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Tallrich
Guest
Hallo liebe Community,
wir haben eine Frage zu der rechtlichen Lage, wenn durch einen Sturm Äste vom Nachbargrundstück auf unseren privaten Parkplatz (6 Familien Haus, Whg und Stellplatz haben wir zur Miete) und somit auf unsere Autos und neuen Motorräder fallen. Es ragen einige große Äste, die sich bereits stark biegen, auf unsere Seite rüber, die auch länger als 1m sind. /emoticons/default_eek.png
Natürlich möchten wir die Nachbarn darauf ansprechen und sie bitten, dass diese Äste beseitigt werden. Vorher möchten wir aber die rechtliche Lage klären wer inwieweit im Recht ist: Vor- und nach einem evtl. Schaden, falls sich die Nachbarn zieren (ggf. wegen den Kosten).
Vllt. hat da jmd schon erfahren oder kennt sich damit gut aus /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_biggrin.png
Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen!
Grüße aus Berlin, Sonja & Jörg
wir haben eine Frage zu der rechtlichen Lage, wenn durch einen Sturm Äste vom Nachbargrundstück auf unseren privaten Parkplatz (6 Familien Haus, Whg und Stellplatz haben wir zur Miete) und somit auf unsere Autos und neuen Motorräder fallen. Es ragen einige große Äste, die sich bereits stark biegen, auf unsere Seite rüber, die auch länger als 1m sind. /emoticons/default_eek.png
Natürlich möchten wir die Nachbarn darauf ansprechen und sie bitten, dass diese Äste beseitigt werden. Vorher möchten wir aber die rechtliche Lage klären wer inwieweit im Recht ist: Vor- und nach einem evtl. Schaden, falls sich die Nachbarn zieren (ggf. wegen den Kosten).
Vllt. hat da jmd schon erfahren oder kennt sich damit gut aus /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_biggrin.png
Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen!
Grüße aus Berlin, Sonja & Jörg