Was gilt als Eigenkaptial?

Nager Immobilie

Mitglied
06. März 2011
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Hallo zusammen.

Ich habe in letzter Zeit einige Interessante Objekte gefunden, die ich mir näher ansehen werde. Bezüglich der Finanziereung des Eigenheims, habe ich mit einem Berater der Bank gesprochen.

Leider sind noch ein paar Dinge unklar.

Was kann alles als Eigenkapital angerechnet werden?

Unser Traumobjekt das wir zurzeit verfolgen kostet 695'000 Fr.

Bei 20% Eigenkapital müsste man rund 140'000Fr. hinlegen.

Da die Grundbucheintragungskosten (Notar) noch oben drauf kommen (ca 15'000Fr.) verfügen wir noch über 130'000 Fr. Bargeld.

Ich besitze nebenbei eine 3a Säule bei einer Versicherung.

Meine Frage bezieht sich jetzt auf folgendes:

Ich werde mal das Haus meines Vaters erben. Ich habe gelesen, dass das Erbe als Eigenmittel mit angerechnet werden kann.

Wie ist das zu verstehen und wie wird dies berechnet? Ich freue mich auf konstruktive Antworten.

 
Ich werde mal das Haus meines Vaters erben. Ich habe gelesen, dass das Erbe als Eigenmittel mit angerechnet werden kann.
Ich gehe schwer davon aus, dass du diese Erbschaft gemacht haben musst, um irgend etwas davon als Eigenmittel anrechnen zu lassen. Stelle dir die Situation mal vor, wenn dein Vater die nächsten paar Jahre in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen müsste. Da fallen schnell mal einige tausend Franken Pflegekosten an. Um diese Kosten zu decken wird zuerst das Vermögen deines Vaters aufgebraucht wozu immer noch das Haus zählt.

Also wird die heute niemand eine evtl. Erbschaft anrechnen, welche du noch nicht gemacht hast....

 
Ist die Säule 3a eine Lebensversicherung? Dann kann damit sicher die fehlenden 10'000 CHF zusammen.

Wobei ich hier mit dem Bänker mal reden würde ob man sich die 10'000 nicht auf die 2. Hypo draufschalgen kann. Sind ja knapp 7% und das ist in seinem Handlungsspielraum.

Aber 15kCHF fürn Notar? Bei mir warens 5kCHF zu 2teilen. Ist das bei Euch so teuer?

 
Laut meiner Bank können wir die Gebühren und Versicherungen mit dem Baukredit bezahlen.

Wir haben 4 Säule 3a- Policen. Der Rückkaufswert ist aber sehr bescheiden. Trotzdem werden wir sie verpfänden.

Gruss Walter

 
@ rman

Ja das stimmt. Bis auf 30 oder 40 tFr. wird das Konto leergeräumt. Nur: Es ist bei meinem Vater hoffentlich noch nicht so weit, dass er bald ins Altersheim muss. Er ist ja noch nicht einmal pensioniert.

Das Haus möchte er demnächst überschreiben damit man es Ihm (uns) später nicht nehmen kann. Das Haus müsste dann 10 Jahre in meinem Besitz sein damit man es Ihm nicht mehr wegnehmen kann.

Natürlich hätte er das Wohnrecht auf Lebzeiten in seinem Haus, dass ja nur aus Finanziellen Gründen überschrieben wird.

@ Elsurion:

Ja ich habe eine Lebensversicherung abgeschlossen. Paralell dazu eine 3a bei der Bank. D.h Die Differenz zum Maximalbeitrag wird bei der Bank geleistet (rund 3000.-- / Jahr)

Ich kann es in meinem Fall nicht abschätzen. Der Grundbucheintrag inkl. Notar hat meine Eltern 16'000 Fr. gekostet.

Ich habe diese Säule 3a jedoch erst Kürzlich abgeschlossen (2009).

@ Walter

Das wusste ich nicht. Muss ich mal fragen bei meiner Bank. Danke für den Tipp

 
Notar.

Bei der ETW, wurde die Notargebühr vom Gesammtkaufpreis Wohnung verrechnet und das waren auch um die CHF 16000.00.

Jetzt beim Haus, hatten wir den Notarbetrag nur aufs Land und da waren es etwas über CHF 5000.00.

 
Das Haus möchte er demnächst überschreiben damit man es Ihm (uns) später nicht nehmen kann. Das Haus müsste dann 10 Jahre in meinem Besitz sein damit man es Ihm nicht mehr wegnehmen kann.
Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube! Solche Vorerbe können auch nach Jahren noch zum Vermögen dazugezählt werden. Pro Jahr verringert sich dieser Betrag um lediglich CHF 10'000.--. In 10 Jahren würde ihm also nicht mehr das ganze Haus sondern das Haus minus CHF 100'000.-- angerechnet. Und bevor eine Ergänzungsleistung oder sogar die Gemeinde für eine eventuelle Pflege aufkommt werden solche Vermögenswerte zuerst aufgebraucht.

 
Hallo Nager Immobilie

Versuch doch mal mit Deinem Vater zu reden, vielleicht gibt es eine Möglichkeit, ein Darlehen von Deinem Vater zu erhalten.

So kannst Du einen Teil gut überbrücken.

Liebe Grüsse

Zugertraumhaus

 
Und wo kann man das nachlesen?
Das kann man so nicht nachlesen, weil es keine genau definierte Regelung gibt.

Was klar ist, dass eine Einzelperson zur Zeit 37'500.--als Freibetrag haben darf und trotzdem die vollen Ergänzungsleistungen bekommt.

Wie hoch die EL schlussendlich ist, ist abhängig vom Einkommen (AHV,PK) und vom Vermögen.

Wenn beide Elternteile noch leben und ein Elternteil ins Pflegeheim muss und der andere das Haus noch bewohnt, dann kann es trotzdem sein, dass EL bezahlt werden.

Da all diese Varianten mit wenn und aber behaftet sind, wird die Bank also ein voraussichliches Erbe kaum als Eigenmittel akzeptieren.

Wenn ich mich nicht täusche könnte der Vater allerdings eine Hypotheke auf sein Haus aufnehmen (wenn es nicht schon bis an die Grenze belastet ist) und dieses Geld dem Sohn als Eigenmittel (in Form eines Darlehens) geben. Da kommt es auf die Kreativität der Bank an :)

 

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