Was kostet ein Wohnkeller???

Tamara

Mitglied
11. Okt. 2008
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Hallo zusammen,

wer hat preislich eine Richtlinie für einen Wohnkeller?

Sollte man lieber nur einzelne Zimmer (z. B. für Gäste, Bad oder Hobby) entsprechend isolieren und ausbauen oder lohnt die Einsparung kaum und man macht besser gleich den ganzen Keller? /emoticons/default_confused.png

Und was ist genau der Unterschied von Nutzkeller zu Wohnkeller? Auch preislich? Mit was muss man so rechnen???

Danke für alle Antworten, /emoticons/default_additional/93.gif

Grüsse

Tamara

 
Hallo Tamara

ich kann dir nur so viel sagen: wir haben die ehemalige Waschküche unseres Hauses isoliert. Boden und die 2 Wände, die gegen aussen gehen.

Das ganze Material (Latten für Holzroste, Flumroc, Verlegplatten, Gibskartonplatten, Bitumenmatte, etc) hat uns ca. 2'000 gekostet (via Architekt). Grundfläche Bodenisolation ca. 20m2 / Wandisolation ca. 22m2. Wir hatten eine gute Woche Arbeit zu 2.

Dazu kommt noch ein Fertigparkett für ca. 1'200.- und etwas Farbe etc.

Gruss, Poppy

 
Ich würde als erstes (Neubau) in die Bauverordnung ein blick werfen wie der Klausel über die zugelassene Geschosse Wohnräume usw. lautet.

LG Ibo

 
Hoi ibo

genau aus diesem Grund deklariert man den Keller beim Neubau als Nutzkeller

und baut dann später 2 Zimmer zun Wohnraum aus /emoticons/default_smile.png

Gruss moudi

Ich würde als erstes (Neubau) in die Bauverordnung ein blick werfen wie der Klausel über die zugelassene Geschosse Wohnräume usw. lautet.

LG Ibo
 
Hallo nochmal,

ibo und moudi: Verstehe ich das richtig: Ein richtiger Wohnkeller zählt zur Wohnfläche dazu, also zur Ausnützung??? /emoticons/default_eek.png

Also wenn man ca. 30 qm (z.B. ein Gästezimmer, ein kl. Bad und einen Hobbyraum) als Wohnkeller macht und auch deklariert, "fehlt" einem das oben??????? Unglaublich.

Ab wann ist es denn ein Wohnkeller? Wenn man schon richtig isoliert (innen und aussen oder wie immer das geht) und nur nicht beheizt, ist es dann noch ein Nutzkeller? Und darf man ihn dann später (und wann?) ausbauen?

Danke für alle Antworten, /emoticons/default_smile.png

Tamara

 
Hallo Tamara

Gegen Isolation (und Vorbereitung für spätere Nutzung /emoticons/default_biggrin.png ) spricht sicher nichts.

Zu den Wohnräumen gezählt werden die "beheizten Räume". Ein unbeheizter aber isolierter Keller müsste somit m.E. nicht zur Ausnützung gezählt werden.

Grüsse Chris

 
Hallo Tamara,

Die Räume im UG kannst du als, Basteln, Hobby, Fitness, Disponibel, Sauna, WC,Weinkeller nennen.....nun später für intern als Gäste usw.

LG Ibo

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... mit Heizung aber schon???? /emoticons/default_eek.png

Mist, ich bin geschockt...... Hobbyraum sollte ja schon vernünftig geheizt sein und das dann "oben" abzuknapsen wird eng.....

Kann man die Heizung denn auch "vorbereiten"?

 
Hallo Ibo,

leider verstehe ich Dich hier nicht ganz..... /emoticons/default_wink.png Würdest Du es bitte nochmal für Laien erklären? Danke?

Grüsse, Tamara

 
Hallo Tamara,

Du kannst die Räume Offiziell nicht als Wohnraum Nennen, wenn du die Geschoss Zahl erschöpft hast. Man kann jedes cm Isolieren und Beheizen, da freuen sich alle.

Aber wenn du so weit bist, dann hast du ein Minergie Haus!

LG Ibo

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Ibo,

was meinst Du mit "da freuen sich alle"?

Einfach nicht als Wohnraum angeben? Aber ist es offiziell denn Wohnraum, sobald es geheizt wird?

Grüsse, Tamara

 
Ob ein Raum geheizt wird hat nichts mit der Zuordnung zur Wohnfläche bzw. der Anerkennung als Wohnraum zu tun! Löse Dich von diesem Hinweis.

Wie überall, so auch in der Schweiz, im betreffenden Kanton, gibt es klare Regeln was ein Raum an Anforderungen erfüllen muss, damit er als Wohnraum gewertet werden kann.

In Deinem Fall, da Du dies ggf. ja in der Planung nicht möchtest, kannst Du damit die Kriterien im umgekehrten Fall betrachten.

Zur bildlichen Erklärung:

Ein 50 m? - Raum, beheitz und mit Marmor belegt, welcher aber keine Fenster und somit natürliche Belichtung hat und ggf. nur über eine lichte Raumhöhe von 2,10 verfügt, wird trotz der tollen Ausstattung und ggf. Bezeichnung Wohnraum, noch nicht als solcher gewertet.

Also prüfe einfach bei der Gemeinde oder im Kantonsbaurecht nach, ab wann ein Raum zum Wohnraum wird und dann hast Du Dein Problem gelöst. Bzw. lasse es einfach von Deinem Architekten/GU machen, wenn Du diesen hast.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Tamara,

Die Frage ist was verstehst du selber als Schlafzimmer oder Hobbyraum! Zwischen Schlafzimmer und Hobbyraum besteht doch von der Raumnützung her ein unterschied oder?

Mit der Bauverordnung wird minimaler Anforderungen für Schlafzimmer definiert (wie Pfälzer dich hinweist) z.B. minimale Raumfläche, Raumhöhe und im Verhältnis die Fensterfläche. Auch die Geschosse sind definiert, wenn ein UG Geschoss sein soll dann müssen die Anforderungen nach der Bauverordnung erfüllt sein.

Bei uns wären nach Bauverordnung die kleinste Zimmerfläche ist 10 m2 - Raumhöhe 2.3m - Fensterfläche 10% Raumfläche - maximale Geschosszahl 2 - UG Oberkante mehr als 80 cm Abheben zählt als Geschoss.

Ich werde zwei geschossig bauen und die gesamte UG im erdreich von aussen isolieren (Perimeterdämmung) und ausser Technikraum alles beheizen. Aber mir wird nie ein Schlafzimmer im UG bewilligt, weil die Anforderungen nicht erfüllt sind.

Die ganze hat auch mit der Wohnhygiene zu tun. Überleg es dir mal, wenn es so freie wäre welche Räume als Lebensraum vermietet wären. Bitte lese die Bauverordnung von eurem Kanton oder Gemeinde, dann siehst du genau was wie Formuliert wird.

LG Ibo

 

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