ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.Wenn bei der Unterzeichnung schon bezahlt (Bestätigung Verkäufer) wurde, dann wird sofort eingetragen. Wenn später bezahlt wird, erfolgt der Eintrag normalerweise erst nach der Bezahlungsbestätigung durch den Verkäufer.
Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.ist so einfach nicht richtig. Den Grundbuchverwalter interessiert nicht, ob das Grundstück bezahlt wurde. Er trägt jede notarielle Urkunde (Kaufvertrag) nach deren Anmeldung sowie der Bezahlung der Staatsabgabe und Grundbuchgebühr im Grundbuch ein.
ach, sind wir doch nicht pingelig. Es gibt ein Grundbuch - und dies ist schlussendlich relevant. Ob da und wann, aus welchen Gründen auch immer, noch hunderte von Journals oder Tagebücher geführt werden ist nicht von Bedeutung und erhöht allenfalls und dummerweise nur die Kosten und Gebühren. Urkunde vom Notar - Grundbuch - alles andere ist unnötig!Der Eintrag des Eigentums im Grundbuch hat nichts mit dem Eintrag der Urkunde im Journal zu tun.