Was können wir machen - Bauverzug?

Jennifer03

Mitglied
24. Sep. 2010
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Hallo zusammen

Nachdem ich letzten Herbst schon mal hier rein geschrieben habe, teile ich Euch nun den jetzigen Stand mit.

Ende Juni 2010 haben wir bei einem GU im Kanton Aargau einen Vertrag für ein EFH unterschrieben. Der Vertrag lautete auf erschlossenes Bauland. Er zeigte uns Pläne, auf der eine grosse Wiese überbaut werden sollte. Im hinteren Teil baut eine andere Architekturfirma mehrere Häuser und im vorderen Teil waren 5 EFH geplant. Eines davon sollte unseres sein.

Im November haben wir dann von der Gemeinde erfahren, dass das uns verkaufte Land gar nicht baureif ist und irgendwie auf rechtlichem Wege mit dem Grossprojekt verbunden ist. Das heisst, solange diese Anlage keine Baubewilligung bekommt, können wir auch nicht bauen.

Zudem gibt es eine Anwohnerin in diesem Gebiet, die gegen alles und jeden Einspachen erhebt. Nun hat sie schon wiederholt gegen dieses Projekt Einsprache erhoben. Die Gemeinde sagt uns zwar, dass sie damit nicht durchkommen kann. Doch kann die Dame das ganze vor das Verwaltungsgericht ziehen, was dann eine Verzögerung von bis zu 2 Jahren bringen kann. Da in dieser ganzen Sache mehrere Parteien drin stecken, vergehen schon alleine mehrere Wochen bis sich nur alle Anwälte dieser Parteien auf einen gemeinsamen Termin geeinigt haben.

Nun wollen wir auf keinen Fall noch über 2 Jahre warten, bis wir unser Haus bauen können.

Einerseits ist da die Tatsache, dass uns der GU bei Vertragsunterzeichnung nicht gesagt hat, dass das Land noch gar nicht baureif, geschweige dann erschlossen ist (wir zweifelten nicht daran, da dort schon ein uraltes Haus gestanden hat).

Andererseits ohne die ewige Einspacheflut dieser Frau hätten wir schon anfangen können zu bauen.

Die Gemeinde und der GU vertrösten uns immer wieder auf den nächsten Termin. Und so sind nun schon 8 Monate vergangen....

Kann uns jemand Tipps geben, was wir tun sollen? Finanziell wäre es ein Riesenverlust, wenn wir aus dem Vertrag aussteigen wollen.

Vielen Dank!

PS: Warum wurden meine Eintrage vom Herbst 2010 über dieses Thema gelöscht?

 
Also ich würde azf Grundlagenirrtum plädieren, da der GU euch falsch bezüglich Land informiert hat. Somit kann der Vertrag als falsch, nichtig betrachtet werden.

Habt ihr schon was bezahlt oder steht wss von ner Strafgebühr drin?

Ps: ich bin kein Anwalt, die sache mit dem grundlagenirrtum muss geprüft werden

 
Wir löschen nur, wenn es absolut notwendig ist oder wenn sich ein User nicht an die Regeln hält. Zum Schutz des Users (der spätestens nach dem ersten Einschreiben sowieso kalte Füsse bekommt und bei uns eine Löschung verlangt)

.

Ich kann Euch nur empfehlen - nehmt einen Anwalt - hier kann Euch eh nicht mehr geholfen werden. Man sollte sich jeweils VORHER eingehend informieren...

Aber wenn es Euer Wunsch ist, hier ist das Thema... soll bloss keiner der Beteiligten auf die Idee kommen, mich um eine Löschung zu Bitten!

http://www.haus-forum.ch/generalunternehmer-architekten/10970-wer-hat-erfahrungen-mit-nhb-immobilien-resp-hr-lauber-von-magden.html

Gruss

Tosci

P.S. Haben die eigentlich auch eine Homepage oder eine Mailadresse, damit ich dem Chef mal mitteilen kann, dass die Beiträge wieder Online sind - damit er dann wieder seinen Anwalt mobilisieren kann, der mir am Telefon wieder sehr umschweifend erzählen kann wie rechtswidrig die Beiträge sind?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo rhubschmid

Das Grundstück haben wir bezahlt. Ein Anwalt hat uns mal gesagt, dass wir auf Täuschung plädieren können. Allerdings hat er uns keine grossen Hoffnungen gemacht, dass wir finanziell entschädigt würden.

So Gerichtsfälle dauern ja oft Monate, wenn nicht Jahre. Wenn wir aus Vertrag aussteigen wollen, müssten wir eine Strafgebühr zahlen. Deshalb käme uns der Verlust des Grundstücks plus die Strafgebühr zu teuer.

Aber evtl. werden wir trotzdem nochmals zu einem Anwalt gehen.

Vielen Dank für Ihren Tipp mit dem Grundlagenirrtum.

Gruss

Jennifer03

 
ok, ihr habt also das Land (auf dem man wahrscheinlich auf absehbare Zeit kein Haus stellen kann) schon bezahlt und ihr seid Eigentümer? Mmmh, dann müsst ihr mal jemanden findet der es Euch wieder abkauft, aber das wird wohl (vorsichtig ausgedrückt) ziemlich schwierig sein...

Ueber eine mögliche Strafgebühr würde ich mir weniger Sorgen machen - denn da ist die Beweispflicht ja bei der anderen Partei. Wie aber auch immer die Details (und auf genau die kommt es an!) liegen, das ganze sieht sehr kompliziert, langwierig und somit teurer aus...

Wünsche Euch viel Glück und gute Nerven!

 
Ihr habt Land gekauft in der Meinung, es sei baureif, ohne Euch vor Unterzeichnung des Vertrags auf der Gemeinde bezüglich Bau- und Zonenordnung, Erschliessung, Quartierplan usw. für das Grundstück zu informieren? Diese Dinge bestimmen doch, was, wann und wie man bauen darf. (Kein weiterer Kommentar ...)

Nun, all diese Dinge sowie allfällige Grundbucheinträge sind öffentlich und rechtsverbindlich, der Käufer kann sich also nicht darauf berufen, getäuscht worden zu sein. Diese Reglemente vor dem Kauf einzusehen, gehört zur vorauszusetzenden Sorgfaltspflicht des Käufers. Wenn nun die Baureife nicht im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft seitens des Verkäufers steht, wird es schwer.

Eine Täuschung muss man nachweisen, und zwar muss sie bewusst und aktiv vom Verkäufer begangen worden sein. Ein blosses Verschweigen von Informationen, die dem Käufer leicht zugänglich gewesen wären, reicht dazu nicht aus.

Was die einsprachewillige Dame betrifft, so kann da niemand etwas dafür, ausser sie selbst. Einsprechen dürfen und gehört werden müssen gegen Planungsvorhaben ist ein freiheitlich-demokratisches Grundrecht, und man muss als Bauherr in Kauf nehmen, dass andere diese Recht genauso in Anspruch nehmen dürfen wie man sich selbst gegen vermeintlich unangemessene Bauvorhaben in der Nachbarschaft wehren kann. Ob der Einsprache stattgegeben wird oder nicht, entscheidet das Gericht, nicht die Exekutive, und zwar nicht nach Lust und Laune, sondern nach dem Gesetz, das für jedermann einsehbar ist. Der durch die Verzögerung entstandene Schaden ist Bauherrenrisiko.

 
das mit den ungerechtfertigten Einsprachen ist leider so. Kann ich aber nicht nachvollziehen.

Wenn diese für den Schaden aufkommen müssten würde man sich auch überlegen ob man wirklich eine Einsprache

machen will.

Willkür sollte betraft werden.

 
Ja, nur: Die Dauer, die die Behörden brauchen, bis ein Gesuch bewilligt werden kann, hängt davon ab, ob Einsprachen eingehen oder nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf kürzestmögliche Frist bis zur Erteilung einer Bewilligung; folglich kann, wenn der Bauherr (irrtümlicherweise) davon ausgeht, die Bewilligung werde raschmöglichst erteilt, ihm daraus, dass es nun länger geht, zwar ein Schaden, aber noch kein Rechtsanspruch auf Ersatz erwachsen.

Es gibt rechtsmissbräuchliche Einsprachen -aber das muss der Schadensersatz fordernde auch wieder beweisen. Bloss weil eine Einsprache für den Bauwilligen lästig ist und zu Mehrkosten gegenüber einem zu optimistisch gepanten Bauablauf führt, ist sie noch nicht missbräuchlich.

 
Ich gebe Dir schon recht. Ich habe es bei meinem jetzigen Haus erlebt das eine zukünftige Nachbarin eine Einsprache gemacht hat da der Abstellplatz zuwenig grün war und es sollten 2 Bäume hin. Also haben wir das zähneknirschend gemacht. Als Plantanen etwas grösser waren hat genau die selbe Nachbarin sich beschwert das sie die vielen Blätter im Herbst stören und ich jeden Tag zusammennehmen soll.

Nun sie liebt mich nicht mehr ,ihr könnt Euch denken was ich Ihr gesagt habe. Auf einmal war ich nicht mehr der "nette von nebenan".

Aber das ging mir am A....vorbei.

Ich habe dem Frieden zuliebe nachgegeben da wir sonst eine noch grössere Verzögerungen in kauf nehmen mussten.

Wenn solche Einsprachen von Anfang an abgeschmettert würden und dann Kosten nachziehen würden wäre so ein Vorwand nie gekommen.

 
da gibts drei Möglichkeiten:

a) ein Grundstück ist erst dann gross genug zum bauen, wenn man ohne Feldstecher nicht sehen kann, wer draussen am Zaun steht

/emoticons/default_cool.png ich nehme mich etwas zurück, denn der andere muss mich auch ertragen

und leider oft

c) es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

Zu Deinem Fall mit den Bäumen gibts sogar ein Gerichtsurteil, wonach Blattfall von Nachbarbäumen hinzunehmen sei, weil es zu den üblichen Auswirkungen von Gartenbäumen gehöre ... mit was allem sich die armen Richter beschäftigen müssen ...

Es gibt einfach Nachbarn, die dem Teufel vom Karren gefallen sind, um es mal so zu sagen. Deine Nachbarin würde wohl auch eine Dusche als defekt beanstanden, weil sie jedesmal nass wird beim Gebrauch.

 
Hallo Jennifer03

Wir haben uns vor kurzem ebenfalls mit diesem Landeigentümer getroffen und sind von der Lage begeistert. Auf den ersten Blick hat uns dieser Herr einen positiven Eindruck hinterlassen. Nun stossen wir auf diese Forumbeiträge, die uns doch ein wenig ins Stutzen bringen, nicht nur was seine Praxis in Bezug auf dieses Land angeht, sondern auch auf seine Arbeitsweise.

Wie sieht es bei Euch aus, konntet Ihr nun mit dem Bauen beginnen? Sind die Einsprachen vom Tisch?

Gruss

oiram1973

 

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