Was ist wenn zwischen Kaufvertrag unterschrift und Eigentumsübertrag was mit dem Haus "passiert"

HFB

New member
18. März 2017
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Nehmen wir mal folgendes Szenario an:

1. Kaufvertrag Haus auf dem Grundbuchamt unterschrieben, Eigentumsübertrag am 01.05.2017

2. am 01.04.2017 Haus zerstört durch Erdbeben oder Wohnungsbrand

Wie geht es in diesem Fall weiter?

 
Nutzen und gefahr gehen grds. mit vertragsschluss auf den käufer über - wird aber in den meisten fällen vertraglich anders geregelt: übergang also erst bei eigentumsübertragung. In diesem fall haftet der verkäufer für die wertminderung resp. Für das unmöglichwerden der leistung: der kaufpreis muss also angepasst werden oder der käufer kann vom vertrag zurücktreten, ist also nicht verpflichtet, die ruine zu übernehmen.

 
Kann denn der Verkäufer in einem solchen Fall auch zurücktreten? Oder wird er dann schadensersatzpflichtig?

 
Wenn ich das OR grad richtig im Kopf habe ist mit einem solchen Ereignis der Kaufvertrag nichtig.

Also wird der Käufer so gestellt wie wenn dieser Handel nicht stattgefunden hätte.

Aber auch hier gilt letztlich was im Vertrag selber noch dazu definiert ist.

Auf der anderen Seite kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass dem Käufer sekundäre Kosten (z.B. Architekt mit Abklärung der Bebaubarkeit) erstattet werden.

 
Hallo HFB

Hast Du denn einen Kaufvertrag mit diesem Inhalt vorliegen? Daher die Nachfrage hier im Forum?

Es geht bei Dir nicht um einen Neubau? Es geht um den Kauf einer Bestandsimmobilie?

Ich prüfe ja viele Kaufverträge/Vertragsunterlagen für unsere User, bzw. angehende Bauherren, bevor sie sich zum Kauf entscheiden. Bei Neubauten hast Du, wenn es über einen üblichen Hausanbieter ginge, solch einen Haftungsausschluss immer irgendwo im Kaufvertrag stehen. Ist auch für den Anbieter sinnvoll, er hätte ja seine Leistung trotzdem erbracht. Bei einer Architektenplanung, wo Du selbst die Aufträge vergeben würdest, wäre es letztlich auch Dein persönliches Problem/Risiko wenn solch ein Fall vor Bezug eintreten würde.

Dafür hat es dann eben die üblichen Versicherungen zum Baustart, welche allerdings nicht immer alles abdecken.

Beim Kauf eines bestehenden Hauses sollten solche Versicherungen eigentlich auch bereits bestehen (Brandversicherung ist ja meist eh in allen Kantonen vorgeschrieben). Ob eine entspr. Gebäudeversicherung im Hinblick auf Erdbebenschäden vorhanden ist, lässt sich ja abklären. Ggf. auch noch vor Übergabe abschliessen. Das Thema kann man dann auch beim Verkäufer und Notar entspr. ansprechen und abklären.

 
Meine Frage ist rein theoretischer Natur. Es würde mich einfach interessieren wie in einem solchen Fall verfahren wird.

Kaufvertrag annuliert, da Kaufgegenstand "untergegangen" ist?

Oder was passiert wenn ein Ehepaar zusammen eine Immo kauft und vor dem Eigentumsübertrag stirbt einer, was dann zur Folge hätte, dass die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Widerruf die Bank das "unwiderrufliche Zahlungsversprechen" oder wird später dann der Kreditvertrag gekündigt.

 
Oder was passiert wenn ein Ehepaar zusammen eine Immo kauft und vor dem Eigentumsübertrag stirbt einer, was dann zur Folge hätte, dass die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Widerruf die Bank das "unwiderrufliche Zahlungsversprechen" oder wird später dann der Kreditvertrag gekündigt.
Das ist dann wieder ein ganz anderes Thema - Egal wie das dann ausgeht hier wäre der Käufer, sofern er dadurch nicht am Kaufvertrag festhalten kann Schadenersatzpflichtig.

 

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