Was kostet die Berechnung einer Wertquoten-Änderung

HausMaus

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22. Jan. 2009
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Unsere Attika-Wohnung ist 110m2. Wir planen eine Verglasung der Terasse von ca. 30m2. Der Plan-Offerte ist schon bereit. Die Nachbarn möchten eine neue Wertquoten-Berechnung unter den neuen Umständen. Was kostet das? Hat jemand so etwas gemacht? Die Offerte von über 1000Fr. finde ich zu viel /emoticons/default_confused.png.

 
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Änderungen der Wertquote erfordern einen einstimmigen Beschluss aller Stockwerkeigentümer. Da Eurer Bauvorhaben auch von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss (allerdings nur von der Mehrheit, die auch die Mehrheit der Wertquoten vertritt), müsst Ihr das für die nächste Versammlung traktandieren lassen.

An sich ist es nur fair, wenn Ihr den Wohnraum vergrössert, dass Ihr Euch auch entsprechend mehr an den Unterhaltskosten des Gebäudes beteiligen müsst.

Kosten entstehen vor allem, weil die neuen Wertquoten ins Grundbuch kommen und Ihr einen Notar braucht. Auch Euer Sonderrecht an der verglasten Terrasse muss da hinein. Der Notar kann Euch auch sagen, was das kostet. Die Wertquoten könnt Ihr unter Euch selber aushandeln (z.B. 1/3 werden fix auf jede Einheit verteilt, der Rest anteilmässig der Sonderrechtsfläche, und da habt Ihr 30 m2 mehr).

Ob sich das lohnt (wenn das Gesamtobjekt sehr gross ist, wird es nur wenige Promille Änderung geben), ist eine andere Frage. Die Kosten für die Prozedur werden übrigens anteilmässig der (neuen) Wertquoten auf alle Eigentümer verteilt.

 
Es wird wohl kaum einer freiwillig seine Wertquote erhöhen wollen.

Wenn dann noch wie bei uns die Mehrheit der Eigentümer solche Verglasungen anbringt, dann kann man es ganz vergessen.

Wertquotenänderungen sind darum kaum möglich.

PS: was heisst einstimmig? Die Stimmen aller an der GV anwesenden STWE oder wirklich aller STWE der Gemeinschaft?

Auch da gehen die Meinungen auseinander.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was heisst einstimmig? Die Stimmen aller an der GV anwesenden STWE oder wirklich aller STWE der Gemeinschaft?

Auch da gehen die Meinungen auseinander.
Das ist ziemlich klar: Aller vorhandenen Eigentümer. Wäre ja noch schöner, wenn ich nicht an die Versammlung gehe und die anderen könnten derweil an meiner Wertquote herumbasteln.

Da die Wertquoten im Grundbuch stehen, bedarf es dazu eines Notars.

De facto kann eine Partei den Richter anrufen, und auf Anpassung der Wertquote klagen, eben weil das an Versammlungen kaum je geht.

 

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