Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Feminato

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07. Dez. 2007
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Hallo

Wir hatten einen kleinen Wassereinbruch in den Keller (Feuchtigkeitssperre bereits verlegt, aber noch keine Isolation).

Nach einem ersten Gespräch mit der Gebäudeversicherung (GVZ Zürich) werden die Aufräum- und Trocknungsarbeiten im Gebäude vergütet. Ausserhalb des Gebäudes wird gemäss Sachverständigen nichts vergütet.

Wie ist es nun mit der Aussenisolation (die hat es vom Auftrieb, gelöst).

Ist das Sache der GVZ? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen:rolleyes:?

Bevor ich nochmals mit der GVZ spreche, wäre ich froh um andere Beispiele.

Besten Dank für Erfahrungen

Feminato

 
Wenn ich richtig verstehe, ist das ein noch nicht fertiggestellter Neubau?

Bis zur Abnahme durch den Bauherrn trägt der Autragnehmer das Risiko, und er muss seine Arbeit selber vor Witterungseinflüssen und anderen Zufällen schützen.

Um so etwas soll sich deshalb die Bauführung kümmern (wer für den Schaden verantwortlich ist). Die Bauhandwerker müssen bei Aufragsvergabe meistens eine Haftpflichtversicherung für solche Dinge nachweisen. Deine Gebäudeversicherung kommt erst nach Übergabe zum Zug.

 
Wenn der Bau noch im Gange ist, wäre m.E. die Bauwesenversicherung zuständig (sofern vorhanden).

 
Hallo

Ok, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt:rolleyes::

Wir haben von der GVZ eine Bauzeitversicherung und von der Mobiliar eine Bauwesenversicherung (Elementarschäden ausgeschlossen).

Die Frage ist, zählt nun die Aussenenisolation zum Gebäudeinnern oder nicht!

Gruss Feminato:183:

 
Wenn die Abnahme des Gewerkes (hier die Aussenisolation) bereis erfolgt ist: Lass die beiden Versicherungsschadenexperten die Sache betrachten und sage ihnen, sie mögen untereinander aushandeln, wer dafür zuständig ist. Falls sie zum Schluss kommen, es liege eine Sachbeschädigung durch einen Dritten vor, gibts eine weitere Runde mit drei Versicherungen.

Will keine der beiden, lies die Policen genau durch und frag die Schadensexperten der beiden Versicherungen, was mit der vom Verischerungsvertreter gerne zitierten "problemlosen Abwicklung von Schadensfällen" gemeint war.

Wenn noch nicht abgenommen: Nicht abnehmen, oder hast du eine abgelöste Isolation bestellt? --> Bauführer oder Architekt soll sich kümmern.

 

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