Hi zusammen
Bei uns ist die Rechnung vom Geometer (1300.- Franken) ins Haus geflattert.
- Aufnahme und Eintrag Neubau EFH
- Absteckung und Vermkarung von 2 Grenzpunkten (Erstvermarkung)
Das die ganzen Vermessungsarbeiten nochmals ganz schön einschenken war uns bewusst, aber das mit den Grenzsteinen lässt uns nur noch wundern:
Wir sind das 6. Neubau - EFH in der Strasse und nur bei uns wurde ohne Vorinformation zwei Grenzsteine unterhalb der Parzelle gesetzt. Alle anderen Häuser weisen diese Grenzsteine nicht auf. Die Nachbarn erwähnten, dass sie dies nicht wünschten.
Wir erkundigten uns tel. und verblüfft beim Gemeindeammann, welche uns informierte, dass dies kantonal und rechtlich Pflicht sei und wir keine Chance hätten, dass unsere Einsprache erhört wird. Der zuständige Gemeindemitarbeiter befindet sich seit Erhalt und innerhalb der Einsprachefrist von den zwei Wochen in seinen Ferien. Ist ja auch noch witzig, da uns alle auf ihn verweisen und er nicht erreichbar ist. So läuft die Einsprachefrist kommenden Mittwoch ab.
Uns ist bewusst, dass die Grenzsteine kaum was kosten, aber es geht uns um das Prinzip und wir verstehen wirklich die Welt nicht mehr. Aber wie sollen wir jetzt die Einsprache definieren? Ohne Einwilligung wurden Grenzsteine gesetzt? Aber laut Gesetz sind diese ja obligatorisch. Aber warum nur bei uns?? Ist es normalerweise so, dass wir als Mittelparzelle einfach einen Grenzstein bezahlen, oder?
Danke für eure raschen Rückmeldungen...
Liebe Grüsse
Bei uns ist die Rechnung vom Geometer (1300.- Franken) ins Haus geflattert.
- Aufnahme und Eintrag Neubau EFH
- Absteckung und Vermkarung von 2 Grenzpunkten (Erstvermarkung)
Das die ganzen Vermessungsarbeiten nochmals ganz schön einschenken war uns bewusst, aber das mit den Grenzsteinen lässt uns nur noch wundern:
Wir sind das 6. Neubau - EFH in der Strasse und nur bei uns wurde ohne Vorinformation zwei Grenzsteine unterhalb der Parzelle gesetzt. Alle anderen Häuser weisen diese Grenzsteine nicht auf. Die Nachbarn erwähnten, dass sie dies nicht wünschten.
Wir erkundigten uns tel. und verblüfft beim Gemeindeammann, welche uns informierte, dass dies kantonal und rechtlich Pflicht sei und wir keine Chance hätten, dass unsere Einsprache erhört wird. Der zuständige Gemeindemitarbeiter befindet sich seit Erhalt und innerhalb der Einsprachefrist von den zwei Wochen in seinen Ferien. Ist ja auch noch witzig, da uns alle auf ihn verweisen und er nicht erreichbar ist. So läuft die Einsprachefrist kommenden Mittwoch ab.
Uns ist bewusst, dass die Grenzsteine kaum was kosten, aber es geht uns um das Prinzip und wir verstehen wirklich die Welt nicht mehr. Aber wie sollen wir jetzt die Einsprache definieren? Ohne Einwilligung wurden Grenzsteine gesetzt? Aber laut Gesetz sind diese ja obligatorisch. Aber warum nur bei uns?? Ist es normalerweise so, dass wir als Mittelparzelle einfach einen Grenzstein bezahlen, oder?
Danke für eure raschen Rückmeldungen...
Liebe Grüsse