Was bedeutet "voll erschlossen"?

retoS

Mitglied
14. Juli 2010
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Hallo Leute

Weiss jemand, ob es eine Definition (rechtlich oder nach SIA) gibt, für den Begriff "voll erschlossen", beim Baulandkauf?

Muss das bedeuten, dass die Anschlüsse in der Parzelle liegen müssen (Strom, Kanalisation, Wasser) und die Strasse gleich angrenzend ist?

Muss man bei "voll erschlossen" akzeptieren, wenn man seine Kanalisationsleitungen in die Strasse vor dem Haus führen muss, und wenn man seine Wasserleitungen in der Strasse neben dem Haus aus der Strasse "buddeln" muss und dafür mehrere tausend Franken aufwenden muss?

Schliesslich muss die Strasse auf mehreren Metern geöffnet und wieder zugegraben werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe

 
Hallo

Such mal nach "voll erschlossen". Das wird gerade heiss diskutiert...

Strasse aufbuddeln ist völlig normal.

Gruss,

Thomas

 
Strasse aufbuddeln ist völlig normal.

Gruss,

Thomas
Nicht ganz..also normal daher auf keinen Fall.

Ich betreue zurzeit gerade ein Projekt in Meisterschwanden (AG) und in Kürze in Wikon (LU), bei beiden liegt da alles fein säuberlich hinter der Grundstücksgrenze... DAS ist dann auch wirklich als voll erschlossen zu bezeichnen. Ab diesem "Übergabepunkt" erfolgt dann die Feinerschliessung..je nach Planung und Hausstellung des Bauherren.

Die beiden liegen also nicht in der gleichen Gemeinde..oder Kanton.. aber doch sind sie voll erschlossen. Also...es gibt sie...

 
Tja. Antwort gibt es wohl keine. Wenn die Gemeinde auf stur stellt (sie waren auch die Verkäufer des Landes), ist wohl nicht viel zu machen.

Es ist aber schon unfair, dass nicht alle Parzellen die gleichen Aufwände betreiben müssen, um alles zu erschliessen.

 
Hallo

Voll erschlossen (im Kanton Zürich) bedeutet:

. Dass eine Verkehrserschliessung angrenzend ans Grundstück ist

. Dass eine öffentliche Wasserleitung im Bereich von max. 30m vorhanden ist

. Dass eine öffentliche Kanlisation im Bereich von max. 30m vorhanden ist

Die Strasse aufbrechen ist normal.

Voll erschlossen bedeutet, dass eine private Erschliessung oder ein Quartierplanverfahren abgeschlossen ist. weitere Mehrwertbeiträge von seitens der gemeinde können nicht geltend gemacht werden.

Gruss

feminato

 
Tja. Antwort gibt es wohl keine. Wenn die Gemeinde auf stur stellt (sie waren auch die Verkäufer des Landes), ist wohl nicht viel zu machen.

Es ist aber schon unfair, dass nicht alle Parzellen die gleichen Aufwände betreiben müssen, um alles zu erschliessen.
Es ist ja aber auch nicht fair, dass nicht alle Parzellen gleich viel kosten /emoticons/default_cool.png

 
Umgekehrt aber auch: Manchmal ist es auch nicht fair, dass alle Parzellen gleich viel kosten.

 

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