Hallo zusammen,
wir halten aktuell Ausschau nach Baugrundstücken, haben auch schon mehrere potentielle Gefunden.... Bevor wir nun die aktuellen Eigentümmer angehen, würde ich gerne etwas besser verstehen, was da nun möglich wäre, zu realisieren...
Ein paar Daten zu einem der Grundstücke, sowie Auszüge aus dem Baureglement der Gemeinde:
- Grundstückgrösse, ca. 740qm (ca. 19m*38m)
- Zone, W1/20
- Ausnützung 20%
- Vollgeschosse, 1
- Dachgeschoss, 1
- Untergeschoss, 1
- Gebäudehöhe, 6m
- Firsthöhe, 7m
- Gebäudelänge, 25m (könnte wohl sogar ausgenützt werden? (38-8-4=26)
- Grosser Grenzabstand, 8m
- kleiner Grenzabstand, 4m
- Empfindlichkeit, II
zum Grossen Grenzabstand steht noch, "dieser gillt wahlweise für die am stärksten gegen Süden oder Westen gerichtete Längsseite" (also müssten wir hier nur auf der "Gartenseite" die 8m einhalten, auf die anderen 3 Seiten jedoch nur deren 4m, korrekt?
Nun eben die grosse Frage, was wäre hier wirklich möglich? Bei einer Ausnützung von 20% komme ich auf 148qm - aber was zählt nun alles zu diesen 148qm? NWF, BWF? Ich habe schon gehört, dass das Dachgeschoss nicht voll zählt, oder Nebenflächen wie Treppenhäuser anders gewertet werden etc...?
Ebenfalls so wie ich es verstehe, dürften wir hier ein Haus mit einem UG (grösse wohl unbegrenzt ausser Grenzabstand, solange nicht beheizt?), einem EG sowie einem "Dachgeschoss" bauen - nun was heisst "Dachgeschoss"? Es gibt ja in der Gemeinde keine Vorschriften mehr zur Dachform, also dürften wir wohl ein Flachdach machen (um Photovoltaik rauf zu tun) - jedoch habe ich dann schon sachen Gerhört, das in einem solchen Fall die Fläche des G nur 1/2 oder 1/3 des EG sein darf...?
Was kommt nun bei einem Flachdach zum Zuge? Gebäudehöhe, Firsthöhe? Zählen Aufbauen, wi eben z.B. Panels auch zur Gebäudehöhe...?
Könnte uns hier jemand er etwas Ahnung hat von der Materia, mal ganz kurz und grob nennen, was möglich wäre?
Die Form des Grundstückes ist ziemlich genau ein Rechteck im 1 zu 2 Seitenverhältniss (schmale Seite gegen Süd-Westen gerichtet - deshalb 8m beim Garten )
Danke euch
wir halten aktuell Ausschau nach Baugrundstücken, haben auch schon mehrere potentielle Gefunden.... Bevor wir nun die aktuellen Eigentümmer angehen, würde ich gerne etwas besser verstehen, was da nun möglich wäre, zu realisieren...
Ein paar Daten zu einem der Grundstücke, sowie Auszüge aus dem Baureglement der Gemeinde:
- Grundstückgrösse, ca. 740qm (ca. 19m*38m)
- Zone, W1/20
- Ausnützung 20%
- Vollgeschosse, 1
- Dachgeschoss, 1
- Untergeschoss, 1
- Gebäudehöhe, 6m
- Firsthöhe, 7m
- Gebäudelänge, 25m (könnte wohl sogar ausgenützt werden? (38-8-4=26)
- Grosser Grenzabstand, 8m
- kleiner Grenzabstand, 4m
- Empfindlichkeit, II
zum Grossen Grenzabstand steht noch, "dieser gillt wahlweise für die am stärksten gegen Süden oder Westen gerichtete Längsseite" (also müssten wir hier nur auf der "Gartenseite" die 8m einhalten, auf die anderen 3 Seiten jedoch nur deren 4m, korrekt?
Nun eben die grosse Frage, was wäre hier wirklich möglich? Bei einer Ausnützung von 20% komme ich auf 148qm - aber was zählt nun alles zu diesen 148qm? NWF, BWF? Ich habe schon gehört, dass das Dachgeschoss nicht voll zählt, oder Nebenflächen wie Treppenhäuser anders gewertet werden etc...?
Ebenfalls so wie ich es verstehe, dürften wir hier ein Haus mit einem UG (grösse wohl unbegrenzt ausser Grenzabstand, solange nicht beheizt?), einem EG sowie einem "Dachgeschoss" bauen - nun was heisst "Dachgeschoss"? Es gibt ja in der Gemeinde keine Vorschriften mehr zur Dachform, also dürften wir wohl ein Flachdach machen (um Photovoltaik rauf zu tun) - jedoch habe ich dann schon sachen Gerhört, das in einem solchen Fall die Fläche des G nur 1/2 oder 1/3 des EG sein darf...?
Was kommt nun bei einem Flachdach zum Zuge? Gebäudehöhe, Firsthöhe? Zählen Aufbauen, wi eben z.B. Panels auch zur Gebäudehöhe...?
Könnte uns hier jemand er etwas Ahnung hat von der Materia, mal ganz kurz und grob nennen, was möglich wäre?
Die Form des Grundstückes ist ziemlich genau ein Rechteck im 1 zu 2 Seitenverhältniss (schmale Seite gegen Süd-Westen gerichtet - deshalb 8m beim Garten )
Danke euch