Hallo HFB
Hast Du denn einen Kaufvertrag mit diesem Inhalt vorliegen? Daher die Nachfrage hier im Forum?
Es geht bei Dir nicht um einen Neubau? Es geht um den Kauf einer Bestandsimmobilie?
Ich prüfe ja viele Kaufverträge/Vertragsunterlagen für unsere User, bzw. angehende Bauherren, bevor sie sich zum Kauf entscheiden. Bei Neubauten hast Du, wenn es über einen üblichen Hausanbieter ginge, solch einen Haftungsausschluss immer irgendwo im Kaufvertrag stehen. Ist auch für den Anbieter sinnvoll, er hätte ja seine Leistung trotzdem erbracht. Bei einer Architektenplanung, wo Du selbst die Aufträge vergeben würdest, wäre es letztlich auch Dein persönliches Problem/Risiko wenn solch ein Fall vor Bezug eintreten würde.
Dafür hat es dann eben die üblichen Versicherungen zum Baustart, welche allerdings nicht immer alles abdecken.
Beim Kauf eines bestehenden Hauses sollten solche Versicherungen eigentlich auch bereits bestehen (Brandversicherung ist ja meist eh in allen Kantonen vorgeschrieben). Ob eine entspr. Gebäudeversicherung im Hinblick auf Erdbebenschäden vorhanden ist, lässt sich ja abklären. Ggf. auch noch vor Übergabe abschliessen. Das Thema kann man dann auch beim Verkäufer und Notar entspr. ansprechen und abklären.