Wann muss Kündigung spätestens beim Vermieter sein?

dalila

Mitglied
11. Jan. 2008
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Hallo

Wir haben eine Eigentumswohnung gebaut. Die Wohnung wird auf 1.5 oder 1.6.2008 bezugsbereit.

Nun: wann muss der Vermieter spätestens im Besitz der Kündigung unserer jetzigen Mietwohnung sein (drei Monate Kündigungsfrist)? Ende Monat ist klar, aber gilt der Poststempel (Datum) oder muss er bereits im Besitz der Kündigung sein z.B. am 31.1.2008?

Wer weiss das?

Besten Dank

Dalila

 
Poststempel sollte reichen. Noch besser: Einschreiben (da hast Du eine Quittung)...

Kündigungsfrist kann - je nach Vertrag varieren!

- 3 Monate

- 3 Monate auf Quartalsende (31.3./30.6./30.9./31.12)

- 6 Monate auf Monatsende (so ist es z.B. bei uns)

- usw.

Zudem gibt es Mietverträge über mehrere Monate/Jahre. Die sind dann nur bei gegenseitigem Einverständnis oder bei akzeptierbarem Nachmieter kündbar...

Also Vertrag lesen und gut is! /emoticons/default_wink.png

Grüssle

 
Nix mit Poststempel: Wenn du es eingeschrieben schickst, zählt das Datum der Annahme. Falls der Empfänger die Sendung nicht abholt, gilt der Tag der Rücksendung als Zustelltag, das ist i.d.R. eine Woche nach dem Zustellversuch.

Martin

 
Hi dalila

Winner60 hat Recht. /emoticons/default_additional/78.gif/emoticons/default_wink.png

Wenns zum senden nicht mehr reicht, dann kann man die Kündigung auch direkt dem Vermieter abgeben und wichtig! den Empfang der Kündigung mit Datum und Uhrzeit schriftlich visieren lassen.

Viel Spass beim zügeln /emoticons/default_biggrin.png

Schönen Gruss

Jim

 
Recht hat eigentlich niemand so wirklich.

In der Schweiz herrscht bei den Kündigungen die Empfangstheorie vor, wers nicht glaubt liest bitte selber:

Mietrecht | Die eingeschränkte und die uneingeschränkte Empfangstheorie | 02/2005
Na ja, Maureen, wenn ich das so lese, entspricht es eigentlich dem, was ich geschrieben habe.....

Ich ging natürlich davon aus, dass schriftlich und "beweisbar" gekündigt wird. Rein vom Datum her gilt - wie bereits erwähnt - der Empfang. Bei eingeschriebenen Sendungen ist das relativ einfach - bei Nichtabholung gilt der letzte mögliche Abholtag (entspricht i.d.R. dem Rücksendetag) als Zustellung. Das war zumindest bisher die von Mietexperten in den einschlägigen Foren vertretene Interpretation. Nach dem Link zufolge wäre demnach die Kündigung bereits beim ersten Zustellversuch erfolgt (da man die Sendung bereits am gleiche Tag bei der Poststelle abholen kann).

Martin

 
- Poststempel keine Bedeutung

- Falls der Vermieter das Kündigungsschreiben nicht abholt giltet es nach 10 Tagen als zugestellt. Egal wann Dir die Post mitteilt, dass sie es nicht zustellen konnte.

- Achtung je nach dem (Vertrag) sind zwei Briefe notwendig

 
Es sind sowohl Theorie und Praxis zu berücksichtigen.

- In der Theorie muss die Kündigung (in der vorgesehenen Form) im Richtigen Zeitpunkt dem Vermieter zugehen und

- In der Praxis sollte der Mieter dies auch liquide beweisen können.

Konkret geht es um die Frage des Recht haben und Recht bekommen. Ein taugliches (und oft verwendetes) Mittel ist immer noch der eingeschriebene Brief, der rechtzeitig versandt wird. Mit dem tracking tool der Post kann man online überprüfen, ob der Brief abgeholt wurde.

Grüsse

Umbauer

 
Hallo zusammen!

wie oben erwähnt, muss der Vermieter die Möglichkeit haben termingerecht den Brief zu erhalten. Auch bei gelben Abholscheinavis!!!

Also immer mind. 10 Tag vor Frist Brief abschicken.

Ich habe es an eigenem Leib erfahren, dass eine Kündigung nicht akzeptiert wurde, weil der Brief am 31. nicht beim Vermieter war (Abholschein der Post hatte er aber!). Auf nachhfragen beim Mieterschutz sagte man mir, der Vermieter sei im Recht! /emoticons/default_additional/211.gif

Wenn der Vermieter die Kündigung trotz nicht korrektem Einhalten der Frist akzeptier, ist dies reine Nettigkeit.

Oder eben, wenn's knapp ist, persönlich vorbei gehen und sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen lassen.

Generell: Meist weiss man ja nicht erst am letzten des Monats, dass man auszieht. Also, einfach lieber 1 Wo zu früh schreiben als zu spät.

 

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