Wassereintritt wegen mangelhafter Perimeterdämmung

Dani_G

New member
16. Nov. 2014
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[SIZE=medium]Im Frühjahr ist bei unserem Neubau in einem Zimmer im Untergeschoss Wasser eingetreten. Bei Regen fand das Wasser den Weg zwischen Betonmauer und Fenster in das Zimmer. [/SIZE][SIZE=medium]Nachdem wir den Mangel gerügt hatten, wurde die Isolationsschicht rund um das Fenster aufgeschnitten. Jetzt sah man ganz deutlich, dass bei Regen das Wasser an der Betonmauer herunterläuft und beim Spalt zwischen Fenster und Betonmauer rein läuft.[/SIZE]

[SIZE=medium]Der Generalunternehmer hat dann entschieden den Übergang zwischen Fenster und Betonmauer mit Flüssigkunststoff abzudichten.[/SIZE]

[SIZE=medium]Obwohl ich vom Bau nicht viel Ahnung habe, habe ich dem Bauleiter sofort gesagt, dass ich der Meinung bin, dass die Fehlerursache mit der zusätzlichen Abdichtung nicht behoben ist. Aus meiner Sicht dürfte schon gar kein Wasser hinter die Isolationsschicht laufen.
Der Bauleiter sagte mir dann, dass die Mauer aus wasserundurchlässigem Beton erstellt worden ist und dass das Dämmmaterial verrottungsfest ist. Das Wasser sei überhaupt kein Problem.
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[SIZE=medium]Ich frage mich ob das wirklich korrekt sein kann. Schon rein aus isolationstechnischer Sicht sollte doch kein Wasser hinter die Isolationsschicht laufen.
Nachdem ich an verschiedenen Stellen etwas aufgegraben habe, werde ich den Verdacht nicht los, dass bei den Arbeiten im Perimeterbereich massiv gepfuscht wurde.
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[SIZE=medium]Es würde mich daher sehr interessieren was die Experten im Forum von diesen Arbeiten halten.[/SIZE]

Ich habe unten mehrere Bilder angehängt auf denen die Situation ersichtlich ist.

Bild 010: Wassereintritt beim Fenster im Zimmer UG. Das Zimmer ist voll ausgebaut und beheizt.

Bild 020: Spalt zwischen Fenster und Betonmauer

Bild 030: Feuchte Betonwand hinter der Isolationsschicht

Bild 040: Wurde diese Noppenfolie korrekt angebracht?

Bild 050: Hinterfüllung mit sehr lehmhaltigen Material. Noppenfolie fehlt. Braucht es nicht immer eine Noppenfolie?

Bild 060: Ansicht von oben

Bild 061: Spalt beim Übergang der Dämmplatten. Ist es üblich, das beim Übergang eine Spalt in der Isolation gemacht wird?

Bild 070: Hinterfüllung beim Lichtschacht im Keller. Keller ist nicht isoliert und nicht beheizt. Darf der "Dreck" direkt an die Betonmauer angefüllt werden?

010_Wassereintritt_innen.jpg

020_Spalt_von_aussen.jpg

030_feuchte_Wand.JPG

040_verkehrte_Noppenfolie.JPG

050_Daemmung_ohne_Noppenfolie.JPG

060_Ansicht_Oben.jpg

061_Spalt_beim_Uebergang.jpg

070_Hinterfuellung_Keller.JPG

 
Lieber Dani

(da bin ich zwar kein Experte, meine Antwort aber trotzdem).

Grundsätzlich ist es nicht falsch, wenn *etwas* Wasser zwischen Isolation und der Abdichtung (Schwarzanstrich oder wasserdichter Beton) vorhanden ist. Natürlich sollte es nicht grundsätzlcih dort den Weg finden. (Aber es ist i.O., darum kommt der Schwarzanstrich ja auch auf den Beton drauf).

Falls oberhalb vom Boden Wasser hinter der (thermischen) Isolation fliesst ist weiter oben etwas aber grunsätzlich in die Binsen gegangen. (Wie kommt das Wasser dort hin???)

Bei den Bildern hätte ich z.T. die Noppenfolie bis OK Terrain gezogen, es scheint, als sei sie tiefer.

Zu Deinem ursprünglichen Problem. Natürlich sollte das Fenster dicht verbaut sein. Dass da Wasser rein läuft, sollte nicht sein.

Liebe Grüsse

Haba

 
Lieber Dani

Auf dem Bild 020 sieht man, dass das Fenster rundherum nicht abgedichtet wurde. Dies wurde nun ja auf dem Bild 030 nun nachgeholt. So wie es vorher war, konnte es unmöglich dicht sein. Man fragt sich einfach, was früher passiert ist, als wir den Flüssigkunststoff noch nicht kannten......

Was auf diesem Bild auffällt, dass Du scheinbar eine weisse Wanne hast. Also, kein Bitumen aussen auf den Kellerwänden zum Abdichten. Habt Ihtr das in der Nutzungsvereinbarung so abgemacht? Schau mal nach. Ansonsten dürften die Probleme noch weitergehen, wenn die Wand die ersten Risse kriegt....

Dass Wasser hinter der Wärmedämmung auftritt ist grundsätzlich nicht zu verhindern, ausser man würde diese Platten vollflächig aufkleben.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
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Guten Abend Herr Tischhauser

Vielen Dank für die erste Beurteilung. Vom Generalunternehmer weiss ich lediglich, dass wasserundurchlässiger Beton verwendet wurde.

Dank diesem WU-Beton soll alles kein Problem sein. Es könne kein Wasser durch die Wand kommen. Ein Bitumenanstrich sei nicht nötig. 

Gibt es dazu technische Definitionen, die klar stellen, wann ein Bitumenanstrich gemacht werden muss und wann nicht?

Ich persönlich bin grundsätzlich der Meinung, dass das Wasser schon gar nicht hinter die Isolation kommen dürfte. Ist es nicht so, dass bei XPS-Platten ohne Drain-Rillen zusätzlich eine Noppenfolie verwendet werden sollte, damit die Nässe nicht Eindringen kann.

Gerade wenn es eben ein beheizter Raum ist, bei dem die Wärmeisolation gewährleistet werden sollte.

Da bei uns das Erdreich das Wasser sehr schlecht versickern lässt, sucht sich das Wasser regelrecht den Weg durch die Isolation. Und der grösste Teil läuft sehr wahrscheinlich bei diesem Spalt unter dem Sockel (Bild 061) hinter die Isolation. Ich frage mich schon ob das so korrekt ausgeführt wurde.

Gemäss meinem Vertrag habe ich Anspruch, dass sämtlich Arbeiten nach SIA-Normen ausgeführt werden müssen. Im Moment bin ich noch in der Garantiezeit, daher habe ich die Mängel gerügt. Bisher habe ich keine Stellungnahme erhalten.

 
Lieber Dani

Ob WD-Beton (bzw. WU) reicht, ist abhängig von der Dichtigkeitsklasse.

Mehr dazu findest Du z.B. in diesen Threads:





Die Noppenfolie dient dem Schutz der Isolation, nicht als Abdichtung. Allerdings ... bin ich der Meinung dass aussen auf die Iso eine Noppenfolie gehört. Richtiges Einbauen gemäss Montageanleitung des Herstellers. (Dürftest Du auf der Hersteller-Page finden).

Selbstverständlich sollte der Sickerweg des Wassers so gestaltet sein, dass es nicht möglichst zwischen Iso und Dichtung verläuft.

Grüsse

Haba

 
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Lieber Dani

Wie Haba richtig festhält ist die Dichtigkeitsklasse massgebend, welche Dichtigkeit der Beton aufwesit. Diese ist angegeben in der Nutzungsvereinbarung, welche von Dir als Bauherr auch unterschrieben sein soll. Oder der GU sollte Dir in diese zumindest Einsicht gewähren......  Zumindest würde ich hinterfragen, ob der WU-Beton wirklich als solcher bestellt und ausgeführt worden ist.

Schönen Abend, Urs

 
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Hallo

Vielen Dank für die Beiträge von Haba und Urs. In den verlinkten Threads wurde schon viel über WU-Beton und Abdichtung diskutiert. Wir haben im UG ein Raum der voll beheizt ist. Die Anforderungen an die Dichtigkeit sind dann sicher höher. Könnte es sein, dass mit der richtigen Qualität an Beton die Abdichtung gewährleistet ist, oder müsste so oder so ein zusätzlicher Anstrich zur Abdichtung gemacht werden?

In den Bauplänen und Unterlagen, die wir vom GU erhalten haben, ist nirgends ersichtlich was für Beton verwendet wurde, oder welche Dichtigkeitsklasse der Beton hat. Gäbe es Dichtigkeitsklassen, bei denen eine zusätzliche Dichtanstrich nicht nötig wäre?

Beim weiteren Suchen im Forum bin ich auf einen sehr interessanten Beitrag gestossen, in dem es um das gleiche Thema ging.



Zitat von Architekt_HTL:

Beispiel Kellerräume, Garagen etc: Aufbau von aussen
Noppenbahn
Fugen, Bindstellen abdichten
Beton 25cm NPK C (Xc4, XF1,XD1/2)

Beispiel ausgebaute Kellerräume (auch wände teilweise im Erdreich!!):
Perimeterdämmung mit Drainfunktion,
oder Noppenbahn und hinterliegende Perimeterdämmung
zweischichtige Dickbeschichtung der Kellerbetonwand
(1 Schicht mit Trauffel aufbringen, zweite schicht am folgenden Tag ausebnen)
Fugen ebenfalls und untere Bindestellen abdichten
Beton NPK C
Innenputz.....

 

Auf unsere Situation bezogen würde das heissen, dass eine zweischichtige Dickbeschichtung angebracht werden müsste. Auch die Noppenfolie, die vor die Dämmung kommt, wurde von Architekt_HTL als notwendig befunden.

Beim unbeheizten Keller (Bild 070) wäre gemäss dem Beitrag von Architekt_HTL zumindest eine Noppenfolie notwendig.

Aus dieser Sicht betrachtet, müsste man bei unserer Situation von einem Mangel ausgehen. Können die Aussagen von Architekt_HTL mit SIA Normen belegt werden?

Gruss Dani

 
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Lieber Dani

Ob Deine Abdichtung genügend ist, kann nur als Gesamtsystem beurteilt werden.

Aber - vielleicht kürzt das die ganze Angelegenheit ab:

Wenn Dein Keller dicht ist (es kommt kein Wasser herein), ist er dicht. Mit welchem System auch immer.

Grundsätzlich ist es so, dass Du Deine Anforderungen definierst ("ein dichter Keller") und nicht ein bestimmter Wandaufbau (Beton, Dichtung, Isolation, Noppenfolie), was ja sinnvoll ist. Wie der Unternehmer das hinkriegt ist sein Problem.

Wenn es nicht funktioniert, ist das ein Mangel, welcher gerügt wird.

Die zweischichtige Dichtbeschichtung ist ein grundsätzlich gutes System - falls mineralisch ausgeführt halt nur begrenzt risstolerant. Aber es gibt andere Systeme, es geht auch anders. (Nur weil es eine Autobahn zwischen Bern und Zürich gibt, heisst es nicht, dass man sie benutzen muss. Wenn Du mit ausl. Gästen fährst, ist ein "Umweg" über den Brünig vielleicht "besser", d.h. entspricht den Erwartungen mehr.)

Die Dichtigkeit wird nach Dichtigkeitsklassen eingeteilt. (SIA 270)

Die zweite Frage ist die nach der Feuchtigkeit infolge Dampfdiffusion.

Hier bin ich als nicht-Architekt und nicht-Bauphysiker leicht überfordert.

Mein Gefühl sagt mir, dass ich für einen dauerhaft bewohnten/benutzten/beheizten UG-Raum aus dem Grund eine zusätzliche Dichtung (nebst dem Beton) haben wollte, eine diffusionsdichte. Aber ob das wirklich nötig ist?

Was ich sicher weiss: Die Noppenbahn ist zum Schutz der Isolation, und ggf. zum Schutz von einer aussen aufgebrachten Dichtschicht. Das "Schoggipapier" (wie wir auch sagen) bringt Dir als Dichtung gar nix.

Liebe Grüsse

Haba

 
Lieber Dani

Für Deinen Keller müsstest Du Dichtigkeitsklasse 1 haben. In der SIA Norm 270 steht Folgendes:

2.3     Dichtigkeitsklassen
2.3.1           Die Dichtigkeit wird mit folgenden Klassen beschrieben:

Dichtigkeitsklasse        Beschrieb
1                                  Vollständig trocken               Keine Feuchtstellen an den trockenseitigen Bauwerksoberflächen zugelassen.
2                                  Trocken bis leicht feucht      Einzelne Feuchtstellen zugelassen. Kein tropfendes Wasser an den trockenseitigen Bauwerksoberflächen  zugelassen.
3                                  Feucht                                 Örtlich begrenzte Feuchtstellen und einzelne Tropfstellen an den trockenseitigen Bauwerksoberflächen  zugelassen.
4                                  Feucht bis nass                   Feucht- und Tropfstellen zugelassen.


2.3.2 Die massgebenden Bauwerksoberflächen und die zugehörigen Dichtigkeitsklassen sind, pro Bau­ werk oder pro Bauteil mit besonderen Anforderungen an die Dichtigkeit, in der Nutzungsverein­barung festzulegen und in den Plänen darzustellen. Damit werden auch die Abgrenzungen und Schnittstellen aufgezeigt.

2.3.3 Bei der Beurteilung der erreichten Dichtigkeit wird auf der trockenseitigen Bauwerksoberfläche eine eventuelle Kondensatbildung nicht berücksichtigt.

Wie Haba richtig schreibt, kann dies auf verschiedene Arten erreicht werden. Aber dies muss in der Nutzungsvereinbarung beschrieben werden.

Gruss, Urs
 

 
Hallo Haba

Hallo Urs

Grundsätzlich wäre es am einfachsten, wenn ich die Situation wie ursprünglich aus Sicht eines Bauherren betrachten könnte.

Meine Anforderungen:

- Rel. Luftfeuchtigkeit im Raum unter 60%

- Und dies am liebsten auch noch für die nächste Generation

Im Moment ist es so, dass ich ohne Entfeuchter keine Chance habe unter die 60% zu kommen. Es ist mir bewusst, dass der Bau austrocknen muss. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das normal ist. Meine Anforderungen werden heute klar nicht erfüllt. Ohne Entfeuchter hätte ich wahrscheinlich jetzt schon schimmlige Wände.

Ein ungutes Gefühl habe ich auch bei den unbeheizten Kellerräumen (unterstes Bild). Da geht das Erdreich direkt an die Mauer. Ein Arbeitskollege, der zwar kein Experte ist, hat mir erklärt, dass die Folie vorwiegend als Schutz gilt. Das Erdreich könnte den Beton angreifen und so könnte es sein, dass ich die Sauerei trotz WU-Beton erst in 20 Jahren habe und die Sanierungskosten selber übernehmen müsste.

In meinem Kaufvertrag steht, dass sämtliche Arbeiten gemäss SIA Normen geplant und ausgeführt werden müssen. Im Moment habe ich noch Garantie. Es stellt sich nun einfach die Frage ob die ausgeführte Arbeit als berechtigter Mangel bezeichnet werden kann?

Gruss Dani

 
Hallo Dani

Der Wassereintritt beim Fenster ist das kleinere Problem das du hast, respektive nur eine Auswirkung vom richtig grossen Problem!

Dieses  Problem ist der Schimmel zwischen der Isolation und der Hauswand. Im unteren Bereich, bei dem Betoniert wurde stört es (noch) weniger, aber in der Höhe, beim Ton-Ziegelstein kann, nein wird dieser Schimmel auch ins Haus eintreten.

Die Ursache beginnt ganz unten (letztes Bild von dir). Dieser Schwarzanstrich hat keine optische Funktion, er muss die Lücke zwischen dem Beton und der Dämmung schliessen. Dies macht er bei dir offensichtlich nicht. Kann er ja auch nicht, weil er nur im Bereich des Erdreiches aufgetragen wurde!

Ist dort dieser Spalt offen, wirkt diese Lücke zwischen dem Mauerwerk und der Dämmung wie ein Kamin. Die warme Luft steigt darin hoch, und zieht von unten neue, da sie im Erdreich liegt auch sehr feuchte Luft hoch. Das Wasser wird sich auf der ganzen Mauer sammeln, und fliesst dann wieder runter. Die Mauer bleibt feucht! Eine Nockenfolie verschlimmert dieses Problem in dieser Situation dramatisch!

Somit wird die sehr feuchte und auch warme Luft (diese ist ja auf der warmen Seite der Mauer) zu schimmeln. Falls es Ritze in der Mauer hat, kann das gesammelte Wasser beim wiederherunterfliessen auch ins Haus eintreten. Dies scheint beim Fenster passiert zu sein.

Also, Fenster Abdichten ist ok, die ganze Dämmung muss aber um das Haus herum so angeschlossen sein, wie du dem Detail auf dem Bild, dass ich dir gezeichnet habe gemacht sein!

Gepfuscht hat hier der Fassadenmensch, der diese Anschlüsse sauber machen und mit Bitumen abschliessen muss, und der Architekt, der die Bauaufsicht hat!

Liebs Grüessli, jomazi

Detail Bitumenanstrich.jpg

 
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Hallo Jomazi

Nachdem ich am Freitag Dein E-Mail las, war ich ziemlich erschüttert. Das ist ein neuer Aspekt der mir bisher überhaupt nicht bewusst war. Deine Erklärung ist sehr Verständlich. Wenn der Spalt unten bei der Isolation nicht abgedichtet ist, kann die Feuchte Luft ungehindert aufsteigen. Vielen Dank für diesen Hinweis!

Über das Wochenende habe ich nochmals an einer Stelle aufgegraben. Ich habe die Stelle gewählt, wo der Übergang von gedämmten in den ungedämmten Perimeter ist.

Beim aufgraben war ich sehr vorsichtig, dass ich ja nichts beschädige. Trotzdem sieht man bei der Isolation schon sehr deutlich, dass der Schwarzanstrich im Sockelbereich bereits nach einem Jahr sichtbar gelitten hat und das Isolationsmaterial zum Vorschein kommt. Aus meiner Sicht müsste dieser Schwarzanstrich im Sockelbereich auch mit einer Noppenfolie vor dem Erdmaterial geschützt werden.

080_Uebergang_1.jpg

Wenn man nach unten greift, ist ein kleiner Spalt zwischen Isolation und Mauer spürbar. Auf dem Bild sieht man, dass unten kein Schwarzanstrich gemacht wurde. Aus meiner Sicht deutet sehr viel darauf hin, dass dies nicht im Sinne der Baukunde erstellt wurde.

Auf dem Bild ist auch der Spalt zwischen oberer und unterer Isolation zu erkennen. Der Bauleiter erklärte mir, dass dieser Schnitt wichtig sei, dass sich die Feuchtigkeit nicht nach oben übertragen kann. Aus meiner Sicht ergibt das kein Sinn. Ich sehe da eher wieder eine Kältebrücke wo Probleme auftreten können. Und eben bei diesem Spalt läuft viel Wasser hinter die Isolation, was unmöglich sinnvoll sein kann.

081_Uebergang_2.jpg

 
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verrückt, wie da gewurstelt wurde! Da gibts nur eins, Fassadenmensch und Architekt aufbieten, Lösung aufzeigen und dann das Problem um das ganze Haus herum beheben lassen!

Noch etwas, man spricht oft vom Schwarzanstrich... ...gemeint wäre aber wirklich Bitumen, dass mit dem Spachtel aufgetragen, und nicht eine Schwarze Farbe, die mit dem Pinsel aufgepinselt wird! Noch besser wäre natürlich noch eine Folie darüber geklebt...

Aber so oder so, die unterste Platte sollte schon mit keinen 90° Winkel zur Wand stehen, sondern so wie auf der Skizze aufgezeigt, angeschrägt werden.

Was mir auf dem letzten Bild von dir noch auffällt ist die Höhle die sich da rechts im Bild, gleich oberhalt des weissen Sagexklotzes auftut. Auch das ist nicht in Ordnung. Sieht so aus, als wäre das im Bereich einer Türe. Diese Lücken sollten natürlich nicht sein...

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo Jomazi

Letzte Woche schickte mein Generalunternehmer den Bauleiter und ein Bauphysiker vorbei.

Im Bereich Abdichtung der Dämmung sind sie nach wie vor der Meinung, dass alles korrekt ausgeführt wurde.

Die Dämmplatten seien mit einer Randverklebung und zusätzlichen Kleberpatschen ausgeführt worden. Das entspreche der SIA-243.

Mit dieser Art der Verklebung gäbe es keine Probleme bezüglich aufsteigender Feuchtigkeit.

Die Noppenfolie, die zum Teil fehlt sei ebenfalls nicht zwingend nötig. Grundsätzlich brauche es keine Noppenfolie. Weder bei der Perimeterdämmung noch bei den Mauern ohne Dämmung.

Einziger Punkt, der evtl. als berechtigter Mangel angesehen werden kann, sei der Spalt zwischen der oberen und unteren Isolationsschicht. Zur Behebung dieses Mangels soll der Spalt mit Bauschaum ausgeschäumt werden.

Ich habe keine Ahnung was ich davon halten soll. Nach all meinen Recherchen ist klar, dass hier nicht sauber gearbeitet wurde. Aber sind es wirklich berechtigte Mängel?

Beim Thema Abdichtung des Betons stehen noch mehr Fragezeichen im Raum. Gemäss Bauleiter ist klar, dass WU-Beton (weisse Wanne) auch für Räume der Dichtigkeitsklasse 1 genügend dicht sei. Eine zusätzliche Flächenabdichtung des Mauerwerks sein nicht nötig. Es entspreche alles der SIA-272.

 
Hallo Dani,

Na, dann lass dir diese Norm mal aushändigen. Falls eine solche Verklebung dann wirklich einer gängigen Norm entsprechen würde, müssten die Platten auch in allen Fugen die unter dem Erdreich liegen, zwischen Platte und Platte mit diesem Kleber verklebt sein. Diese sind ja sich gegenüber nicht dicht.

Zu diesem Zeitpunkt wirst du aber wohl nicht mehr herausfinden, ob das Problem ganz unten, oder erst beim horizontalen Spalt entsteht. Deshalb würde ich darauf bestehen, dass wenn schon  um das ganze Haus gelocht wird, damit dieser Spalt sauber geschlossen werden kann (nicht mit Bauschaum, dieser ist nicht für solche arbeiten, sondern eher als füllender/stabilisierender Kleber gedacht), auch gleich der Anschluss von unten mittels dieser Abschräge und einem Dichtungsband geschlossen wird.

Frage aber doch mal Urs Brosi von http://www.mbj.ch/cms/um Rat. Er ist äusserst Kompetent und kann dir bestimmt weiterhelfen.

Liebs Grüessli, jomazi

 
Lieber Dani

Die Dämmplatten seien mit einer Randverklebung und zusätzlichen Kleberpatschen ausgeführt worden. Das entspreche der SIA-243.

Mit dieser Art der Verklebung gäbe es keine Probleme bezüglich aufsteigender Feuchtigkeit.
Bin nicht sicher, dass das wirklich in der Norm geregelt ist - ich würde eher auf die Verlegeanordnung des Dämmmaterial-Herstellers tippen. aber  Falls Du eine (aktuelle!) 243 sacannst, bitte mir (PN) zukommen lassen. Ich habe es wie Jomazi: lass Dir das, was "nach Norm" ist auch in der Norm zeigen. Alles andere ist Hafenkäse. Die Aussage, dass etwas "nach Norm" sei kann man schnell machen (habe ich auch schon) - es zu erklären und wirklich zu zeigen ist 'was anderes. Merke: Es ist dem Unternehmer sein Ding Dir zu zeigen, dass die vereinbarte Qualität auch eingehalten wurde. (Ausser Dein Vertrag wäre nach OR).

Dito für SIA 272

Dann.

Du schreibst am 21.11.

Meine Anforderungen:

- Rel. Luftfeuchtigkeit im Raum unter 60%

- Und dies am liebsten auch noch für die nächste Generation
Die Frage ist nicht, was Deine Anforderungen (jetzt) sind, sondern was vereinbart wurde. Das, was Du bestellt und bezahlt hast. Und was DIr der Unternehmer zugesichert hat.

Auch der Hinweis auf den Thread

wo so Zeug auch diskutiert wird.

Nebst der Dichtigkeit ist immer auch der Diffusionswiderstand zu berücksichtigen. Und da spielt auch eine Rolle wie gelüftete wird / werden kann. Das heisst, der Diffusionswiderstand muss durch den Gebäudephysiker (oder den richtig ausgebildeten Architekten od. Ing.) bestimmt werden. Das macht aber eben nur sinn, wenn etwas vereinbart wurde. Notfalls lässt sich dies dann auch labortechnisch messen.

So oder so: Ich bin der Meinung, dass Du einen Profi an Deiner Seite brauchst - sonst wirst Du weder Zweifel noch Probleme los. Profi: einerseits fachlich (siehe z.B. Mail von Jomazi) - evtl. aber auch Baurechtlich oder ein Mediator zum Vermitteln.

Grüsse

Haba

 
Lieber Dani...   ...So oder so: Ich bin der Meinung, dass Du einen Profi an Deiner Seite brauchst - sonst wirst Du weder Zweifel noch Probleme los. Profi: einerseits fachlich (siehe z.B. Mail von Jomazi) - evtl. aber auch Baurechtlich oder ein Mediator zum Vermitteln.
Urs Brosi macht und kennt all dies von dir genannte. Und das auf einer sehr sauberen und sachlichen Ebene!

Liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo Dani, gibt es neuigkeiten von deinem zu lösendem Problem?

Lg Jomazi

 

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