Wann haftet man bei ETW?

Wuschel

Mitglied
13. Feb. 2009
5
0
0
Wann haftet man bei Eigentumswohnungskauf; eine bestehende ETW wird übernommen, wann haften wir/ sind verantwortlich bei kommenden Schäden und so:

Beim Unterzeichnen des Kaufvertrages?

Beim Eintrag ins Grundbuch?

 
Es gibt den Begriff des Schaden/Nutzenübergangs. Dieses Datum wird normalerweise im Vertrag definiert. Weiteres weiss der Notar. Für den allgemeinen Teil haftet die Eigentümergemeinschaft - und diese hat korrekterweise eine Haftpflichtversicherung für den allgemeinen Teil abgeschlossen.

 

Statistik des Forums

Themen
27.540
Beiträge
257.926
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Praveen_123