Vorvertrag und Co.

manweiss

Mitglied
30. Nov. 2008
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Hallo,

wir(meine Frau und ich) sind gerade in einer heissen Phase den Entscheid für den Kauf eines freistehenden EFH zu nehmen. Das Objekt der Begierde passt von allen anderen begutachteten Objekten noch am besten, die Bank sagt OK und der Architekt scheint auch sehr freundlich zu sein. Nun aber das eigentlichen Problem:

1.) Er möchte einen Vorvertrag anschliessen(ca. 60000CHF). Damit soll das Objekt für Uns reserviert sein und mögliche Abweichungen welche wir im Innenausbau vornehmen wollen finanziert werden.

Wie kann ich sicherstellen das ich dabei nicht "über den Tisch gezogen werde"?Gibt es Standards oder empf.Richtlinien?

2.) Wir haben von anderen Kunden des oben genannten Architekten gehört das diese nach der Übernahme des Objekts Mängelbehebungen direkt mit den Handwerkern abklären mussten. Das will ich definitiv nicht. Auf was muss ich achten?

3.) Wie kann man sich generell rechtlich sauber absichern(Wen hinzuziehen? Versicherungen etc.).

Gruss

Manweiss

 
Hallo Mannweiss

Kannst Du etwas genauer erklären, was der Vorvertrag beinhaltet. Der Kauf des Grundstückes, Teilzahlung Architektenvertrag?

Beste Grüsse

 
Hallo,

es soll eine sog. Kaufabsichtserklärung darstellen. Leider hab ich noch keine Vorlage vom Architekten erhalten. Er meinte lediglich das er ca. 60000CHF als Anzahlung benötigt. Diese Anzahlung würde er dann dazu verwenden Änderungswünsche zu realisieren welche in seinem ursp.Baubudget nicht drin sind. Der Rest wird bei Bauübergabe bezahlt. Das ganze würde sicherlich notariell beurkundet. Mehr kann ich aktuell leider nicht sagen.

Dank

Manweiss

 
Hallo Manweiss

Noch etwas "wackelig" komm doch nochmals, wenn Du genauere Infos hast.

Beste Grüsse

 
Fr. 60'000 für Änderungswünsche? Das scheint mir doch etwas sehr an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Haus in der Grundplanung nicht nur aus den Wänden und dem Betonboden besteht geht er von massiven Änderungswünschen eurerseits aus!

Nach meinem Verständnis Deiner Aussage kämen die Fr. 60'000 zum ordentlichen Kaufpreis einfach mal dazu? Und wenn ihr keine Änderungswünsche habt erhöhen sie einfach die Marge des Architekten? Oder verstehe ich das falsch?

 
hallo manweiss

also, ich würde da kein einziger franken vorleisten, der architekt sollte erstmal mit euch über die planung gehen und erst dann soll er auch seine preise offen legen

einfach was unterschreiben und sich für etwas verplichten was nicht mal auf papier ist und dann noch wo der preis offen ist? das nenne ich einfach "die katze im sack kaufen"

diktiere ihm deine bedingungen und lass dir nicht seine aufschwatzen, so lange du nichts vorrauszahlst und auch nichts unterschreibst, bist du im vorteil und er wird sich fügen müssen

 
Sorry:eek:, hier gerät etwas durcheinander. Es geht nicht um alleinige Extrakosten! Es geht um eine Anzahlung welche auf den Kaufpreises angerechnet wird und wofür diese Anzahlung lt. Aussage des Architekten eingesetzt werden kann.

Gruss

Manweiss

 
Hallo Manweiss

In der aktuellen Phase lässt sich wohl nur ein Reseravationsvertrag auf das Grundstück begründen. Vorleistungen auf dieser Basis zu honorieren wäre wohl zu früh. Je nach Grundstückpreis wären wohl ca. 10 bis 20 % des Kaufpreises für das Grundstück i.O. Falls Unsicherheiten bestehen auf einen Eintrag im Grundbuch bestehen. Auch Vorverträge / Reservationen können im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten lohnen sich, falls Ihr nicht ganz sicher seid. Abzuklären ist wohl auch ob das Grundstück dem Architekten gehört oder ob auf dem Grundstück eine Architekturverpflichtung besteht. Diese Verpflichtungen sind oft rechtlich nicht haltbar.

Gruss hgp-mg

 

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