Was beinhalten die Gebäudekosten einen Architekten genau?

viviane09

Mitglied
16. März 2011
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Hallo zusammen

Wir hätten eine Traumparzelle (830m2 an Südhanglage) gefunden. Durch Zufall sind wir auf den Architekten gestossen, welcher an dieser Hanglage bereits zwei EFH erstellt hat. Er ist also mit den Bauvorschriften der Gemeinde, welche sehr streng sind, bestens vertraut. Wir haben nun einen Termin mit diesem Architekten vereinbart.

Nun meine Frage, welche vielleicht lustig tönen mag, aber mir und meinem Mann nun einfach nicht klar ist: Der Architekt hat auf seiner Homepage die Gebäudekosten zu den einzelnen Referenzhäuser aufgelistet. Was beinhalten diese genau? Was sind eure Erfahrungen? D.h mit Garage, Keller, Küche und Badewanne etc? Das die Baunebenkosten und Bauland noch dazukommt ist klar. Aber ich meine nun ganz konkret, ob der Architekt in diesen Gebäudekosten schon Kosten für z.b eine Küche etc. budgetiert hat?

Herzlichen Dank für eure Antworten, welche mich brennend interessieren /emoticons/default_ohmy.png

 
Hallo viviane09,

normalerweise sollten alle Kosten für das Gebäude enthalten sein. Ich kenne mich zwar mit den BKPs nicht ganz so gut aus, aber BKP 2 und 3 sollten normalerweise enthalten sein (falls das mit den BKPs nicht stimmt, bitte ich euch, mich zu korrigieren).

Das heisst für Sanitärapparate, Küche etc sollte ein Budget oder ein Muservorschlag enthalten sein. Wenn das Haus mit Garage/Carport, Keller usw. angeboten wird, sollten diese von den Kosten ebenfalls enthalten sein. Je nach Ausbaustandard ist halt mehr oder weniger Budget mit eingerechnet.

Was der Architekt wirklich anbietet, erfährst Du ab besten, wenn Du Dir den Baubeschrieb durchliest. Dort sind dann auch evtl. Budgetzahlen für Küche oder Sanitär enthalten oder auch auf ein Muster verwiesen. Was im Baubeschrieb nicht drin steht, ist üblicherweise auch nicht im Preis enthalten.

Viele Grüsse und viel Erfolg beim Hausbau

ToT

 
Hallo Viviane

Bei uns ist es so aufgelistet, das BKP 0 die Grundstückskosten (Grundstückserwerb, NK zu Grundstück, errichten von Hypotheken auf Grundstück, Honorare), das BKP 1 die Vorbereitungsarbeiten (Sicherungen, Provisorien, Visierkosten, Honorare) beinhaltet.

Die Gebäudekosten sind BKP 2, welche z.B. den Baugrubenaushub, den Rohbau 1 (Baumeisterarbeiten, Montagebau in Holz), den Rohbau 2 (Fenster, Tore, Spengler, Deckungen, Dichtungen und Dämmungen, Fassadenputze, Elektrik, Heizung, Lüftung, Spezialanlagen, Sanitäranlagen, Kücheneinrichtung, Gipserarbeiten, Bodenbeläge, u.s.w.) beinhalten. Rohbau 2 ist mitunter wiederum in Ausbau 1 und Ausbau 2 unterteilt.

BKP 4 ist dann die Umgebung (Gärtner, Werkleitungen)

BKP 5 sind Baunebenkosten und Übergangskonten (Kanalisation, Elektrizität, Wassser, Medien, Versicherungen, Plankopien, Spezialversicherungen, Finanzierung ab Baubeginn, Schutzraumbeitrag)

Von dem her würde ich Mal sagen, dass die Gebäudekosten bei Euch (so wie bei uns) einfach alles in BKP 2 beinhaltet. Zu den einzelnen Positionen hat der Architekt sicherlich budgetierte Zahlen im Beschrieb.

Grüessli

Joni

 

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