Ende 2007 haben wir unser Baugesuch bewilligt bekommen. Ein paar Wochen Später haben wir ein Änderungsgesuch nachgereicht, mitdem wir unser Haus ca. 50cm anhoben. Auch dieses Gesuch wurde von den Behörden bewilligt (beide male gab es keine Einsprachen).
Nun das Problem:
Im Grundbuch ist ein Näherbaurecht für Kleinbauten bis max. 3m höhe eingetragen. Durch die Höherlegung des Hauses wurde nun unser Carport rund 3,5m hoch, was unseren Nachbarn stört!
Ich möchte absolut keinen Streit mit meinem neuen Nachbarn bekommen, möchte aber trotzdem wissen, wie die Situation Rechtlich aussieht?
Sind die Masse vom Grundbuch massgebend, oder unser bewilligtes Baugesuch?
Nun das Problem:
Im Grundbuch ist ein Näherbaurecht für Kleinbauten bis max. 3m höhe eingetragen. Durch die Höherlegung des Hauses wurde nun unser Carport rund 3,5m hoch, was unseren Nachbarn stört!
Ich möchte absolut keinen Streit mit meinem neuen Nachbarn bekommen, möchte aber trotzdem wissen, wie die Situation Rechtlich aussieht?
Sind die Masse vom Grundbuch massgebend, oder unser bewilligtes Baugesuch?