Tja.. das ist wohl die damals einfachste Ausrede gewesen.
Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass die 271 für alle Dächer gilt. Die für Neubauten und für die grosse Menge an Altbauten. Dort kann man die Projektierungsvorgaben gem. 2.2.1.1 dann eben nicht mehr erfüllen.. dann kommt 5.1 ins Spiel. Aber bei einem Neubau hat der Architekt immer die Möglichkeit gem. 2.2.1.1 zu planen und zu handeln. Nicht immer ist alleine ein Norm entscheidend....als Fachmann hat man zudem die Regeln der Baukunst sowie den Stand der Bautechnik zu beachten...und zu erfüllen. Für mich ist dies deshalb schon ein grasser Planungsfehler.
Zudem regelt die 271 überhaupt nicht die Grösse und Anzahl der Dachabläufe und Notüberläufe.. sie verweist hier auch immer explizit auf die Berechnungsgrundlagen aus den suisstec-Richtlinien. Diese sind einzuhalten und dort nachzulesen. Werden diese nicht eingehalten, verstösst man auch automatisch gegen die 271, da diese ja genau diese Vorgabe aufführt, unter deren Einhaltung auch der Normenpunkt erfüllt wird.
Der Punkt 5.1 stellt nur klar, was man tun muss, wenn man die 1.5% nicht herstellen kann (und das ist nach allen Regeln der Baukunst nur dann der Fall, wenn es sich um einen Altbau handelt). Dies ist kein Freibrief des SIA für schlampige Planungen. Es wäre ja wohl hirnrissig, wenn der SIA 52 Seiten Normtext erstellt und jeder der nicht will, bezieht sich auf einen Ausnahmepunkt ... und pfeift auf die Norm! Wenn es so wäre, könnte man nur sagen: Arme Schweiz..armer SIA!
Wenn ein Dach nicht begehbar ist, dann hat das zudem überhaupt nichts damit zu tun, dass man schon deswegen die Normen missachtet. Unter dem Punkt begehbar oder nutzbar wird, korrekterweise, die weitere Anforderung an das Abdichtungssystem gestellt.. und sonst nichts.. Dies ist also kein Argument im Jahre 2010 ein Dach, zumal bei Neuplanung, ohne Gefälle auszuführen! Damit ist diese Erklärung eigentlich gegenstandslos anzusehen. Es entbindet nicht von der Massgabe gem. 2.6.1.1 !
Aber wenn Du ihm schon schreibst.. in aufgetanktem Zustand.... dann lasse Dir doch bitte (ich gehe davon aus, dass Du dies eh zurzeit nicht hast?) folgendes in Schriftform vorlegen, ausgehend davon, dass Dein Dach im Verund, direkt verklebt auf den Beton der Garagendecke erfolgte:
Haftzugswerte nach Messung gem. 2.2.1.3
Die gemessene und protokollierte Ebenheit der Fläche
Das Messprotokoll gem. 2.2.3.2 und evtl. hieraus resultierender Massnahmen?
Ein Nachweis der Vorarbeiten gem. 2.2.3.4
Ein Nachweis, dass die Anforderung gem. 2.7.2.1 erfüllt sind, durch Berechnung und/oder Nachweis der Handwerkerrechnung/Lieferschein.
Die Berechnung gem. 2.8.2.2, welche auf Grundlage der "suisstec-Richtlinien für Dachentwässerungen" erfolgte.
Dass dies so sein muss besagt auch 4.8.1
Zudem, wie DLSD schon richtig erwähnte, verlange die Ausführung des Ablaufes (gerade auch deswegen weil er ja darauf beharrt) nach Punkt 5.1.7 (denn hier ist schon die Mindestvorgabe, eine Absenkung von mind. 20 mm unter die Abdichtungsebene!)
- den statischen Nachweis der erhöhten Nutzlastberechnung für die Garagendecke, gem. Vorgaben 5.1.11
- warum er denn bei der Projektierung und/oder Bauausführung die Vorgaben gem. 5.1.1 unterlassen hat (was somit eh einen Mangel darstellt)
- zudem soll er Dir schriftlich nachweisen, dass 5.1.5 eingehalten ist (Handwerkerrechnung/Lieferschein oder örtliche Messung)
- dass die Abdichtung Punkt 5.1.6 erfüllt (das ist dann eben auch eine Voraussetzung bei Neigungen unter 1.5%)
Um es zu komplettieren... lasse Dir den schriftlichen Nachweis (Protokoll) der Schälzugprüfung gem. SIA 281/2, Kapitel 3 vorlegen. Auch dies hätte er bei Ausführung erstellen lassen müssen.
Evtl. wäre es auch noch zu prüfen, wie der Rand an der Aufkantung ausgeführt wurde. Hier gibt es dann die entsprechenden Vorgaben über Höhenlage über der Nutzschicht.. also bei Dir der Teil-Nutzschicht "Kies".
Die Anzahl von möglichen/erforderlichen Dehnfugen bei den Abdeckblechen ergibt sich auch aus der Tabelle unter 2.6.1.3 ... und wenn, sehen die natürlich nicht so aus, wie die Nietstelle auf dem Bild!