Wann sich anmelden am neuen Wohnort

HausWaedi

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28. Juli 2008
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Hallo zusammen

In rund zwei Wochen gehen wir aufs Notariat um die Eigentumsübertragung für unser Haus vorzunehmen.

Zur Zeit wohnen wir noch in einer Mietwohnung. Da wir ausserterminlich ausziehen werden, müssen wir einen Nachmieter suchen.

In unserem Haus werden wir noch ein paar Renovations- und Umbau-Arbeiten vornehmen. Wir hoffen per 1.November dort definitiv einziehen zu können.

Nun zur Frage:

Wann sollen wir uns in der neuen Gemeinde anmelden (und somit bei der alten Gemeinde abmelden, bzw. umgekehrt)? Gibt es steuerliche Vorteile (ich denke da jetzt vorallem an den Unbau) wann wir das An- und Abmelden vornehmen sollen? Macht es ggfs. Sinn sich erst im neuen Jahr (falls wir bis dann keinen Nachmieter finden würden) umzumelden?

Vielen Dank für Eure Bemühungen

Hauswädi (Walti)

 
Hall Hauswädi

Zum Aspekt Steuern:

Solange ihr vor dem 1.1.2009 umzieht spielt es steuerlich überhaupt keine Rolle. Ihr bezahlt sowieso die Steuern für das ganze Jahr am Ort, wo ihr am 31.12.2008 angemeldet seit. Es gibt keine steuerliche Aufteilung zwischen altem und neuem Wohnort.

Zum Aspekt Anmeldung:

In den meisten Kantonen gibt es eine 14 tägige Frist ab dem effektiven Umzugsdatum, in der Ihr Euch bei der neuen Gemeinde anmelden und somit in der alten abmelden müsst.

Ich hoffe, dieses Infos helfen Dir weiter.

Gruss aus einer Solothurner Gemeindeverwaltung

 
Hallo Mike

Ja, danke.

Ich dachte, dass es evtl. etwas bringt wegen den Abzügen für die Renovation.

Aber stimmt ja, wir bezahlen ja eh die Steuern wir am 31.12.08 gemeldet sind.

Und da der neue Wohnort 1% günstiger ist, lohnt es sich somit nicht bis zum 01.01.09 zu warten.

 

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