Vorzeitig Kündigung des Mietvertrages

Giuliano

Mitglied
27. Aug. 2010
48
0
0
Wenn ich ausserterminlich kündige, bin ich verpflichtet bis zum nächsten vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen AUSSER ich bringe einen solventen und tadellosen Nachmieter. Soweit so gut, was wenn der Vermieter das Haus verkaufen will und gar keinen neuen Nachmieter aktzeptiert und somit auf die Bezahlung bis zur vertraglichen Frist beharrt? Hat jemand Erfahrung damit?

Danke

 
Wenn der Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert oder das finden eines Nachmieters verunmöglicht so sagt der gesunde Menschenverstand dass man auch nicht zu Zaheln braucht. Ob das die Rechtsprechung auch so sieht weiss ich aber nicht.

 
Die Vermieterin hat eine Frist zur Prüfung der Nachmieterin, in der Regel sind dies 10-20 Tagen. Bleibt eine Reaktion der Vermieterin innert angemessener Frist aus, liegt eine unbegründete Ablehnung vor. Damit wird die Mieterin von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. (Achtung nochmals bei der Schlichtungsstelle oder Mieterverband nachfragen)

Neben deinen schon gennanten Punkten muss die Ersatzmieterin deinen bestehenden Vertrag mit den gleichen Bedingungen übernehmen.

Deine Vermieterin muss die Ablehnung auf jeden fall begründen.

Hilfe bekommst du beim Mieterverband oder der örtlichen Schlichtungsstelle, bitte frag dort nochmals nach.

Grüsse

Andreas

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.941
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89