Währungsrabatt?

Amarcarni

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27. Sep. 2013
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Hallo zusammen, im Rahmen des Franken-Euro Angleiches habe ich meinen Küchenbauer gefragt, ob ich einen Rabatt auf die deutschen Küchengeräte bekomme. Folgende Antwort:

Bis jetzt hat noch keiner unserer Zulieferanten  einen Währungsrabatt gegeben, alle wurden
überrascht, wenn es aber soweit ist werden auch wir diese Rabatte weitergeben.


Wie ist es rechtlich, wie sieht es in der Praxis aus? Erfahrungen?

Gruss, Amar

 
Eine gesetzliche Grundlage für das Weitergeben von Rabatten? Ich glaube kaum, dass es sowas gibt...

 
Hallo zusammen, im Rahmen des Franken-Euro Angleiches habe ich meinen Küchenbauer gefragt, ob ich einen Rabatt auf die deutschen Küchengeräte bekomme. Folgende Antwort:

Bis jetzt hat noch keiner unserer Zulieferanten  einen Währungsrabatt gegeben, alle wurden

überrascht, wenn es aber soweit ist werden auch wir diese Rabatte weitergeben.

Wie ist es rechtlich, wie sieht es in der Praxis aus? Erfahrungen?

Gruss, Amar
Rechtlich: Der Küchenbauer kann verlangen was er will

Praxis: Der Küchenbauer verlangt was er kann

 
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Danke, wäre sehr interessiert an weiteren Erfahrungen, v.a. der Neubauler wie mich. /emoticons/default_smile.png

 
Lieber Amarcarni

Es gibt natürlich auch solche Unternehmungen, welche einem positiv überraschen. Ohne Nachfrage haben wir gerade heute die überarbeitete Offerte von ALNO (Schweiz) Küchenstudio Meilen bekommen. Dies für ein Objekt bei welchem natürlich der Vertrag noch nicht unterschrieben war, aber wir kurz vor Abschluss standen. Insgesamt wird die ganze Küche 5% billiger. Auf den Möbeln entspricht dies rund 10%. Die Apparate (Schweizer Appparate) bleiben sich natürlich gleich. Bei den einen geht es, sogar ohne dass man mit der Faust auf den Tisch klopfen muss.

Schönes Wochenende, Urs

 
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