Wasser in Neubau

lionheart

Mitglied
10. Feb. 2008
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Hallo zusammen

nachdem nun 3 Monate in unserer Neubauwohnung ( Terassenwohnung) nach dem Grund für die zum dritten Mal nasse Wand im Schlafzimmer gesucht worden ist, hat man nun erklärt, dass Wasser das noch vorhanden ist, wäre Restwasser. Man würde nun noch austrocknen und dann die aufgebrochene Wand zumachen. Den Grund für den letzten Wassereinbruch hätte man halt nicht gefunden, wahrscheinlich wäre das noch eine Nachwirkung der früher gefundenen Lecks.

Muss ich das so hinnehmen?

Weiss jemand von Euch, was ich hier noch machen kann?

Schliesslich kann ich ja vor die Wand nichts stellen, es könnte ja jederzeit wieder reindrücken.

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

 
Hallo lionheart,

was war denn bei den beiden ersten Wassereinbrüchen für eine Ursache festgestellt worden?

Wie wurden diese behoben?

War die besagte Wand im Schlafzimmer nach dem zweiten Mal wieder trocken? Wurden damals auch Entfeuchtungsgeräte eingesetzt?

Wie viel Zeit liegt denn zwischen dem zweiten und dritten Mal?

Wenn die Wand nach dem zweiten Wassereinbruch wieder getrocknet, tapeziert oder gestrichen war, ist eigentlich nicht von Restfeuchte auszugehen. Zumindest nicht in einem so großen Volumen, dass man nun wieder massiv durchfeuchtete Wandflächen bekommt!

Oder ist die Wandfläche nur ingsgesamt feuchter, aber ohne erkennbar nasse Flächen?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Entfeuchtungsgeräte hab ich von anfang an ununterbrochen drin stehen. Das erste mal wars ein undichtes Flachdach, das zweite Mal ein defektes Regenrohr ( das man innerhalb des Schlafzimmers eingemauert hat) und das dritte Mal geht man jetzt von Restfeuchte aus, da man die Ursache nicht findet.

Zugemacht hat man das nie, da zwischen den Schäden jeweils nur ein paar Tage lagen.

Das erste Mal hatten wir Wasser unter dem ganzen Parkett, dass sich auch in ein anderes Zimmer gezogen hat.

Das zweitemal ein nasses Rohr ( das eh schon freigelegt war) Das dritte mal erhöhte Feuchtigkeit aber nicht bis unter den Parkett.

 
Hallo lionheart,

das ist ja dann schon sehr ärgerlich für Euch, wobei ich annehme, dass ihr außerhalb des Zimmers schlafen könnt.

Bei dem Schandensbild ist es sehr schwer, ohne Kenntnis der Örtlichkeit und ohne Bildmaterial, einen echten Tipp geben zu können.

Die Regenwasserführung durch eine Wand birgt immer sehr hohe Risiken. Zum einen bei Undichtigkeit und weiterhin schon bei Kondensatbefall an der Außenseite des Rohres. Da diese ja wohl in der warmen Wand (wobei bei der üblichen CH-Bauweise dies wohl nur eine 15 Backsteinwand sein wird?) nach oben und somit zur kalten Außenluft geführt wird.

Somit "fällt" auch Kälte von oben in das Rohr, wobei diese Temperaturunterschiede auf der Außenseite, also in der Wand, zu Kondensat führen kann. Dies wäre dann auch durch feuchte Stellen erkennbar. Dies muss aber bei Dir nun nicht der Punkt gewesen sein.

Wenn die alte Stelle in der Wand noch offen ist, wo genau ist nun erneut die Feuchtigkeit?

Hast Du evtl. mal Bilder die Du hier zeigen und kurz beschreiben kannst? Dies würde es für die Teilnehmer schon vereinfachen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hi

Wie schon geschrieben ist es ein wildes drauflos raten ohne Bildmaterial. Was öfters vorkommt sind undichte An-/Abschlüsse. Dies würde bei einer Therrassenwohnung gut ins Schadenbild passen. Wurde das Flachdach schon gestaut. Wurden die Fugen überprüft. Die Abläufe gestaut. Teilweise geht das Wasser seltsame Wege bis es raus kommt.

Ein Plan währe hilfreich.

Turbo

 
Hallo zusammen.

zuerst mal die gute nachricht. wir sind trocken.

Herzlichen Dank für Eure Infos!

Aber jetzt sagt mir der hev, dass ich keine ansprüche geltend machen kann, weil ich ja keinen finanziellen schaden habe....

weiss jemand von euch ob das stimmt? ich kann mir nicht vorstellen dass zwei bis drei monate mit einem zimmer weniger und ständigen handwerkerbesuchen einfach so hinzunehmen sind.

Herzlichen dank für eine kurze info

lionheart

 
Hallo lionheart,

schön dass Du wieder "trocken" bist!

Was war nun die Ursache, oder war es doch noch Restfeuchte?

Die Ansprüche an den Verursacher werden sich wohl so wie angesprochen darstellen.

Einen direkten, finanziellen Schaden (an der Schache = Haus) hats Du in der Tat nicht zu beklagen.

Du hast eine mangelhafte Bauleistung gerügt, die wurde (wenn auch erst im 3. Anlauf) behoben und die Sache (Haus) ist wieder im Zustand wie vorher (sollte sie zumindest sein)! Diese Mangelbehebung kostet Dich nichts, da sie innerhalb der Gewährleistungszeit liegt.

Anders sähe es wohl aus, wenn durch den Mangel, bzw. dessen Beseitigung, Schäden an Möbeln, Teppichen, etc. eingetreten wären. Diese müssten Dir auch ersetzt werden.

Oder Du hättest für die Zeit des Schadens das Haus nicht bewohnen können und es wären Hotelkosten entstanden.

Was Dich aber nicht daran hindern sollte, ggf. bei dem Verursacher mal nachzufragen! Evtl. ist er ja sehr kulant, da ihm das ganze doch sehr peinlich ist?

Oder er zahlt Euch evtl. den Aufwand für das mehrmalige Aufräumen und Putzen der Räumlichkeiten?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo

mmmh, nur der Vollständigkeit halber...er ist nicht kulant.

die wohnung ist jetzt trocken, aber für meine nerven und meine Zeit sei er nicht verantwortlich. Und dass es probleme gäbe damit muss man halt rechnen...

naja, vielleicht kann mein anwalt ja doch was machen.

Viele Grüsse

lionheart

 

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