Wann müssen Gebühren aus Gebührenreglement bezahlt werden?

SimC

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28. Aug. 2010
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Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zum Gebührenreglement. Wenn ein neues Abwasser-Gebührenreglement in Kraft tritt, mit höheren Kosten als das bisherige; müssen diese höheren Kosten bei Inkrafttreten des neuen Gebührenreglements bezahlt werden oder erst beim nächsten Besitzerwechsel des Grundstücks?

 
Wiederkehrende Gebühren bei Inkrafttreten des Reglementes.

Einmalige Gebühren wie Anschlussgebühren müssen auch nur einmalig bezahlt werden. Wenn diese erhöht werden, gilt das nur für neue Bauten.

 
hallo winner60

Vielen Dank für Deine Antwort, die an sich auch Sinn macht. In meinem Fall ist die Abfolge folgendermassen:

- Ursprünglich bezahlter Betrag (vom Vorbesitzer) 2 CHF/qm. Agrarland.

        - 1998 neues Gebührenreglement.

- Umzonung in Bauland, damit laut Gebührenreglement andere Kosten nämlich 4,2 CHF/qm (aber gleicher Besitzer)

- Kauf durch mich und Bau eines Hauses, damit laut Gebührenreglement 6,3 CHF/qm.

Meine Frage ist: Hätte nicht bereits bei der Umzonung von Agrarland in Bauland ein Differenzbetrag gezahlt werden müssen, oder muss ein solcher Betrag erst bei einer 'physischen' Änderung des Grundstücks gezahlt werden?

 
Meine Frage ist: Hätte nicht bereits bei der Umzonung von Agrarland in Bauland ein Differenzbetrag gezahlt werden müssen, oder muss ein solcher Betrag erst bei einer 'physischen' Änderung des Grundstücks gezahlt werden?
Hallo SimC

Die Gebühren für Abwasser werden in dem Moment fällig, wo gebaut wird. Du realisierst ein Haus, das an die Kanalisation angeschlossen wird ('physische' Änderung), ergo wird die Gebühr fällig. Wie viele Landbesitzer das vorher waren, interessiert die Gemeinde nicht.

 
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