Wasser vom Nachbarn

Kalli

Donator
05. Juni 2009
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Hallo zusammen,

seit letzter Woche haben wir wieder ein Problem...leider mussten wir feststellen das der Carport des Nachbarn (fast 30m2 Dachfläche) nur mit einem "Speier" für das Dachwasser als Ablauf versehen ist und dieser bei Regen nur ca. 1m über unserem Grundstück das Wasser in den Boden spuckt....Folge: Wenn es etwas stärker regnet....und das hat es gestern massiv, ist bei uns mittlerweile "Land unter" angesagt....zudem läuft das Wasser noch bis in den vorderen Teil zur Strasse hin wo wir gestern nur mittels einer Schmutzwasserpumpe und 2 Std. Einsatz das schlimmste verhindern konnten.../emoticons/default_mad.png

Würde mich sehr interessieren wie das so rechtlich aussieht....der Nachbar ist informiert, schaut dem ganzen aber zu denn er hat ja nicht gebaut sondern sein TU.....

Vielen Dank für Eure Feedbacks und Gruss

PS: Beitrag nach Besprechung mit Nachbarn geändert.....

Kalli

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gehe mal davon aus dass das Nachbarhaus vom TU an den Nachbarn übergeben wurde. Somit ist er in der Pflicht. Er kann dann natürlich Regress nehmen auf seinen TU, aber gegenüber dir und auch gegenüber der Gemeinde ist der Nachbar in der Verantwortung. Die Bauverwaltung der Gemeinde ist hier aber sicher eine erste Anlaufstelle bezüglich einhaltun der vorschriften, aber normalerweise ist das mit der Versickerung von Meteorwasser in der Bauordnung geregelt.

 
Hallo Kalli,

da würde ich ebenfalls zur Gemeinde gehen, die Bilder mitnehmen um erläutern zu können, was bei Regen wie abläuft und wohin.

Die Versickerung ist sicherlich erstrebenswert, aber nicht auf Kosten des Nachbarn. Hier muss er dann einen Sickerschacht herstellen, in den das Wasser, ggf. auch im freien Fall, gelangen kan.

Abgesehen von der derzeitigen Situation, wenn Du später zum Nachbarn nicht höher auffüllst, wird das Wasser auch dann noch in Deine Anlage laufen...mit oder ohne daraus entstehenden Schäden.

Oder schütte rundum einen schönen Lehm-Wall auf, damit dann sein Dachwasser sich auf seiner Wiese stauen kann.

 
Hallo

Generell muss der Unterlieger das Wasser vom Oberlieger abnehmen!

Man unterscheidet 2 Fälle von Ableitungen.

1. Natürliche Ableitung (Wiese Feld etc.),

2. Künstliche Ableitung (Gerinne, Erdwall, Schüttung, Leitung ...)

Bei Fall 1. muss man das Wasser abnehmen auf eigene Kosten.

Bei Fall 2 ist der Oberlieger verantwortlich für eine Ableitung nach dem Stand der Technik (Versickerung, Retention, Leitung ....)

Gruss

Feminato

 
Hallo john w64,

danke für die prompte Antwort, wir haben gerade mit unserem BL telefoniert um zu erfahren was bei dem Gespräch von gestern an dem wir leider nicht teilnehmen konnten herausgekommen ist.

Da es auch noch um fehlende Grenzsteine ging war auch der zuständige Herr von der Gemeinde anwesend und hat das ganze schon mal angeschaut...../emoticons/default_tongue.png

Unser Nachbarn wird sich jetzt mit seinem Gärtner bereden um eine Lösung zu finden.....

Ich hoffe mal das dauert nicht zu lange und der Wettergott ist uns einigermassen gnädig gestimmt.../emoticons/default_additional/91.gif

Viele Grüsse

Kalli

 
Gemäss Baureglement ist es nicht erlaubt Meteorwasser auf die Strasse laufen zu lassen, schon aus dem Grund muss euer Nachbar etwas unternehmen.

Da der Wassereinbruch bei euch durch seinen Bau zustande kommt muss er sich auch darum kümmern.

So wie euer Nachbar das Wasser abführt wäre in Herznach vom Baureglement nicht erlaubt.

Nichtverschmutztes Abwasser

1 Nichtverschmutztes Abwasser ist von der Kanalisation fernzuhalten und wie folgt zu beseitigen:

1. Priorität: Versickerung;

2. Priorität: Einleitung in ein Gewässer, allenfalls mit Retention.

Die Einleitung in die Kanalisation ist nur zulässig, sofern der Nachweis vorliegt, dass es weder versickert noch einem oberirdischen Gewässer zugeleitet werden kann.

2 Versickerungen

Die Versickerung richtet sich nach dem Generellen Entwässerungsplan GEP und dem Ordner "Siedlungsentwässerung" der Abteilung für Umwelt, Kapitel 14.

3 Als nicht verschmutztes Abwasser gilt:

a) Fremdwasser

(Drainage- und Sickerwasser; Überlaufwasser von Quellen, Reservoirs, Brunnen; Grundwasser; Wasser aus Kühlanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, evtl. Bachwasser) ist zu versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten;

/emoticons/default_cool.png Dachwasser

ist, wo hydrogeologisch möglich und vom Grundwasserschutz her zulässig, zu versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten.

4 Im Baugebiet ist Strassen- und Platzwasser wie folgt zu beseitigen:

1. Priorität: Sofern es die Verhältnisse erlauben, ist das Strassen und Platzwasser flächenförmig über die belebte Bodenschicht zu versickern;

2. Priorität: Einleitung in die Mischwasserkanalisation.

a) Strassen

Strassen können, unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen

Rechte, über die Schulter entwässert werden;

/emoticons/default_cool.png Plätze

Hausvorplätze und Personenwagen - Parkplätze sind nach Möglichkeit gemäss der Schriftenreihe Nr. 50 "Bau durchlässiger und bewachsener Plätze", herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), zu gestalten.
 
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In unserer Kanalisationsbewilligung steht explizit, dass auf unserem Grundstück anfallendes Wasser weder auf die Strasse noch auf das Nachbargrundstück laufen darf.

Gruss von VanTor

 
Hallo zusammen,

danke für Eure Feedbacks....habe im mir vorliegenden Bebauungsplan meiner Nachbarn gesehen, das dort beim "Speier" die Bemerkung "Versickerungspackung durch Gärtner" steht.....nur ist dies bis zum heutigen Tage anscheinend nicht realisiert worden....zur Zeit scheint zum Glück die Sonne, aber der nächste Regen wird kommen und wenn sich dann das Gleiche wiederholt wie letzten Freitag werden wir verstärkt in die Offensive gehen müssen..

@Pfälzer

Das Terrain zum Nachbarn wird noch angehoben werden und er muss noch auf das gewachsene Terrain hinunter, die Idee mit einem "Wall" ist mir aber auch schon gekommen.... und vielleicht erhalten wir auch noch ne Provision für den daraus entstehenden Schwimmteich ../emoticons/default_biggrin.png

Gruss Kalli

 
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Hoi,

muss meinem Frust noch mal Luft machen...unser Nachbar hat bisher noch nichts unternommen.......

unser Grundstück, da grösser und tieferliegend müsste dieses Wasser aus seinem Carportspeier aufnehmen ....Aushubfirma hat gestern wegen der Rohplanie ausgerufen...../emoticons/default_additional/80.gif

Die Gemeinde sagt der Carport hat den vorgeschriebenen Grenzabstand von 2 m und damit sei dass alles ok und wenn wir dann humusieren würde sich das Problem schon lösen...../emoticons/default_confused.png und wenn nicht schwimmt uns halt nur der Humus weg und in die Garageneinfahrt.....

Wie verhält man sich da am besten um zu seinem Recht zu kommen ???????

Will mir hierdurch nicht immer die Freude aufs Haus vermiesen lassen.....

PS:

Dieser Beitrag wurde nach einer Besprechung mit den Nachbarn auf Wunsch dieser entsprechend geändert...

Kalli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bin weder Jurist noch Bauexperte, kann mir aber wirklich nicht vorstellen, dass Du das Wasser von Deinem Nachbarn entsorgen musst!

Irgendwo hast Du doch auch erwähnt, dass eine Sickerpackung erstellt werden müsste?

Leider gibt es halt Zeigenossen, die sehr egoistisch sind und mit denen man nicht vernünftig reden kann. Die verstehen leider nur solche Sachen wie eingeschriebene Briefe die von Juristen kommen...

Viel Glück - und lass Dich nicht unterkriegen, der nächste Starkregen kommt bestimmt!

 
Ich gehe davon aus, dass er das Oberflächenwasser selber auffangen muss - kommt auf die Gestaltung des Carports an. Wenn es nicht gerade geteert ist, müsste das Wasser ja versickern können. Anfallendes Wasser darf er aber bestimmt nicht auf Nachbars Grundstück laufen lassen......

Wie das so mit gewissen Gemeindebehörden ist: Sie haben lieber keine Probleme - wenn die Auflagen eingehalten wurden (und da ist eher die Sammlung des Wassers als die eines eingehaltenen Grenzabstandes wichtig), dann können die wirklich nichts tun. Aber da Wasser zu euch fliesst, scheint aus meiner Sicht nicht alles eingehalten zu sein. Verlange doch Einsicht in die erteilte Baubewilligung des Nachbarn: Ich würde wetten, dass da etwas zum Thema "Oberflächenwasser" drin steht......

Martin

 
Ich denke, dass du da beim Kanton intervenieren musst! Dieser wird dann der Gemeinde sagen, dass Sie das nicht liegen lassen können.

Bei einem Bekannten von mir wars auch so. Die Gemeinde meinte, es sei ja nicht so schlimm, wenn der Nachbar das Gesetz ein wenig biege. Die Gemeindebaukomission wollte einfach eine ruhige Kugel schieben und keine Streit vom Zaun brechen, anstatt einfach gesetzeskonform Ihre Arbeit zu machen.

Der Bekannte hatte dann beim Kanton interveniert und dann ging alles ziehmlich schnell. Mit dem Resultat, dass die Gemeinde innert weniger Wochen alle Punkte auf Kosten des Nachbarn vorschriftsgemäss umgesetzt hat.

Da ging es um Hecken, die den Teer auf dem Nachbargrundstück aufgerissen haben, welche dann vom Nachbar durch eine zu hohe Mauer ersetzt wurde...der Nachbar hat sich geweigert, den Belagsschaden zu reparieren und die Mauer zu kürzen.

Die Gemeinde hat die Mauer gekürzt und den Belag repariert und dem Nachbar in Rechnung gestellt.

Darum würde ich die Gemeinde halt unter Druck setzen, damit die in die Gänge kommen...

 

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