Wasser in der Garage

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Laut Bauplan, hätte der Boden in unserer Garage mit einer Gefälle von 0.5 % ausgeführt werden sollen. Dies ist aber nicht passiert. Satt 0.5 % Gefälle, haben wir zum Teil Kontra-Gefälle, so dass Wasser, das in die Garage kommt (Gewitter / Winter) liegen bleigt. Wir haben dies beanstandet und nach langem Hin und Her hat sich die GU entschieden, ein Loch im Boden zu bohren, das das liegende Wasser abführen sollte. Die passt uns aber nicht, da wir ein solches Loch im Garageboden nicht gut finden (Feuchtigkeit, Tire usw.). Wir möchten, dass der Boden mit einer zusätzlichen Schicht überzogen wird, wobei die geplante Gefälle realisiert werden soll. Ist das machbar und könnten wir dies durchsezten? In unserem Vertrag wird angegeben, dass die Bau nach SIA-Norm erfolgen wird. Falls nicht, was wäre eine gute Alternative?

Danke.

 
Garage mit einer Gefälle von 0.5 % ausgeführt werden sollen.

so dass Wasser, das in die Garage kommt (Gewitter / Winter) liegen bleigt.

Wir haben dies beanstandet und nach langem Hin und Her hat sich die GU entschieden, ein Loch im Boden zu bohren, das das liegende Wasser abführen sollte. Die passt uns aber nicht, da wir ein solches Loch im Garageboden nicht gut finden (Feuchtigkeit, Tire usw.). Wir möchten, dass der Boden mit einer zusätzlichen Schicht überzogen wird, wobei die geplante Gefälle realisiert werden soll. Ist das machbar und könnten wir dies durchsezten? In unserem Vertrag wird angegeben, dass die Bau nach SIA-Norm erfolgen wird. Falls nicht, was wäre eine gute Alternative?

Danke.
Hallo Gast,

also dieses Gefälle, besser etwas irgenwie geneigtes, reicht so oder so nicht. Hier hättest Du mind. 1.5 % benötigt oder mehr, wenn es laufen soll. Man muss ja auch noch die Toleranzen beachten....

Aber egal wie, bei Regen darf kein Wasser in die Garage kommen. Das ist ein Mangel. Den solltest Du melden und abstellen lassen.

Ein Loch bohren ist wohl das dümmste was mir als Korrektur bekannt ist. Klar, für ihn wäre es schon irgenwie "klug" da billig. Nein, Du solltest auf eine Vertragsgemäße Ausführung bestehen. Das bedeutet, dass der Boden komplett nach vorne zum Tor geneigt ist.

Das geht relativ einfach (wenn auch nicht günstig) mit einem Überzug bzw. einer Aufspachtelung auf Zementbasis. Dazu muss der alte Beton jedoch abgeschliffen und grundiert werden, damit hier eine Haftung erreicht wird. Sollte er aber eigentlich wissen, Dein Herr GU /emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo Gast,

also dieses Gefälle, besser etwas irgenwie geneigtes, reicht so oder so nicht. Hier hättest Du mind. 1.5 % benötigt oder mehr, wenn es laufen soll. Man muss ja auch noch die Toleranzen beachten....

Aber egal wie, bei Regen darf kein Wasser in die Garage kommen. Das ist ein Mangel. Den solltest Du melden und abstellen lassen.

Ein Loch bohren ist wohl das dümmste was mir als Korrektur bekannt ist. Klar, für ihn wäre es schon irgenwie "klug" da billig. Nein, Du solltest auf eine Vertragsgemäße Ausführung bestehen. Das bedeutet, dass der Boden komplett nach vorne zum Tor geneigt ist.

Das geht relativ einfach (wenn auch nicht günstig) mit einem Überzug bzw. einer Aufspachtelung auf Zementbasis. Dazu muss der alte Beton jedoch abgeschliffen und grundiert werden, damit hier eine Haftung erreicht wird. Sollte er aber eigentlich wissen, Dein Herr GU /emoticons/default_biggrin.png
Vielen Dank.

Nun, mein "Herr GU" weiss das sicher, nun probiert er mit allen Mitteln sich vor den anfallenden Kosten zu drücken. Sicher könnte ich einen Anwalt nehmen, aber dann wird mich der Anwalt mehr kosten als die Reparatur der Garage, wenn ich sie selber vornehmen würde. Und, der "Herr GU" weiss das auch und rechnet vermutlich damit, dass ich nicht so weit gehen werde. Reicht die Angabe im Vertrag, um diese Aufspachtelung zu erzwingen? Oder, ist das auch eine Ansichtssache, was dies bedeutet?

Danke.

 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, man kann immer irgendwie über etwas unterschiedlicher Meinung sein.... Ich kenne nun auch nicht die zulässigen Toleranzmasse gem. SIA-Norm, aber ich würde hier einfach stur bleiben und ein Gefälle, hin zum Tor, verlangen.

Weiterhin solltest Du das Eindringen von Wasser in die Garage, als Mangel melden. Egal wie der Boden Innen ausschaut, darf trotzdem vorne am Tor kein Wasser einlaufen. Wenn die Zufahr ein Gefälle zum Tor hin hat, dann muss man vor diesem natürlich eine Einlaufrinne einbauen. Alles andere wäre sträflich und nicht zu verantworten.

Wenn Du noch Gelder zu zahlen hast, behalte sie zurück bis die Mängel behoben sind! Das wirkt dann meist am besten.

 

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