Wann passiert der Eintrag ins Grundbuch?

Pät

Mitglied
14. Aug. 2007
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Hallo zusammen

Ich bin mir nicht ganz sicher: Wird der Kauf eines Grundstücks im Grundbuch nach Vertragsunterschreibung beim Notar oder erst bei erfolgter Bezahlung vorgenommen?

Merci für Eure Unterstützung!

Gruss

Pät

 
Der Vetrag ist der Rechtsgrund für die Eintragung im GB.

Dafür muss man eine Anmeldung für die Eintragung im GB abgeben. Dann wird das ins Tagebuch geschrieben und irgendwann ins Hauptbuch.(Heute nicht mehr so klassisch mit dem Zeitabstand). Die dingliche Wirkung fällt aber auf das Datum des Tagebucheintrages zurück.

Das mit der Bezahlung ist ja eure Sache, wie ihr es regelt, könnt ihr auch im Vertrag schreiben, wie das ablaufen soll.

 
Radio Eriwan: es kommt drauf an.

Wenn bei der Unterzeichnung schon bezahlt (Bestätigung Verkäufer) wurde, dann wird sofort eingetragen. Wenn später bezahlt wird, erfolgt der Eintrag normalerweise erst nach der Bezahlungsbestätigung durch den Verkäufer.

Massgebend für die Handänderungsgebühren/steuern ist das Datum der Vertragsunterzeichnung.

 
Wir haben unser Grundstück auch nicht bezahlt gehabt und sind trotzdem Eigentümer geworden, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zahlungsmodalitäten sind dein eigener Käse, wenn die Anmeldung für den GB-Eintrag erfolgt, wird die geprüft und ins Tagebuch aufgenommen.

 
Bei uns wurde im Vertrag festgehalten dass die Eintragung im Grundbuch erst nach erfolgter Bezahlung vorgenommen wird. Zwar wurden wir nach Vertrag Eigentümer des Grundstückes, aber die Eintragung erfolgte dann erst nachdem wir den Preis bezahlt hatten.

 
Die dingliche Wirkung des Eigentums hängt mit dem Eintrag im Grundbuch zusammen, erst nach dem Eintrag entfaltet sich diese Wirkung

 
Aber die Eintragung kann rückwirkend erfolgen, meinte ich. Steht normalerweise noch dabei...

 
Bei uns folgt in nächster Zeit die Eintragung ins GB, - zahlen werden wir in 1 1/2 Jahren.

 
Wenn bei der Unterzeichnung schon bezahlt (Bestätigung Verkäufer) wurde, dann wird sofort eingetragen. Wenn später bezahlt wird, erfolgt der Eintrag normalerweise erst nach der Bezahlungsbestätigung durch den Verkäufer.
ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.

Gruss

Till

 
ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.
Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.
 
was ist ein Journal?

Das gibts gar nicht im Grundbuchwesen....

Und falls du das Tagebuch meinst, das hat sehr wohl was zu tun mit dem Eintrag

 
Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.
ach, sind wir doch nicht pingelig. Es gibt ein Grundbuch - und dies ist schlussendlich relevant. Ob da und wann, aus welchen Gründen auch immer, noch hunderte von Journals oder Tagebücher geführt werden ist nicht von Bedeutung und erhöht allenfalls und dummerweise nur die Kosten und Gebühren. Urkunde vom Notar - Grundbuch - alles andere ist unnötig!

Gruss

Till

 
Ihr solltet euch aber bewusst sein, dass rein rechtlich die dingliche Wirkung des Eintrages auf den Tagebucheintrag zurückgeführt wird, von daher hat der Tagebucheintrag schon seine gewisse Bedeutung, auch wenn heute immer mehr alles zusammenfällt /emoticons/default_wink.png

 

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