Warmwasserzähler

Bernardus

New member
04. Sep. 2015
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Guten Tag,

wir haben den tollen Warm- und Kaltwasserrohrwechsel in einem grossen Wohnblock vor uns. Es geht schlecht voran, da jemand sich total querstellt, obwohl der Rest immer einig ist. Der Querulant bleibt zudem jeder Versammlung fern und erledigt es schriftlich. Er hat unseren Verwalter schon zum Friedensrichter zitiert.

Jetzt fängt noch ein anderer an zu spinnen. Er ist der Meinung, dass der Warmwasserzähler Sache des Stockwerkeigentümer sei und dieser nicht über die Stw-Eigentumgemeinschaft bestimmt wird. Er ist der Meinung, dass dieser sein persönlicher Eigentum im Stockwerkeigentum sei und dass er den Typ bestimme. Er ist zwar Installateur gewesen, aber da kann ich nicht dran glauben.

Weiss jemand, wie das geregelt ist. Wir waren der Meinung dass dies über die Eigentümergemeinschaft geregelt wird und dass alle Warmwasserzähler dann über die Quoten abgerechnet werden.

Oder hat jeder Eigentümer wirklich die Möglichkeit selbst einen Warmwasserzähler besorgen ?

Besten Dank für die Hilfe.

 
Lieber @Bernardus

Anbei ein 2. Link zur Bestimmung:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0CCsQFjACahUKEwilwvXVq93HAhWH2BoKHaZ7BGM&url=http%3A%2F%2Fwww.neovac.ch%2FGetAttachment.axd%3FattaName%3Dcd68521b-3a21-4ff7-968d-fcd9fc6eacc3&usg=AFQjCNFriQkrbGzTz_Mhz1tZdeUkKhOqGw

 
Der aufgerufene Link stellt lediglich das Mietrecht dar aber nicht das Eigentumsrecht.

Daher kann ich mich als Wohnungseigentümer und Beirat auch nur auf das deutsche WEG berufen in dem es lautet auch wenn es nur eine 2/3 Mehrheit gibt muss derjenige der dagegen gestimmt hat das akzeptieren. Verbrauchsabhängige Messeinrichtungen die auch gesetzlich vorgeschrieben sind müssen auf jeden fall hingenommen werden, dazu wird eine Firma zur Montage und Ablesung dieser beauftragt.

Diese Verbrauchseinrichtungen zählen daher auch daher auch nicht zum Teileigentum der Wohnung gemäß Aufteilungsplan, eher dessen Wartung-s und Ablesekosten sind vom jeweiligen Eigentümer anteilig zu tragen.Also haben Miteigentümer kein recht dazu sich selber Geräte einbauen zu lassen, oder diesen Einbau völlig zu verweigern.

Da ich mich nun in der Schweizer Rechtslage zum Stockwerkseigentum nicht auskenne, gebe ich dir den Rat sich an den Vertrauensmann (auch Beirat) oder sich an den Hausverwalter zu wenden.

 

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