Was gilt als "Zimmer" im Baubeschrieb

Park

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20. Sep. 2011
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In unserem Baubeschrieb steht, dass in jedem Zimmer eine Vorhangschiene montiert wird.

Der Architekt meint nun, damit seien nur die Kinder- und Schlafzimmer gemeint. Wir stellen uns aber auf den Standpunkt, dass z.B. auch das Wohnzimmer ein "Zimmer" ist.

Gibt es hier eine (schriftliche) Definition, Erfahrungen oder Meinungen von euch, damit wir den Architekten überzeugen können? /emoticons/default_confused.png

Gruss und danke

 
Hallo Park

Das stand bei uns so auch im Baubeschrieb drin. Gemeint waren alle ausgebauten bewohnbare Zimmer (Wohn-, Gäste-, Schlafzimmer, Büro, Hobbyraum). Nicht dazu gehörten Bäder, Reduit, Waschküche, Flur, etc.). Zumindest in unserem Fall. Ob es dazu eine allgemeingültige Definition gibt, weiss ich nicht, aber das kann ich mir eigentlich nicht vorestellen. Das verhält sich wie vieles im Baubeschrieb. Es ist zu ungenau beschrieben und lässt zuviele Interpretationen zu. Eigentlich sollte dort genau drinstehen, welche Räume eine Vorhangschiene bekommen.

Gruss

ToT

 

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