes Kellergeschoss zusteht? Wenn ich den UG Grundrissplan aus dem Werkvertrag genau anschaue, sehe ich auch dort eine Perimeterdämmung.

2. Muss auf Grund der weitreichenden Änderungen sowohl in der UG-Dämmung als auch in der Grösse und Aufteilung der Fenster der Energienachweis neu erstellt werden? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?

Gruss,

Sven

 

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