Was sind "Detailstudien"

filthylittlethi

Mitglied
04. Dez. 2007
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Ja, wir sind noch immer nicht glücklich mit unserem Architekten *seufz* - zum Glück ist noch kein Loch gebuddelt (ich buddel aber vielleicht demnächst eins und schmeiss ihn rein!).

Im Verlauf der Honorardiskussion sind wir über den Begriff "Detailstudien" gestossen - was ist/beinhaltet denn das genau?

Danke und liebe Grüsse

Monika

 
Salü Monika,

Detailstudien sind nach SIA 102 ein Bestandteil der Architekten- Grundleistungen in der Projektphase (sinngemäß auch Vorbereitung der Ausführung).

Ist somit im Arch. Honorar inbegriffen.

Viele Grüße, bud.

 
Oder etwas konkreter:

Detailstudien

Ziel: Architektonische und konstruktive Grundlagen des Kostenvoranschlages

Grundlage: Das Bauprojekt

Grundleistungen:

- Festlegen des Qualitätsstandards für die Ausführung nach Absprache mit dem Auftraggeber

- Detailstudien der technischen und architektonischen Lösung. Wahl der Materialien und der Art ihrer Anwendung

- Einbezug von Vorschlägen von Spezialisten, Beratern und Unternehmern unter Beachtung der Qualitätsanforderungen und der Wirtschaftlichkeit der einzusetzenden Mittel

- Skizzenhafte Darstellung in geeignetem Maßstab als Grundlage der Massenberechnung und der Schätzung der Einheitspreise

Zusatzleistung:

- Erstellen einer detaillierten Material- und Konstruktionsbeschreibung (z.B. Raumblätter) als Arbeitsunterlage für Dritte*

*

Zusatzleistungen, die im weiteren Verlauf der Auftragserledigung zu Grundleistungen werden, sind nicht zusätzlich zu honorieren.

Eine schöne Woche, bud.

 
Hallo Bud

danke für deine wie immer wunderbar hilfreiche Antwort. Momentan haben wir von unserem Architekten ausser den 1:100-Skizzen, den für die Baubewilligung nötigen Papierkram und den KV nichts erhalten. Allerdings macht er gerade Abklärungen, ob wir auch in Holzelementbauweise bauen können (mit externem Zimmermann). Kann man letzteres also als Detailstudie verstehen? Alles andere (z.B. Innenverputz, Fensterqualität) wurde bisher nur mündlich mitgeteilt. Gilt das dann auch schon? Danke und viele Grüsse

filthylittlethief

 
Salü filthylittlethief,

Abklärungen bezüglich Holzelementbauweise ? das hat mit Detailstudien nicht viel zu tun, es handelt sich hierbei um Grundsatzentscheide, die an sich schon längst (nach SIA 102 in der Vorprojektphase ? hier der Text: Vorschläge zum Einsatz von Spezialisten und Beratern für Tragkonstruktionen, Geotechnik, Energie- und Installationskonzepte etc., dann gehört dazu: Erarbeiten einer oder mehrerer Lösungen; Darstellung in Skizzenform, Schätzen der Baukosten) hätten abgeklärt sein sollen.

Irgendwie hatte der Architekt ja das Bauprojekt für die Baugenehmigung erstellen müssen ? und da hätte es klar sein sollen, welche Konstruktionsart das Objekt aufzuweisen hat.

Die Angaben bezüglich Qualität und Ausführung des Innenausbaus gehören zu den Detailstudien:

Festlegen des Qualitätsstandards für die Ausführung nach Absprache mit dem Auftraggeber ? also mit dem Bauherr

Hoffentlich kannst Du damit was anfangen ? viele Grüße,

bud.

 
Wir haben die Baubewilligung für ein 'Steinhaus', Architekt meint, es sei kein Problem, das im nachhinein (oder während des Baus) noch nachzureichen. Glaub ich ihm mal - er sitzt in der Baukommission.

Wir haben KEINE schriftlich formulierten Details für Innen/Aussen, heisst das dann, das wir ihm die üblichen 4% der Honorarsumme für die Detailstudien versagen können?

Du siehst - wir sind noch am Kämpfen. Er ist zwar inzwischen 20K mit seiner Honorarforderung heruntergekommen (130K waren erste Forderung, bei einem Gebäudepreis von ca. 660K!), aber wir wissen inzwischen gar nicht mehr, ob wir überhaupt noch mit ihm wollen. Zu viel Vertrauensverlust... Danke für deine Infos

filthylittlethief

 
Wir haben die Baubewilligung für ein 'Steinhaus', Architekt meint, es sei kein Problem, das im nachhinein (oder während des Baus) noch nachzureichen. Glaub ich ihm mal - er sitzt in der Baukommission.

filthylittlethief
Das sollte, glaube ich, wirklich kein Problem darstellen. Wir haben den umgekehrten Weg gemacht vom Haus in Holzständerbauweise zum Massivhaus. Laut Architekturbüro sei das keine Sache wegen der Baubewilligung. Die Gemeinde musste lediglich über die Aenderung informiert und die Wärmebedarfsrechnung neu errechnet werden. Das war's.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hoi filthylittlethief,

wegen der Änderung bezüglich Konstruktionsart haben Dein Architekt und Mirella schon Recht, nur müsste rein theoretisch die Änderung noch vor Baubeginn Rohbau EG eingereicht werden - um ganz sauber zu sein.

Nun zu den Detailstudien: diese sind Bestandteil der Projektphase (Unterlagen für die Baubewilligung), und können somit in Rechnung gestellt werden. Bei meiner SIA 102 1984 stehen sogar 5% drinn für diese Leistung.

Es ist schwierig für mich, den Architekten irgendwie abschätzen zu können - aber auf alle Fälle sollte er Euch in allen bautechnischen Angelegenheiten laufend unterrichtet halten, damit Ihr klare Verhältnisse habt. Solche Unsicherheiten bei der Bauherrschaft könnte er doch easy beheben, oder nicht? Eine gewisse Beruhigung aufgrund eines genügenden Informationsflusses im Projektverlauf würde allen ja nur gut tun.

Wann habt Ihr denn dem guten eröffnet, dass Ihr eine Holzelementbauweise in Betracht zieht? Wie weit ist er mit der Ausführunsgplanung?

Einen schönen Nachmittag noch! bud.

 
Hallo bud

Ja, ich weiss, wir klingen wirklich chaotisch, aber dem ist gar nicht so.... Er selbst kam mit dem Vorschlag Holzelementbauweise, weil wir eine Holzfassade wünschen. Da liegt Holzbauweise ja näher als Stein, ausserdem ergibt das bei MInergie geringere Wandstärken. Noch sind aber (zum Glück) keine Ausführungspläne gemacht, weil wir das Projekt nochmals überarbeitet haben. Im Grunde genommen stehen wir zur Zeit so da: Baubewilligung vorhanden. Noch nicht gemacht: 1:50-Pläne, Ingenieursleistungen, Devisierung etc....

Grüssle

Monika

 
Salü Monika,

ich denke gar nicht, dass bei Dir irgend etwas chaotisch sein könnte, eher bin ich der Meinung, dass Euch der Architekt mehr aufklären und bei Eurem Bauvorhaben begleiten sollte ? schließlich baut Ihr (wahrscheinlich) nur einmal und seit zu allem noch einem zusätzlichen Druck ausgestellt ? dessen sollte sich der Architekt bewusst sein und sollte dies auch sinngemäß berücksichtigen.

Denn wenn einem Bauherrn an seinem Objekt etwas nicht klar ist, oder ist er unsicher, wozu er / sie sicher das Recht hat, dann hat der Architekt Handlungsbedarf!

Ob jetzt eine Holzfassade gerade die Holzelementbauweise bedingt, weiß ich nicht, man könnte im Prinzip den tragenden (Dämm) Backstein mit Rost / Mineralwolle mit Hinterlüftung / Holzschalung versehen, wobei die inneren statischen Elemente massiv bleiben würden (Betondecke, Backstein- Innenwände).

Viele Grüße, bud.

 

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