Wasserablauf vor Balkontür?

SchweizerSchoggi

Mitglied
07. Feb. 2013
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Hallo und Guten Tag zusammen

Ein befreundeter Architekt wies uns darauf hin, das vor unserer Balkontür nach deutschem (!) Baurecht und Norm eine Wasserablaufrinne fehlen würde.

Da es sich um eine barrierefreie Ausführung handele sogar um eine mit speziellen Auflagen.

Nun wohnen wir aber ja in der Schweiz und ich habe noch nie von diesen Auflagen gehört. Gibt es so etwas hier?

Wir haben nur eine bodennahe, zweiflügelige Balkontür mit einer schmalen Metallschiene davor, unter welcher jedoch keine Ablaufrinne oder Vergleichbares versteckt ist.

Ist das zulässig oder wurde die Ablaufrinne schlicht "unterschlagen"?

Auch müsste in Deutschland bei einer solchen Tür eine Auflaufgummidichtung montiert sein (ist auch nicht der Fall), sowie eine weitere Abdichtung von innen.

Wer kennt sich mit solchen Normen aus?

Zudem ist die Metallschwelle vor der Tür verzogen, sie säuft nach rechts gehend ab, dadurch ist wohl auch der Türrahmen schief eingebaut und wir haben im Winter  mit Zugluft an der Stelle zu kämpfen.

Lässt sich sowas nachträglich beheben?

Herzliche Grüsse

Die Schoggi

IMG_4382.jpg

 
Hallo Schoggi

Auf Grund dieser einen Aufnahme kann ich nicht abschliessend beurteilen, ob hier eine Wasserrenne notwendig ist. Sollte das ein normaler Balkon mit Gefälle nauch aussen sein, braucht es keine Rinne. Bei einer Dachterrasse sieht das anders aus, da sich da das Wasser aufstauen könnte.

Stell doch mal ein paar Bilder ein, damit man die ganze Konstruktion des Balkons sieht, dann kriegst Du hier auch Hilfe für Dein Problem.

 
Ein befreundeter Architekt wies uns darauf hin, das vor unserer Balkontür ........... eine Wasserablaufrinne fehlen würde.

Da es sich um eine barrierefreie Ausführung handele sogar um eine mit speziellen Auflagen.

Nun wohnen wir aber ja in der Schweiz und ich habe noch nie von diesen Auflagen gehört. Gibt es so etwas hier?

Zudem ist die Metallschwelle vor der Tür verzogen, sie säuft nach rechts gehend ab, dadurch ist wohl auch der Türrahmen schief eingebaut und wir haben im Winter  mit Zugluft an der Stelle zu kämpfen.

Nun, da hat er grundsätzlich Recht, der Bekannte. Auch wenn hier nicht ,wie er annimmt, eine barrierefreie Version geplant und ausgeführt wurde (oder hast Du solches beauftragt?).
Die Mindestschwellenhöhen, die gem. Bild wohl nicht eingehalten sind, regelt in der Schweiz die SIA 271, aus 2009.

Die "Metallschwelle" ist die Wetterschutzleiste...  das hat letztlich nichts mit der eigentlichen Abdichtung und Schwellenhöhe etwas zu tun.

Dieses Detail wurde wohl nicht wirklich geplant und mit entsprechender Sorgfalt ausgeführt. Daher solltest Du Dich beim Verantwortlichen (GU oder Bauleiter) entsprechend melden und um Klärung bitten.

Auch das Thema "Zugluft" sollte dabei eine Rolle spielen... das geht nämlich überhaupt nicht... ist qausi verboten .... auch in der Schweiz!

 
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