Was darf das Bauamt bestimmen und was nicht?

Meier50

Mitglied
13. Feb. 2013
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Hallo Zusammen

Wir bauen im Kanton Zürich ein EFH. Grundsätzlich haben wir zwar die Baubewilligung, allerdings mit Auflagen, die vor Baufreigabe zu erfüllen sind. Jedes Mal wenn wir glauben diese erfüllt zu haben, kommen neue dazu.

Das Bauamt hat noch keine Planung oder Eingabe einfach so abgenommen. Überall wird reingeredet. Unser Haus sieht heute auf dem Plan ganz anders aus, als wir es wollten.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir dafür "bestraft" werden, nicht mit einem lokalen Architekten zu arbeiten. Die Einreden sind teilweise schikanös und rechtlich nicht nachvollziehbar. Die wissen jedoch genau, dass ein Rekurs Zeit und Geld kostet. Damit sitzen sie am längeren Hebel.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen? Was dürfen die Bauämter und was nicht?

Danke für Eure Feedbacks,

Erwin

 
das kann ein wirklich interessanter Thread werden!! :)

Interessant wäre dabei auch: einem wird etwas untersagt, dem Nachbarn aber gestattet! So ist das bei uns in der Gemeinde! Da kann ich einige Beispiele aufführen. Aber wie man gegen sowas vorgeht, ist mir auch noch nicht klar. Immerhin würde man ggf. einen beliebten Nachbarn in dioe Pfanne hauen, was man natürlich auch nicht will.

 
Ich bekam von der Gemeinde auch eine Auflage (Dachform), die nicht haltbar war. Die Bau-und Nutzungsordnung hat klar für uns gesprochen. Ich habe auf Raten meines Architekten eine Expertise eines im Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts erstellen lassen (rund 2000.-). Ab da ging es ganz schnell mit der Baueingabe.

Aber eben die 2000 Franken fehlen dann irgendwo.

Gruss Macko

 
Hallo Zusammen

Wir bauen im Kanton Zürich ein EFH. Grundsätzlich haben wir zwar die Baubewilligung, allerdings mit Auflagen, die vor Baufreigabe zu erfüllen sind. Jedes Mal wenn wir glauben diese erfüllt zu haben, kommen neue dazu.

Das Bauamt hat noch keine Planung oder Eingabe einfach so abgenommen. Überall wird reingeredet. Unser Haus sieht heute auf dem Plan ganz anders aus, als wir es wollten.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir dafür "bestraft" werden, nicht mit einem lokalen Architekten zu arbeiten. Die Einreden sind teilweise schikanös und rechtlich nicht nachvollziehbar. Die wissen jedoch genau, dass ein Rekurs Zeit und Geld kostet. Damit sitzen sie am längeren Hebel.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen? Was dürfen die Bauämter und was nicht?

Danke für Eure Feedbacks,

Erwin
Guten Abend Erwin

Das die Bauämter Auflagen in einer Baubewilligung machen ist eigentlich fast normal, ich habe erst eine einzige Bewiligung ohne Auflagen gesehen. Das allerdings immer neue dazukommen ist mir neu. Kannst Du da mal ein paar Beispiele dazu hier einstellen, damit wir andern da auch wissen wovon Du genau sprichst?

Lokale Architekten haben manchmal einen Bonus - manchmal aber auch gar nicht.

 
hast du beispiele?

meine erfahrungen: je grösser die gemeinde, desto grösser das diktatorische einseitige königsreich der bauverwaltung und bauverwalter. sorry, teilweise nicht mehr inkompetent, sondern dummheit.

aber anyway. meines wissens gibts mit der baubewilligung die abschliessenden auflagen (in unserem fall 10-20seiten oder über 50paragrafen) ->98% davon 0815 sachen.

dazu ist seitens bauherr auch eine rekursmöglichkeit vorgesehen.

NACH ablauf rekurs gäbe es vermutlich nur noch verfügungen, ebenfalls mit rekursmöglichkeit.

fazit: geld in die hand nehmen und aussprache mit bauamt, gemeinderat und DEINEM rechtsexperten anstreben!

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Die Einreden sind teilweise schikanös und rechtlich nicht nachvollziehbar. Die wissen jedoch genau, dass ein Rekurs Zeit und Geld kostet.
Die Behörde muss ihre Entscheide begründen. Lokale Architekten wissen mit der Zeit, was durchgeht und was nicht, und können entsprechend planen. Das ist ein Vorteil.Als Bauherr neigt man dazu, die kürzestmögliche Planungsfrist anzunehmen und alles, was diese verlängert, als Schikane aufzufassen. Ein Rekurs kostet nur dann Geld, wenn er zu Unrecht erfolgt ist.

 

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