Liebe Hausbaufreunde
Wie bereits in einem anderen Thread geschildert befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit einem Architekten. Dabei wird die Definition der "Reserve" (BKP 8) eine Rolle spielen. Kennt sich jemand mit diesem Punkt aus?
a) Wie hoch sollte die Reserve in der Kostenschätzung und im Kostenvoranschlag angesetzt sein? Gibt es dazu von SIA eine % Empfehlung oder einen branchenüblichen Wert?
/emoticons/default_cool.png Für was sollte oder kann diese Reserve verwendet werden?
Begründung:
Bei der Ausarbeitung des Kostenschätzung haben wir den Architekten darauf hingewiesen, dass wir in der Kostenschätzung wirklich alles mit eingerechnet haben möchten und am Schluss auch noch etwas Reserve für unvorhergesehene Wünsche haben möchten. Er hat darauf hin einen Betrag von 140 KCHF (7.2% der gesamten Anlagekosten BKP 1-8) als Reserve eingesetzt und uns bestätigt, dass da am Schluss noch Luft für Sonderwünsche drin ist. Beim erstellen des Kostenvoranschlag hat er dann bemerkt dass ihm alle Kosten aus dem Ruder laufen und dass er die gemäss SIA versprochenen +15% nie einhalten kann und unser Budget weit überschiessen wird. Als Lösung ist er nun hingegangen und hat einige für uns wichtige Punkte aus dem Kostenvoranschlag raus genommen (die im KS enthalten waren) und auch die Reserve von 140 auf 40 KCHF reduziert. Mit diesem neuen "getürkten" Kostenvoranschlag kommt er jetzt genau auf die verlangten + 15%. Aus unseren Erfahrungen mit seinen Rechenkünsten sollten wir die Reserven im Kostenvoranschlag eigentlich erhöhen und nicht reduzieren. Zudem haben wir damit unser Budget für "Sonderwünsche" verloren und viele für uns wichtige Punkte sind im neuen KV nicht mehr enthalten.
Was ist Eure Meinung dazu?
Gruss Jürg
Wie bereits in einem anderen Thread geschildert befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit einem Architekten. Dabei wird die Definition der "Reserve" (BKP 8) eine Rolle spielen. Kennt sich jemand mit diesem Punkt aus?
a) Wie hoch sollte die Reserve in der Kostenschätzung und im Kostenvoranschlag angesetzt sein? Gibt es dazu von SIA eine % Empfehlung oder einen branchenüblichen Wert?
/emoticons/default_cool.png Für was sollte oder kann diese Reserve verwendet werden?
Begründung:
Bei der Ausarbeitung des Kostenschätzung haben wir den Architekten darauf hingewiesen, dass wir in der Kostenschätzung wirklich alles mit eingerechnet haben möchten und am Schluss auch noch etwas Reserve für unvorhergesehene Wünsche haben möchten. Er hat darauf hin einen Betrag von 140 KCHF (7.2% der gesamten Anlagekosten BKP 1-8) als Reserve eingesetzt und uns bestätigt, dass da am Schluss noch Luft für Sonderwünsche drin ist. Beim erstellen des Kostenvoranschlag hat er dann bemerkt dass ihm alle Kosten aus dem Ruder laufen und dass er die gemäss SIA versprochenen +15% nie einhalten kann und unser Budget weit überschiessen wird. Als Lösung ist er nun hingegangen und hat einige für uns wichtige Punkte aus dem Kostenvoranschlag raus genommen (die im KS enthalten waren) und auch die Reserve von 140 auf 40 KCHF reduziert. Mit diesem neuen "getürkten" Kostenvoranschlag kommt er jetzt genau auf die verlangten + 15%. Aus unseren Erfahrungen mit seinen Rechenkünsten sollten wir die Reserven im Kostenvoranschlag eigentlich erhöhen und nicht reduzieren. Zudem haben wir damit unser Budget für "Sonderwünsche" verloren und viele für uns wichtige Punkte sind im neuen KV nicht mehr enthalten.
Was ist Eure Meinung dazu?
Gruss Jürg