Vorschriften für Wärmedämmung

C

cheesly

Guest
Hallo Zusammen

Wer schreibt in der CH eigentlich vor, in welchem Umfang ein selbstbewohntes Haus wärmetechnisch saniert werden MUSS? Wenn ich ein Haus innen komplett renoviere, muss ich dann die Aussenisolation zwingend den neusten Standards anpassen? Wenn ich neue Fenster einbaue, muss ich dann die Ausssenisolation auch ersetzen? Wo sind da die Grenzen? Irgendwo muss das ja gesetzlich geregelt sein, sofern ein Zwang besteht?

Klar bestehen Vorschriften, sobald Förderbeiträge beantragt werden, aber ohne?

Danke für jede Klärung.

 
Es wird das kantonale Energiegesetz angewendet. Der Vollzug liegt bei der Gemeinde. Vom Umbau betroffen ist ein Bauteil, wenn daran im Zuge des Umbaus von der Innen- oder Aussenseite her mehr als blosse Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (wie Reinigen, Malen, Reparatur Aussenputz) vorgenommen werden. Wird z.B. der Aussenputz vollständig ersetzt, gelten diese Gebäudehüllenpartien als "vom Umbau betroffen". Wenn die Wände nicht vom Umbau betroffen sind darfst Du nur die Fenster wechseln. Eine Beratung durch einen Energieberater wäre eine gute Idee. Melde Dich doch bei der kantonalen Energiefachstelle.

0815?

 
Die Außenisolation ist in diesem Fall meist nicht betroffen, würde allerdings auch zur Sicherheit nochmals nachfragen. Generell rate ich allerdings zu einer Dämmung durch Pflanzen, also nicht direkt auf die Hausmauern, sondern über ein ca 10cm von der Mauer entferntes Gerüst, das ist meiner Meinung nach langfristig, sinnvoller!

 

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