Wasserleitung Garten

Madolasi

Mitglied
31. Juli 2010
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Hallo zusammen

wir haben eine ETW gekauft, die wir in 3 Wochen beziehen werden. Dazu gehört auch ein Gartenanteil von 120m2. Laut Objektbeschrieb haben wir dort auch einen Wasseranschluss, der im Kaufpreis eingeschlossen ist (siehe Anhang Garten Detail Wasserhahn). Der Anschluss wurde zwar erstellt, aber leider in der öffentlichen Zone. Ausserdem müssten wir, damit wir Wasser holen können, über Garten des Nachbarn gehen, damit wir Wasser holen können. In unserem Objektbeschrieb steht hingegen, dass wir einen Schlauchhahn beim Gartensitzplatz im EG. Mit Abstell- und Entleerungshahn an der Verteilbatterie im UG, zugute haben. (Siehe Anhang: Vertrag Wasserhahn Auszug)

Wir haben den Projektleiter auf die Sachlage hingewiesen. Dieser meinte lapidar "dies sei halt so".

Wir haben ihm daraufhin erwidert, dass dies unserer Ansicht nach nicht den Abmachungen entspricht.

Nun hat er uns eine Offerte für das Versetzen des Wasserhahns zugesandt, welche uns 3000 Fr. kosten würde.

Daher folgende Fragen:

Ich gehe davon aus, dass wir ein Anrecht darauf haben, dass ein Wasseranschluss in unserer Parzelle erstellt wird.

Wir sind der Ansicht, dass dies der Erbauer bzw. die projektleitende Firma diese Kosten übernehmen muss, den diese hat diesen Anschluss an dieser Stelle ohne Rückfrage erstellt.

Wäre froh um Inputs von Personen welche ähnliches erlebt haben, oder juristische Kenntnisse verfügen. Vielen Dank!

Gruss Madolasi

Garten Detail Wasserhahn1.pdf

Vertrag Wasserhahn auszug.jpg

 

Anhänge

  • Garten Detail Wasserhahn1.pdf
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Wenn das Stockwerkeigentum ist gibts keine extra Gartenparzelle für Euch sondern nur ein Sondernutzungsrecht an einem Teil der Gemeinschaftsparzelle. Deshalb gibt es auch keine Wegrechte über den Garten des Nachbarn; ist ja alles die gleiche Parzelle. Theoretisch können dann sogar die anderen dreinreden, was man pflanzen und ob man Gehwegplatten verlegen darf. Die Wasserleitung gehört dann ebenfalls allen.

Diese Dinge muss folglich die Eigentümerversammlung regeln.

Wenn der Wasseranschluss nicht gemäss Ausführungsplänen erstellt wurde (die Teil de Vertrages mit Euch sind) dann wurde eine vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäss erbracht und Ihr solltet auf Erfüllung bestehen. Da solche Anlagen nicht nur einen Eigentümer betreffen, sondern das Gesamteigentum, muss das ebenfalls die Versammlung durchsetzen.

Wenn ihr Geld zurückbehalten habt, erst bezahlen wenn das in Ordnung ist.

Beim Verlegen der Leitung beachten, dass die zum Haus hin etwas Gefälle hat, sonst entleert sie sich nicht.

 
Lieber Emil17

Besten Dank für deine Inputs. Ja wir haben Stockwerkeigentum allerdings mit einem alleinigem und ausschliesslichem Benutzungsrecht. Habe mich im Web ein wenig schlauer gemacht. Bin hier aber noch nicht ganz durch.

Was unsrer weitere Vorgehensweise betrifft, so werden wir auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung bestehen.

Ich wünsche Dir einen schönen Tag

Gruss Madolasi

 

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