Vorschriften bzgl Indach-Photovoltaik?

Moitzi

New member
26. Jan. 2015
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Hat zufälligerweise jemand eine Ahnung, was es für Vorschriften gibt bei Indach-PV-Anlagen?

Speziell die Unterdach Vorschriften würden mich interessieren.

Irgendwo habe ich gelesen, dass man aus VERSTECKTER LINK ENTFERNT Brandschutzgründen ein Unterdach haben muss. Andererseits steht dann aber wieder, dass das nur für speziell gefährdete Gebäude gilt und sonst einfach eine Trennung vorhanden sein muss. Die Frage ist, was ist mit "feuergefährlichen Räumen" genau gemeint?

Deshalb blicke ich da nicht ganz durch.

Hier der entsprechende Text, den ich gefunden habe:

A2 Gebäudeintegrierte PV-Anlagen
.1 Gebäude integrierte Solaranlagen sind von feuergefährlichen Räumen abzutrennen. Insbesondere landwirtschaftliche
Betriebsstätten oder Holzbearbeitungsbetriebe müssen ein vollflächiges und staubdichtes Unterdach
mit mindestens BKZ 4.2, Mindestdicke 10 mm sowie einer Rohdichte von mehr als 450 kg/m3 (z.B. Holzwerkstoffplatten
OSB) aufweisen.
.2 Dämmschutzschichten, Winddichtungen, Dampfbremsen sowie Unterdachbahnen müssen mindestens BKZ 4.1
aufweisen. Lattungen und Montagerahmen in Holz sind zulässig.
.3 Dachhohlräume, in welche PV Module installiert und verkabelt sind, müssen gegen Nager und Kleintiere abgeschottet
werden z.B. Kleintiergitter bei den Luftzutritten.

.4 [...]
Wenn man bis jetzt ein altes Haus hat nur mit Sparren+Latten+Ziegel (keine Dämmung oder sonst was). Darf man dann einfach eine Indach-Anlage drauf machen oder muss man ein Unterdach installieren?

Oder würde eventuell eine Gipsplatte unter den Sparren bereits ausreichen?

Wäre dankbar, falls das jemand wüsste.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast es doch genau raus geschrieben wann es ein Unterdach braucht?

Eigentlich braucht es keines, es wird aber meistens eines gemacht.

Die PV-Pannels sind natürlich nicht dicht! sie verhalten sich ähnlich wie Ziegel!

 
Du hast es doch genau raus geschrieben wann es ein Unterdach braucht?
Naja, so richtig verstanden habe ich diesen Gesetzestext nicht.

Also braucht man kein Unterdach?

Es würde um ein altes Bauernhaus gehen. Und die Frage ist eben, ob man so einfach Indach machen darf oder nicht.

Wenn man ein Unterdach installieren wollte, müsste man gleich das ganze Dach mit einem Unterdach ausrüsten, was  viel zu teuer wäre.

Deshalb die Frage, ob es auch ohne Unterdach erlaubt ist.

Mittlerweile habe ich noch über ein anderes Problem gelesen.

Nämlich dass, falls man das ohne Unterdach macht, man eine Überkopfverglasung hat, und es deshalb eventuell nicht zugelassen ist.

Aber auch hier ist mir die rechtliche Situation nicht ganz klar. Gilt das nur für öffentliche Gebäude? D.h. ich dürfte das bei uns im Dachstock so haben, nur mit den Modulen, ohne Unterdach?

BTW: Der Dachstock ist komplett offen zur Umwelt (war Mal der Heuschober, hat also viele Öffnungen nach draussen in der Wand)

Das Gebäude ist halt schon sehr alt (> 250 Jahre) und dem Denkmalschutz wäre eine Indach-Anlage am liebsten...

 
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