Wand defekt wegen Fuge

Paskus

Mitglied
24. Nov. 2011
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Wir haben vor 2 Jahren unser Haus bezogen und konnten bereits nach 1 Jahr einen Schaden feststellen, der sich ers nach einiger Zeit gezeigt hat. Unser Haus ist ein Holzbau und dort wo die Elemente zusammenkommen hat es eine offene Fuge. Diese Fuge sah im Treppenhaus so schwarz und dunkel aus, das wir uns entschieden haben eine Kittfuge zu machen. Leider hat der Mann der die Fuge gemacht hat, das falsche Material verwendet, so dass sich die Fuge verhärtet hat und nun die Wand Waagerecht einreisst. Unser Architekt und Bauleiter meinte nun, dass wir für die Reparaturkosten aufkommen müssen, da wir den Wunsch geäussert haben die Fuge zu machen. Ist das wirklich so, dass wir das selbst bezahlen müssen.

 
Was würdest Du sagen, wenn jemand eine bei Dir bestellte Ware kaputtflickt und nachher von Dir verlangt, Du sollest sie unentgeltlich wieder in den Originalzustand versetzen?

Ob ein Konstruktionsfehler vorliegt, ist ein anderes Problem.

Arbeits- und Dehnungsfugen sind kein Konstruktionsfehler; im Holzbau kann man sie mit nur einseitig angebrachten Deckleisten abdecken, wenn sie stören. Einseitig fixiert, damit die Leiste nicht reisst.

Eine solche Leiste kann man auch über die verunglückte Kittfuge noch anbringen, wenn es ein rein ästhetisches Problem ist. Bei Putz- oder Gipskartonflächen ist es üblich, diese Fugen breit durch reissfestes Gewebe zu überdecken und dann zu spachteln.

Auch bei dauerelastischem Kitt kommt es zum Abreissen, wenn die Fuge zu schmal ist und dadurch die maximale Dehnung des Kittes überschritten wird.

 
Nicht wir haben diese Fuge gemacht, sondern unser Bauleiter hat diese in Auftag gegeben. Somit sollte es eigentlich nicht unser veschulden sein. Ist ein Bauleiter nicht dazu verpflichtet, den Bauherrn auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen?

Du sprichts von Deckleisten. Sind diese aus Holz? Woher bekomme ich sowas? Was sind die Kosten dafür. Wir haben bei einem Schreiner eine Offerte machen lassen und sind erschrocken über den Preis.

 
Ich habe unpräzis gelesen - "der Mann der die Fuge gemacht hat" ist natürlich nicht "Dein Mann".

Klar, dann soll er es wieder reparieren. Solche Dinge müssen vom Bauleiter baufsichtigt werden. Verlangt der Bauherr etwas, das technisch unmöglich ist oder ein hohes Risiko des Misslingens beinhaltet bzw. eindeutig nicht dem Stand der Technik entspricht, dann wird sich der ausführende Unternehmer schriftlich bestätigen lassen, dass er davon abrät und die Arbeit ohne Haftung und gegen den Rat des Unternehmers erfolgt.

Zu den Preisen für Leisten kann ich nichts sagen, sowas schneide, hoble und und montiere ich selbst.

 
Hallo Paskus.

Bitte beschreib doch das Problem etwas präziser, und stell eine Foto davon hier ein.

Ist Dein Treppenhaus in einer Ecke des Hauses? Verläuft die falsch reparierte Fuge somit senkrecht in der Ecke/Kante, wo zwei Hausbauteile zusammen kommen? Oder ist die Fuge waagrecht, wo eine Wand von einer Etage zusammenkommt an eine Wand von einer anderen Etage des Hauses? Sind beide Wände aus Holz, oder ist eines, weil Kellerwand, aus Beton? Ist die Fuge dunkel und schwarz geworden, weil dahinter das Haus undicht ist und Luftzug von draussen reinkommt? Oder ist es Schimmel, der sich dort gebildet hat, weil Feuchte eintritt? Fragen über Fragen. So kann keine Schuldzuweisung oder Lösung erfolgen...

Gruss

Fema

Gruss Fema

 

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