Änderungen der Wertquote erfordern einen einstimmigen Beschluss aller Stockwerkeigentümer. Da Eurer Bauvorhaben auch von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss (allerdings nur von der Mehrheit, die auch die Mehrheit der Wertquoten vertritt), müsst Ihr das für die nächste Versammlung traktandieren lassen.
An sich ist es nur fair, wenn Ihr den Wohnraum vergrössert, dass Ihr Euch auch entsprechend mehr an den Unterhaltskosten des Gebäudes beteiligen müsst.
Kosten entstehen vor allem, weil die neuen Wertquoten ins Grundbuch kommen und Ihr einen Notar braucht. Auch Euer Sonderrecht an der verglasten Terrasse muss da hinein. Der Notar kann Euch auch sagen, was das kostet. Die Wertquoten könnt Ihr unter Euch selber aushandeln (z.B. 1/3 werden fix auf jede Einheit verteilt, der Rest anteilmässig der Sonderrechtsfläche, und da habt Ihr 30 m2 mehr).
Ob sich das lohnt (wenn das Gesamtobjekt sehr gross ist, wird es nur wenige Promille Änderung geben), ist eine andere Frage. Die Kosten für die Prozedur werden übrigens anteilmässig der (neuen) Wertquoten auf alle Eigentümer verteilt.